Streit über Wand-Boden-Anschluss
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Streit über Wand-Boden-Anschluss

Liebe Forumsgemeinde,

bitte helft mir dringend bei einer Streifrage zwischen unserem Bausachverständigen und unserem Bauunternehmen! Bin verzweifelt, jeder hat andere Meinung, was ist richtig?

Streitpunkt ist, wie der Boden-Wand-Anschluss der Dichtungsbahnen der Bodenplatte erfolgen soll. Wir haben "eigentlich" eine Bodenplatte aus WU-Beton (kein Keller), deshalb wurde gar keine Abdichtung vorgesehen. Da dem Bausachverständigen nicht schriftlich die Eigenschaften des WU-Betons nachgewiesen werden konnte seitens der Baufirma, bestand er auf einer Abdichtung der Bodenplatte. Leider schauen nun aber die Abdichtungen, die unter der ersten Mauerschicht der Innenwände liegen, teilweise nicht weit genug (nur einige mm) an der Seite heraus, sodass man die Dichtungsbahnen nicht anschweißen kann.

Wie soll nun der Anschluss erfolgen? Der Vorschlag des Bauunternehmens ist die Verwendung von Dichtschlämme. Das wird vom Bausachverständigen abgelehnt, weil nicht zu verwenden bei beweglichen Bauteilen.

Hilfe, was sollen wir tun? Vom Bausachverständigen kam kein Vorschlag, welche Lösung er erwartet :-(

Viele Grüße

  • Name:
  • Susann
  1. Wie jetzt

    Haben Sie nun einen Lieferschein für den Frischbeton, wo draufsteht, dass es sich um WU-Beton handelt und wurde die Bodenplatte entsprechend bewehrt (Rissbreitenbeschränkung und Mindestdicke)? Das sollte der Bausachverständige doch prüfen können!

    Nach welchem Lastfall will der Kollege denn die Bodenplatte nach DINAbk. 18195 abdichten lassen? Kann ja wohl nicht sein, dass er keine praktische Lösung weiß ... Bahnen müssen nicht vollflächig verschweißt werden. Eigentlich sollten die Bahnen der Fläche mit den herausstehenden Mauerwerkssperrbahnen lose überlappend verlegt werden, was bei Ihnen halt nur knapp oder stellenweise gar nicht geht. Deshalb aber mit KMB, bituminösem Faserspachtel oder Flüssigkunststoff anzufrickeln halte ich aber für reichlich übertrieben.

  2. Betonwerk

    Foto von wiki

    wieso : > Da dem Bausachverständigen nicht schriftlich die Eigenschaften des WU-Betons nachgewiesen werden konnte seitens der Baufirma< jedes Betonwerk die einen solchen WU-Beton liefert erstellt eine entsprechende Bescheinigung, Rezeptur, Lieferschein usw ... oder wurde nur normaler Beton verwendet und die Baufirma drückt sich nun mit Ausreden?
  3. WU-Beton & Abdichtung

    Generell hat jeder Beton einen gewissen Widerstand gegen eindringendes Wasser. Für die Aktenlage ist es natürlich wichtig, dass Dokumentation in Form eines Liefernachweises vorliegt. Diesen kann der Unternehmer auch als Kopie beim Betonwerk bekommen  -  die Werke müssen derartige Nachweise aufbewahren.

    Es ist deshalb sicherlich berechtigt, Zweifel an der Qualität des eingebauten Betons zu haben.

    Ihr SV scheint mir allerdings auch nicht sonderlich geschickt zu sein, schließlich hätte er alternativ auch eine Wassereindringprüfung an dem Beton fordern können um sich ein genaueres Bild der Lage zu machen.

    Für die Abdichtung, so sie denn nun erfolgen soll, ist die DINAbk. 18195 maßgebend. Diese sollte Ihr SV eigentlich kennen, wenn nicht dann sollten Sie ernsthaft erwägen sich professionelle Hilfe zu holen.

  4. Unterlagen werden nicht herausgegeben

    Vielen Dank schon mal für die Antworten!

    Die Bodenplatte wurde  -  nach Auskunft des Bauunternehmens  -  nach einem Verfahren hergestellt, das zurzeit patentiert wird. Deshalb werden die Unterlagen zum Prüfverfahren und zu den Eigenschaften nicht herausgegeben, der SV konnte sie aber einsehen. Laut Aussage des SV: "Werden die Unterlagen nicht herausgegeben, sind sie nicht existent. Also auch keine WU-Eigenschaft der Bodenplatte".

    Leider hat unser SV den Ansatz, erst bei der Baustellenbegehung die Probleme schriftlich zu beanstanden, statt proaktiv einen Vorschlag zu machen. Er wird schon wissen, wie es zu lösen ist, aber die Information nicht herausgeben. Wir sind mit dieser Vorgehensweise nicht zufrieden. Letzter Versuch dazu startet am Montag.

    Falls wir keine Auskunft bekommen, werden wir die Abdichtung 10 cm an Wand hochziehen lassen, das war nun ein Vorschlag des Bauunternehmens.

    Viele Grüße Susann

  5. Liebe Güte ...

    "Werden die Unterlagen nicht herausgegeben, sind sie nicht existent. Also auch keine WU-Eigenschaft der Bodenplatte"

    Hm, so kann man die Physik auch ignorieren. Suchen Sie sich jemanden der praktische Erfahrungen hat, es sei denn es ist schon die Zeit zum Paragraphenreiten gekommen. Er scheint sich leider nicht um einen anderen Weg zu bemühen um an die Unterlagen bzw. Daten zu kommen.

    Wenn Sie nun selbst mit dem Bauunternehmer eine Lösung ausmachen dann ist die Haftungssituation eine andere als wenn es der SV macht. Gebe ich nur zu bedenken, immerhin will der SV für seine Arbeit bezahlt werden, dann soll er auch die entsprechende Leistung bringen anstatt einfach nur Worte in die Luft zu setzen.

  6. Ja, Danke, deswegen haben wir auch ...

    Ja, Danke, deswegen haben wir auch schiftlich den Hinweis gegeben, dass die Gewährleistung trotzdem beim Bauunternehmen bleibt.

    Ja, leider sind wir an einen Paragrafenreiter geraten, der die Punkte lieber vor Gericht anstatt praktisch klärt (und damit die Bauzeit um Jahre verlängern würde). Kann man ja vor Vertragsabschluss nicht wissen :-(

    Viele Grüße Susann

  7. ok

    Ihr habt also ein "innovatives Gründungsverfahren", für das es noch gar keine Zulassung gibt? Kleine Frage am Rande: Bezahlt ist der Testballon schon? Grundsätzlich darf nach Bauproduktengesetz als Gründung nur verbaut werden, was den bauaufsichtlich eingeführten Normen entspricht oder eine Zulassung "hat" (nicht evtl. später mal bekommt!). Also sollten wir hier weniger auf dem sperrigen Bauüberwacher herumhacken, sondern der eigenmächtig handelnden Baufirma ins Kreuz treten. Wenn die einfach "irgendwie" bauen und keine Eignungsnachweise für die eingesetzten Produkte beibringen können, dann hätte ich auch Bauchschmerzen.

    Es gibt doch einen Bauvertrag. Der eine Vertragspartner muss sich an die Details der Baubeschreibung halten und der andere Vertragspartner an den Zahlungsplan.

    Detailfrage: Was soll das hochklappen der Flächenabdichtung an den Wänden bringen? Viel wichtiger ist ja wohl, dass der Sockelbereich außen von der Bodenplatte aus bis 30 cm über Gelände, mind. jedoch 15 cm über fertige Geländeoberkante abgedichtet wird (gegen Schneematsch oder oberflächig kurzzeitig stauendes Regenwasser).

  8. WU-Beton & Abdichtung II

    Nun, "WU-Beton" ist zugelassen. Solange also nicht ausdrücklich gegen einschlägige Normen und Konstruktionsregeln verstoßen wurde sieht es bis auf weiteres doch gut aus.

    Wie ich es vielmehr verstanden habe geht es um ein Bauverfahren, das derzeit patentiert wird. Was auch immer es also ist: es wird hier gar nicht weiter erwähnt.

    Offensichtlich steht also nur die WU Eigenschaft des Betons zur Klärung offen, wobei dem SV in die Verfahrensdetails Einsicht gewährt wurde. Er konnte also feststellen, welcher Beton verwendet wird.

    Den nachgereichten Liefernachweis als einzige Sicherheit dafür anzusehen das der beschriebene Beton auch eingebaut worden ist, halte ich für naiv. Das hätte bei der Betonlieferung vor Ort festgestellt werden sollen.

    Mir kommen eigentlich nur weitere Fragen:

    1) Warum verlangt der SV die Abdichtung einer Bodenplatte die (offensichtlich) im System verkauft wurde?

    2) Woraus besteht das System noch? Wie ist der Anschluss Wand-Boden gelöst? Was kann das System? Welche Eigenschaften werden garantiert?

    3) Aus welchem Grund kommt der SV zu dem Schluss, dass kein WU-Beton verbaut worden ist, dieser aber gefordert war?

    4) Wie bemängelt der SV den Anschluss der Abdichtung an aufgehende Bauteile, ohne selber anzusagen wie dieser auszusehen hat?

  9. Fragesteller gefragt

    Vielleicht sollte an dieser Stelle erstmal der Fragesteller selbst erklären, um was für eine Art Patent es sich bei der Bodenplatte handeln soll und vorher täte es auch ganz gut mal einen Auszug aus der Baubeschreibung lesen zu dürfen, denn sicher steht dort auch einiges zum Thema Bodenplatte und deren Abdichtung. Andernfalls wird die ganze Beantworterei hier zum juristischen blinde-Kuh-Spiel.
  10. Angaben zur Bodenplatte

    Hallo, die Beschreibung der Bodenplatte lautet so: "Bodenplatte d=18 cm aus Stahlbeton C25/30, XC 4 (Beton mit hohem Wassereindringungswiderstand) gem. DINAbk. 1045/DAfStB-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU  -  Richtlinie) inkl. Bewehrung gem. Statik liefern und herstellen gem. Prüfbericht MPA Braunschweig. " (Dieser Prüfbericht kann scheinbar nicht herausgegeben werden)

    Viele Grüße Susann

  11. Und zur Abdichtung

    ... und weitere Angaben der Baubeschreibung: "Untersohlendämmung zwischen den Streifenfundamenten als extrudierter Polystyrol-Hartschaum, d=60 mm (WLG 035). Lieferung und Einbau einer Dämmplatte d=60 mm WLG 035 aus Styrodur (oder gleichwertig) vor der Stirnseite der Bodenplatte und vor der Frostschürze. Die Dämmplatte wird ab Oberkante Bodenplatte (entspricht Unterkante Fassadendämmung) 30 cm  -  entlang der Stirnseite der Bodenplatte und der Frostschürze  -  heruntergeführt. PE-Folie über der Untersohlendämmung im Bereich der Bodenplatte als PE-LD, d=0,25 mm liefern und überlappend verlegen. Grauer Zementputz am sichtbaren und nicht erdberührten Teil des Haussockels bis zur Unterkante des Fassadensystems als Dichtungsputz gemäß Anforderungen an Spritzwasserschutz herstellen. Herstellung der horizontalen Sperrung für das Geschoss-Mauerwerk gemäß DINAbk. 18195 unter der ersten Steinschicht mit Abdichtungsmörtel der Fa. Remmers (Aida Bauschlämme, Verkieselungsschlämme) und über der ersten Steinschicht mit Mauersperrbahn gemäß DIN 16938, d=1,2 mm"

    Viele Grüße Susann

  12. WU-Beton & Abdichtung III

    Es scheint nahezu alles auf mineralischer Basis gelöst worden zu sein. Fragt sich nun, welche Kritikpunkte der SV genau hervorbringt?

    Prüfbericht MPA Braunschweig: wenn dieser nicht herausgegeben werden kann, so sollte zumindest ein Statement der MPA angefordert werden können. Der SV konnte die Unterlagen einsehen, also wird er schon vergleichen können ob die im PB beschriebene Methode auch auf der Baustelle umgesetzt worden ist.

    Wand-Boden Aufgang: "Sockelputz als Dichtputz gem. Anforderungen an den Spritzwasserschutz. Horizontalsperre Fa. Remmers unter 1. Steinschicht und Mauersperrbahn gem. DINAbk. 16938 über 1. Steinschicht. " Das klingt zunächst einmal schlüssig, hier müsste aber im Detail geschaut werden wie das planungs- und Ausführungstechnisch umgesetzt worden ist. Wenn der SV nicht weiter weiß, dann hilft vielleicht ein Anruf bei dem Hersteller mit dem "R" dessen Material ja auch verbaut wird.

  13. bisher nur die halbe Wahrheit

    Wir wissen nur, was laut Baubeschreibung vorgesehen war. Was aber gebaut worden ist (Patentlösung), davon hat der Fragesteller noch immer nichts geschrieben.

    Faserbeton? Bodenplatte ohne Streifenfundamente und ohne Frostschürze? oder was anderes "innovatives"?

  14. Welches Verfahren ...

    patentiert werden soll, kann ich nicht sagen. Der SV bemängelt, dass nach DINAbk. 18195, Teil 4, Nr. 7, Punkt 2 und nach Beanspruchungsklasse 1 und Nutzungsklasse B gebaut werden muss. Durch das neue Verfahren soll nun keine Bauwerksabsperrung auf der Bodenplatte für Wohnzwecke mehr erforderlich sein. Außerdem bemängelt er, dass er keine Nachweise über die Herstellung der Bodenplatte, der angelieferten Betonqualität und der Rissbreitenbegrenzung erhalten hat.

    Viele Grüße Susann

  15. WU-Beton & Abdichtung IV

    Damit wird langsam ein Schuh draus.

    "DIN 18195, Teil 4, Nr. 7, Punkt 2 und nach Beanspruchungsklasse 1 und Nutzungsklasse B"

    Ist das so auch in der Ausführungsplanung enthalten?

    "Durch das neue Verfahren soll nun keine Bauwerksabsperrung auf der Bodenplatte für Wohnzwecke mehr erforderlich sein. "

    Dann sollte die MPA Braunschweig als überaus renommiertes Institut doch einen Schriftsatz zur technischen Gleichwertigkeit herausgeben können.

    "Außerdem bemängelt er, dass er keine Nachweise über die Herstellung der Bodenplatte, der angelieferten Betonqualität und der Rissbreitenbegrenzung erhalten hat. "

    Das sind  -  bis auf die Rissbreitenbegrenzung  -  ganz normale Anforderungen der Bauüberwachung. War er denn beim Guss der Platte dabei?

    Rissbreitenbegrenzung sehe ich eher auf planerischer Seite, dieser Nachweis gehört spätestens in die Ausführungsplanung.

    Abschließend: Sieht ganz danach aus als könne die MPA Braunschweig mit ein paar Bestätigungen alles aus der Welt räumen  -  und zwar ganz ohne die technischen Details offen zu legen. Der Unternehmer sollte sich mal darum bemühen, schließlich hat er das System auch bedenkenlos eingebaut.

  16. Hallo zusammen, es darf natürlich nur das ...

    Foto von wiki

    Hallo zusammen, es darf natürlich nur das Hallo zusammen, es darf natürlich nur das eingebaut werden, was nach Landesbauordnung zulässig ist. Eigentlich hat jeder Bauträger dazu einen Passus in seinem Vertragswerk stehen. Glücklicherweise haben Sie, Susan, einen findigen Bausachverständigen. Als solcher darf er auch keine Anweisungen zur Bauausführung geben, er soll nur falsche Ausführungen verhindern. Er kann Vorschläge unterbreiten und auf Normen hinweisen, die einzuhalten sind. Andernfalls könnte er ja gleich als Bauleiter tätig werden. Zum WU-Beton: heißt wasserundurchlassiger Baton. Das heißt, die Bodenplatte kann, nein sie wird feucht, (auch bei allen möglichen Schichten untendrunter, sie grenzt ans Erdreich). Zum Schutz des Fußbodens (Belag, Dämmung und Estrich) ist eine Abdichtung gegen Erdfeuchte unbedingt erforderlich. (DINAbk. 18195, Ihr SV kennt die Stelle.) Die Abdichtung vor dem Mauerwerk bis zur 2. horizontalen Abdichtdung hochzuziehen, ist eine oft angewandte Methode, um diesen Mangel zu beheben. Dort kann das Mauerwerk abgespitzt und die Abdichtung angeklebt werden. Bei der äußeren Sockelabdichtung muss dann auf ausreichende Trockenheit des Sockelmauerwerkes geachtet werden. Antje Sangmeister sv@sangmeister. Info
  17. Vielen Dank

    für die zahlreichen Antworten! Der Bauleiter hat nun mit dem SV ausgemacht, dass das Bauunternehmen schriftlich mitteilen muss, in welcher Form der Boden-Wand-Anschluss erfolgen wird. Dieses Schreiben wird dann vom SV bewertet werden. Mann, ist die Welt kompliziert, uns beschert es wieder einige Tage Bauverzug ... Was wir aber gelernt haben: Wir werden uns bei aufkommenden Problemen schon eher an diese Expertenrunde wenden, um alles in Ruhe klären zu können. Es ist wirklich sehr interessant und hilfreich, verschiedene Meinungen zu hören und Hinweise zu bekommen!

    Viele Grüße Susann

  18. Eines noch ...

    Eines noch Sie schreiben nun zum ersten Mal das Sie auch einen Bauleiter beschäftigen. Ist dieser unabhängig vom Bauunternehmer? Die Abmachung zwischen BL und SV klingt danach.

    An des SV Stelle würde ich mir übrigens den BL ordentlich zur Brust nehmen wenn er Beton ohne Bewehrungsabnahme & Lieferbescheinigungen einbauen lässt.


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