Energieeinsparungsgesetz und Heizungsrohrisolation im Heizraum 01.08.08 Bin Mieter in einem 3-Familienhaus.Baujahr 1968. Bundesland BW. Der Vermieter wohnt nicht im Haus. Im Heizungsraum (Ölheizung) sind die Warmwasser und Heizungsrohre ohne Isolation freiliegend. Der Heizungsraum ist sehr warm. Es geht eine Menge Energie verloren. Ist der Vermieter zwingend verpflichet nach dem Energieeinsparungsgesetz diese Rohre zu isolieren ? Gibt es beispielhafte Gerichtsentscheidungen ? Mein Vermieter bestreitet eine Pflicht. Name: Peter
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