Suchefunktion BAU.DE Forum Energieeinsparverordnung EnEV 351: eine neue enev?

Energieeinsparverordnung EnEV

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eine neue enev? 18.04.08
guten morgen oder fast schon mahlzeit,
mein mann und ich sind etwas ratlos.
wir haben letztes jahr im august unseren baubescheid bekommen und wollen demnächst anfangen zu bauen; mit unserem architekt.
im moment macht ein ingenieur die statik und die enevkalkulation.
dieser sagt jetzt es hätte eine neue enev gegeben und er müsse jetzt nach dieser berechnen; unser architekt sagt das sei blödsinn, zwar gäbe es eine neuauflage dieses gesetzes aber es gilt die gesetz vom datum wo wir bauantrag eingereicht haben.
insgesamt scheint es zwar nicht viel auszumachen bei den konstruktionen und mir scheint es geht eher ums rpinzip.
stimmt das so oder müssen wir uns bezüglihc des einen oder anderen unser fachleute sorgen machen?
danke für eure hilfe
viele grüße aus ebsdorf in hessen
antonina
Name: Antonina Schygulla  

  1. Ja, es gibt eine neue EnEV! 18.04.08
    Die gravierendste Änderung ist dabei die Einführung des Energieausweises. Der war aber - in anderer Form - bei Neubauten schon vorher gefordert. Das Ergebnis der Berechnungen wird wohl - wenn überhaupt - nur minimal variieren. Prinzipiell dürfen Sie noch nach der "alten" EnEV bauen. Ich für meinen Teil würde nach der aktuellen EnEV arbeiten, auch wenn ich es nicht muss.
    Name: Christian Wolz   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. wie vor, noch ergänzend: 18.04.08
    2002 gabs die erste EnEV.
    Die wurde 2004 und in 10/2007 modifiziert.
    Im Nachweis hat sich für Wohngebäude im Prinzip nur der Primärenergiefaktor für Strom von 3.0 auf 2.7 reduziert, so dass die Ergebnisse etwas günstiger ausfallen. (Für WP-Heizungen entsprechend deutlich bessere Werte).
    -
    Fazit:
    Ein neuer Nachweis muss nicht erstellt werden, weil tatsächlich das Datum der Bauantragsstellung gilt.
    Tipp:
    Den "bunten Nachweis" würde ich als Bauherr aber gerne mitnehmen, wenn das Teil nicht mehr als zusätzlich 50€ kosten würde.
    -
    Name: Herr JDB   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.super-billig-bau.de

  3. "bunten Ausweis" 18.04.08
    sollte das heißen
    -
    Name: Herr JDB   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.super-billig-bau.de

  4. EnEV2007 Minimum, aber... 18.04.08
    ...wenn Sie jedoch ggf. Zuschüsse / günstige Darlehen der KfW haben möchten, sollten Sie "besser" bauen. Die EneV fordert ein Minimum an U-Werten z.B. AW 0,35 W/m2K. Das geht aber nach Stand der Technik schon besser und die KfW "honoriert" demzufolge auch ein KfW60-Haus erst bei AW-U-Wert 0,26 W/m2K, KfW40 gar 0,15 W/m2K.
    Analog gelten für Fenster, Dächer, Wände gegen Erdreich kleinere U-Werte als bei EnEV.
    Name: Horst Berger   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.afa-berger.de

  5. uuups, vertippt... 18.04.08
    KfW60 sollte heissen: U-Wert f. AW = 0,25
    Name: Horst Berger   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.afa-berger.de
 

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