Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstand von Bauteilen 20.05.08 Meine Frage bezieht sich auf die DIN 4108-2 Tab. 3. Ganz speziell geht es um Zeile 7: Unterer Abschluß nicht unterkellerter Aufenthaltsräume - unmittelbar an das Erdreich bis zu einer Raumtiefe von 5m - Mindestwert R=0,90 m²K/W. Meine betreffenden Projekte sind Industriehallen (Gießerei, Maschinenbau etc.) in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Diese Gebäudeform erreicht natürlich nicht den geforderten Mindestwert der Bodenplatte für R. Die Bodenplatte wird durch hohe Lagerlasten und teilweisen Schwerlasttransport beansprucht. Ich möchte deshalb die Platte homogen, d.h. ohne Wärmedämmung unter der Platte betten. Es gibt zwei gedankliche Ansätze: 1. Begriff Aufenthaltsraum Der Begriff wird durch die jeweilige Landesbauordnung definiert. Für Sachsen-Anhalt und Niedersachsen bedeutet das: Raum, der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet ist. Sind die von mir beschriebenen Industriehallen spezieller einordnungsfähig? Muss ich eine Sonderregelung erwirken? Gibt es Referenzurteile von Gerichten oder spezielle Richtlinien, Lektüre? 2. Die mir unangenehme Möglichkeit, tatsächlich den äußeren Bereich der Bodenplatte konstruktiv zu verändern. Eine gedankliche Variante wäre evt. die Frostschürze mit vorhandener Wärmedämmung auf den nachzuweisenden Teil der Bodenplatte anzurechnen und über die Dicke anzupassen, bis der Mindestwert erfüllt wird. Als weitere (denkbar schlechte) Variante bleibt druckbeständiges Dämm-Material im Randbereich unter die Platte einzubringen. Ich bin für jeden Gedanken dankbar. MfG, Erosionalos Stets findet Überraschung statt da, wo man`s nicht erwartet hat. (Wilhelm Busch) Name: Joachim Vorwerk
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