Energieausweis nach Verbrauch 02.07.08 Hallo, ich möchte bis Mitte nächsten Jahres ein Haus verkaufen. Da dieses vor 1965 gebaut wurde, gilt, dass ich bis September dieses Jahres zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen kann. Ab Oktober ist dann ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Nun meine Frage: Wenn ich bis September einen Verbrauchsausweis erstellen lasse, ist dieser ja einige Jahre gültig. Ist dieser dann auch nächstes Jahr noch ausreichend oder bin ich dann dennoch zur Vorlage eines Bedarfsausweises verpflichtet? MfG, Axel F. Name: Axel F.
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