Herausgabe Planungsunterlagen zur Berechnung EnEV 17.04.08 Guten abend... Sanierung eines Mehrfamilienhauses 2004 und nachfolgend Abnahme .. die Sanierung muss der bautechnischen Standardanforderungen nach EnEV 2004 genuegen. Nach 18 Monaten zaehen Briefwechsels endlich und ploetzlich die Bestaetigung, dass das Haus gemaess EnEV (Qp+40%) saniert wurde. Allerdings bestehen berechtigte Zweifel, ob dieses wirklich so durchgefuehrt wurde!! Deshalb moechte ich Einblick in die genaue Berechnung haben, da ich der Verkaeuferin und dem Architekten nicht traue. Die Verkaeuferin verweigert den Einblick oder die Herausgabe der zur Berechnung der einzelnen Schritte notwendigen Daten, bzw. Planungsunterlagen mit dem Hinweis, dass dies nicht vertraglich vereinbart war und dementsprechend nicht geschuldet ist (mit dem Architekten besteht kein vertragsverhaeltnis). Ich muss also das ganze Haus strenggenommen auf EnEV pruefen lassen, was zeitaufwendig, teuer und eigentlich ueberfluessig ist, da alle Daten beim Planer, bzw. der Verkaeuferin liegen. Haette eine Auskunftsklage berufend auf den Auskunftsanspruchs nach § 242 BGB Erfolg oder gibt es eine andere, bessere Moeglichkeit um an die Daten heranzukommen? Vielen Dank fuer eine Auskunft! Land Sachsen Name: Aaris Lycos
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