5% Regel bei EnEV-Nachweis? 19.05.08 Guten Tag, folgende Ausgangssituation: Bungalow als EFH ca. 105 qm, Bauort in Land Brandenburg Bauantrag gestellt am 30.12.2007, EnEV-Berechnung vom 14.11.07 Prüfung durch Prüfingenieur vom 04.02.08, laut Deckblatt des Nachweises wurde nach EnEV vom 02.12.2004 berechnet, reduzierte Wärmebrücken, da Konstruktion nach Beiblatt 2 ausgeführt werden soll. Ausführung: AW 17,5 cm PPW2 lambda 0,10, 6 cm WäDä 040, Im Sockelbereich nur 4 cm WäDä 040, Ringanker in U-Schalen aus Leichtbeton, Fensterstürze als Vollbetonstürze, Aufsatzrollläden sind vorgesehen, Leibungen sollen mit 3 cm WäDä 040 gedämmt werden, ohne zusätzlichen MW-Anschlag. Jetzt meine Fragen: 1. Muss nicht nach neuer EnEV berechnet werden und kann ich den Prüfer deswegen anschwärzen? Wenn ja wo? 2. Wenn nach Beiblatt 2 ausgeführt werden soll, ist eurer Meinung nach, dieses in der Ausführung nach diesem Nachweis so überhaupt möglich, Stichpunkt Gleichwertigkeitsnachweis? 3. Es wurde von der Hausbaufirma darauf verwiesen, dass der Nachweis des Ringankers als separates Bauteil nicht notwendig ist, da er mit 5% in der Berechnung bereits eingegangen ist. Ist das Richtig bzw möglich? Name: Emil Bergmann
Kennwort
Sollten Sie einen neuen Beitrag erzeugen wollen und noch kein Kennwort haben,so müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.