Estrich  -  erforderliche Nachweise
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Estrich  -  erforderliche Nachweise

Hallo,

ein Bauunternehmen hat ca. 180 m² Verbundestrich d= 8 cm "ZE 30" hergestellt. Welche Nachweise kann ich vom Bauunternehmer verlangen? Muss er mittels Drucktest die Festigkeit nachweisen?

Gruß

  • Name:
  • Enzo
  1. Was haben Sie denn im Vertrag?

    Steht im Vertrag, dass der Estrichbauer einen kostenlosen Test schuldet? Welchen Nachweis wollen Sie denn haben  -  (schmidtscher Hammer)? Wenn nichts vereinbart ist, reicht vermutlich erstmal die Fachunternehmererklärung und der Lieferschein des verbauten Materials. Ergeben sich begründete Zweifel an der Festigkeit, können Sie ja auf eigene Kosten einen Fachmann mit der Untersuchung des Estrichs beauftragen. Wenn die Festigkeit dabei nicht erreicht wird, können Sie die Untersuchungskosten dann sicher auf den Estrichbauer umlegen, wenn die Festigkeit aber erreicht wird, bleiben Sie als Bauherr oder Bauherrenvertreter vermutlich auf den Prüfkosten sitzen.
  2. Estrich ... Nachweise

    Hallo, den Estrich hat unser ortsansässiger Bauunternehmer erstellt. Seine Leute haben den Estrich mit Kies und Zement selbst gemischt. Weil ich die Fläche mit Fahrzeugen befahre, hat er mir ZE30 angeboten. Aber was nutzt mir die Bezeichnung, wenn ich keinen Nachweis über seinen selbst hergestellten Estrichbeton habe. Muss er mir bei dem selbst gemischten Estrich nicht irgendwie die Qualität nachweisen?

    Gruß

    • Name:
    • Enzo
  3. Beweislastumkehr

    Solange die Arbeit noch nicht fertig und "übergeben" ist (Abnahme), so lange ist der Handwerker in der Beweispflicht, dass sein Werk die versprochenen Eigenschaften aufweist.

    Ist die Arbeit fertig und abgenommen? Ist die Schlussrechnung schon gestellt und womöglich schon bezahlt? Dann haben Sie keine Chance mehr ... Dann müssen Sie selbst den Beweis der Mangelhaftigkeit erbringen.


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