Marmorboden Jura gelb  -  Vor Imprägnierung NICHT gereinigt
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Marmorboden Jura gelb  -  Vor Imprägnierung NICHT gereinigt

Hallo, wir haben im gesamten EGAbk. eines Einfamilienhaus Marmorboden "Jura gelb" von einem Steinmetz verlegen lassen. Noch während der Arbeiten hatte ich die Mitarbeiter der Firma mehrmals gefragt, ob denn der Boden vor der Imprägnierung gereinigt werden würde. Es waren deutliche Schlieren vom Verfugen zu sehen. Man sagte mir, dass nach dem Imprägnieren davon nichts mehr zu sehen sein würde. Tja, dies ist leider nicht der Fall. Die Dreck-Schlieren (es handelt sich um eine Fuge in der Farbe anthrazit) sind deutlich zu sehen, und zwar im gesamten EG. Der Steinmetz hat zuerst seinen Fehler eingesehen und bot Nachbesserung an. Allerdings war er der Meinung, dass wir während dieser Nachbesserungsarbeiten (Entfernung der Imprägnierung, Grundreinigung, abermalige Imprägnierung) im Haus wohnen bleiben können. Ich habe bei dem Hersteller des Mittels nachgefragt (welches der Steinmetz einsetzen möchte) und die Information bekommen, dass das Mittel lösungmittelhaltig ist und der Einsatz nicht nur geruchsbelästigend ist, sondern die Dämpfe giftig sind. D.h. wir müssten für die Dauer der Arbeiten ausziehen (wir haben zwei Kinder, 9 Monate und 6 Jahre alt) und unsere Möbel müssten, da es sich ja um das gesamte EG handelt, eingelagert werden. Der Steinmetz möchte diese Kosten nicht übernehmen. Er sagt, dass es sich "nur um einen optischen Mangel" (!) handelt und aus seiner Sicht wäre eine Rückzahlung in Höhe von 8 % der Rechnungssumme vollkommen ausreichend als Schadenersatz. Wir sind natürlich anderer Meinung. Was sagt ein Profi dazu? Lassen sich die Ausbesserungsarbeiten durchführen, während wir uns im Haus aufhalten? Der Wohn-Koch-Ess-Bereich ist ein einziger Raum. (Habe gerade versucht Fotos zu machen, aber meine Kamera "blitzt" die Schlieren weg und ohne Blitz lässt sie mich nicht zoomen.) Vielen Dank im Voraus!
  • Name:
  • dasalmas
  1. schwer

    Foto von Thorsten Bulka

    Moin moin, schwer zu sagen ...

    Wenn man draußen unterwegs ist, ist man auch Stoffen ausgesetzt, die ... sagen wir mal nicht unbedingt gesundheitsfördernd sind ...

    Es kommt auf die Menge an!

    Welche Arbeitsplatzkonsentrationen, also, bei ihnen, welche Wohnplatzkonsentrationen treten den auf? Wie scchnell baut sich der Stoff ab? Wie gut kann man lüften?

    Was sagt der Hersteller, was man während der Ausführung machen soll? "Atemschutz tragen?

    Gruß

    • Name:
    • TB
  2. Das EG, um welches es sich ja handelt, verfügt nur 2,5 Fenster, die man Tag und Nacht offen stehen lassen kann. Ansonsten gibt es noch Terrassentüren, die können aber natürlich nicht nachts offen stehen bleiben.

    Das EGAbk., um welches es sich ja handelt, verfügt nur 2,5 Fenster, die man Tag und Nacht offen stehen lassen kann. Ansonsten gibt es noch Terrassentüren, die können aber natürlich nicht nachts offen stehen bleiben. Der Hersteller sagt, dass man während der Arbeiten ausziehen soll; und zwar nicht nur wegen der Geruchsbelästigung und der gesundheitlich gefährdenden Dämpfe, sondern auch wegen der Arbeiten selbst. Denn während der Arbeiten kann die Fläche nicht betreten werden. Zwar ginge es zwischen den verschiedenen Arbeitsvorgängen, aber spätestens nach dem Auftragen der Imprägnierung darf die Fläche mind. 12 Stunden nicht betreten werden. Der Stoff baut sich gut ab, solange gut gelüftet wird. Aber es dauert einige Tage, je nach Größe der zu bearbeitenden Fläche. So die Aussage des Herstellers. Es handelt sich bei uns um 76 m².

    Die verwendete Imprägnierung war von Möller-Chemie: HMK S234. Zum Entfernen der Imprägnierung sollte R154-Lösefix verwendet werden und zur Reinigung R155-Grundreiniger, beides ebenfalls von Möller-Chemie.

  3. Überlegung ...

    Wenn Sie dem Unternehmer entgegen kommen wollen und sich sicher sind, dass er nicht morgen Insolvenz anmeldet, dann vereinbaren Sie doch folgendes:

    "Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich um einen optischen Mangel handelt, dessen Signifikanz nicht im Bereich des Hinnehmbaren liegt und somit ein berechtigter Anspruch auf Mängelbeseitigung vorliegt. Weiterhin vereinbaren die Parteien, dass die Mängelbeseitigung in der Zeit des nächsten Winterurlaubs/Sommerurlaubs der Familie durchgeführt wird, wo das Haus ohnehin leer steht. Die Firma kümmert sich in den Tagen vor Urlaubsantritt um die Beräumung der Möbel (Einlagerung im OGAbk. oder extern und anschließendes Wiedereinräumen nach Fertigstellung der Mängelbeseitigung. Die Durchführung der Arbeiten wird weniger als 14 Tage benötigen, sodass die Familie in ein wieder eingeräumtes Haus zurück kehren wird. "

    Mit dieser Lösung spart sich die Firma zumindest die Hotelkosten und kann sich um die Einlagerung der Möbel selbst kümmern.

    Grundsätzlich müsste ein Sachverständiger entscheiden, wie schwerwiegend der optische Mangel ist. Wenn der Grad der Beeinträchtigung 15 % überschreitet, dann gilt der Mangel i.d.R. als "nicht hinnehmbar" und es besteht ein Mängelbeseitigungsanspruch. Mängel zwischen 3 und 15 % gelten als hinnehmbar und minderwertfähig und Mängel unter 3 % des Wertes meist als Bagatelle. Siehe Matrix:

    So in etwa hat das mal Prof. Dr. Ing. Oswald (Aachener Sachverständigen-Papst) zusammengestellt.

  4. "Nur (!) optischer Mangel"

    Mein Mann ist in leitender Position und sein Jahresurlaub ist nie länger als 1 Woche. Die Arbeiten müssten somit in 1 Woche fertig sein, was kein Problem darstellt, wenn wir nicht anwesend sind. Die Ferienwohnung kostet hier bei uns als 3***-Variante für eine Woche all-in 800,- €. Und wo er die Sachen einlagert, ist uns prinzipiell egal, solange sie nicht beschädigt, verschmutzt, etc. werden. Das alles hatten wir dem Steinmetz bereits angeboten. Aber er ist wie gesagt der Meinung, dass es eben "nur (!) ein optischer Mangel" ist und somit nicht mehr als 800,- € Wert. Er will die Arbeiten überhaupt nicht mehr durchführen. Was genau bedeutet, wenn "Grad der Beeinträchtigung 15 % überschreitet, dann gilt der Mangel i.d.R. als "nicht hinnehmbar". Meint man damit 15 % der Gesamtfläche? Dann liegen wir deutlich darüber, es ist nahezu jede Fliese mit Schlieren versehen. Von zehn Fliesen haben mind. 8 Schlieren.
  5. Die Mangelbewertung kann nur ein Fachmann vornehmen

    und dies wird i.d.R. nach der Mängel-Matrix des AIBau erfolgen, siehe meinen Link. Wenn der Mangel dann in der unteren Kategorie (unter 15 %) landet, dann kann der Bodenleger mit guten Erfolgsaussichten eine Mängelbeseitigung aus Gründen der Unverhältnismäßigkeit ablehnen und einen entsprechenden Minderwert anbieten.

    Da Sie den Handwerker mit Ihren sehr hohen Nebenkosten der Mängelbeseitigung schockiert haben, hält der nun gegen, was irgendwie verständlich ist ...

    Nun können Sie nur einen Sachverständigen mit der Augenscheinnahme und Bewertung des Mangels beauftragen und danach werden Sie wissen, ob Sie einen berechtigten Anspruch auf Mängelbeseitigung haben oder doch nur Anspruch auf Minderwert durchsetzen können.

    Natürlich können Sie ein solches Gutachten auch gleich im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens erstellen lassen ...

    Wenn Sie eine einvernehmliche Lösung haben wollen, dann sollten Sie dem Handwerker vielleicht mit der Urlaubslösung entgegen kommen und ihn nicht noch mit Umzugskosten / Miete der Ersatzwohnung quälen. Das kann der sich von seinem mageren Gewinn vermutlich gar nicht leisten.

  6. magerer Gewinn?

    Was der sich von seinem Gewinn leisten kann oder nicht, ist mir ehrlich gesagt herzlich egal. Er hat fachlich schlecht gearbeitet und sollte dafür geradestehen. Uns fragt auch keiner, ob wir uns einen zu 90 % befleckten Marmorboden für 10.600,- € leisten können! Wir sind kein Wohlfahrtsunternehmen! Es war mittlerweile ein Sachverständiger da zum begutachten. Der Boden ist laut O-Ton des Gutachters "im Eimer". Laut Gutachten ist der Boden nicht mehr zu retten und müsste neu gemacht werden. dies wird für den Steinmetz definitiv schockierender sein, als unsere "sehr hohen Nebenkosten für die Mängelbeseitigung". Leider, leider waren wir überkorrekte Auftraggeber und haben die Rechnung schon längst bezahlt (u.A. weil der Steinmetz von Anfang an die Mängel anerkannte und Beseitigung versprach). Jetzt heißt es prozessieren und auf einen Richter mit gesundem Menschenverstand hoffen, auch wenn die Arbeit nach Begleichung der Rechnung als abgenommen gilt. Mit 800,- geben wir uns jedenfalls nicht zufrieden.

    Vielen Dank für die Antworten hier!

  7. Woher kommen die Schlieren denn?

    Foto von Sachverständiger Jens Hellberg

    Hallo,

    bevor man nun mit Kanonen auf Spatzen schießt, sollte erst einmal geklärt werden, woher die Schlieren überhaupt kommen. Ist es ein Überschuss aus Imprägnat, dass auf der Oberfläche liegt, ist es Zementschleier oder noch etwas anderes. Es gibt Pads für Reinigungsmaschinen, die leicht abrasiv sind. Damit könnte man die Oberfläche unter Umständen auch sanieren. Dafür würde es eigentlich ausreichen, die Möbel der jeweils in Bearbeitung befindlichen Fläche in den Nebenraum ö. Ä. zu stellen. Man bezeichnet das auch als "Reinigungsschliff". Ob das in Ihrem Fall funktioniert, käme auf einen Versuch an unauffälliger Stelle an. Die Imprägnierung müsste dann auch nicht unbedingt erneuert werden, wenn sie denn fachgerecht ausgeführt worden ist. Das Imprägnat dringt normaler Weise in das Gesteinsgefüge ein und "verstopft" die Kapillaren so, das der Stein Flüssigkeiten nicht mehr bzw. weniger aufsaugt. Der "Reinigungsschliff" nimmt von der Oberfläche ein paar µ runter. Im Normalfall weniger als die Imprägnierung eingezogen ist, weshalb sie danach eigentlich noch funktionieren sollte. Wie schon Eingangs erwähnt muss man die Vorgehensweise testen. Einen Link zu einem Fachbetrieb habe ich Ihnen unten eingefügt. Viel Erfolg.

    Übrigens Jura Marmor ist kein Marmor, sondern ein Kalkstein.

  8. Zementschleier

    Schleifen kommt nicht in Frage! Der Boden hat ein Antik-Finish. Nach einem Schleifvorgang wäre das weg und es wäre nicht der Boden, den wir gekauft und bezahlt haben. Die Flecken kommen vom Zement. Der Boden wurde ganz normal verfugt, allerdings danach nicht gesäubert! Man sieht ganz deutlich die Spuren des Schwamms, mit dem mit Wasser über die Fugen gefahren wurde. Sogar Wasserspritzer sind deutlich zu sehen. Auch ist ganz deutlich zu sehen, dass nicht mal gefegt wurde, denn die Imprägnierung ist an sehr vielen Stellen stumpf, darunter befindet sich ganz feiner Kalkstein-Staub. Der Steinmetz hat bereits an einer Stelle eine Reinigung mit Zementschleier-Entferner versucht. Das war natürlich nicht erfolgreich, da die Zementflecken sich ja unter der Imprägnierung befindet. Er hat sich dann bei dem Hersteller (Möller-Stonecare) der Imprägnierung informiert, wie er Verfahren muss. Das haben wir auch getan und die selbe Information bekommen, wie der Steinmetz: Die Imprägnierung muss runter, vorher kommt man an den darunter befindlichen Dreck nicht ran. Wir hatten außerdem zwei unterschiedliche Firmen da, die sich auf Reinigung von Natursteinböden spezialisiert haben. Beide Unternehmen bestägigen: die Imprägnierung muss runter und es muss eine Grundreinigung gemacht werden (bei der laut Aussage der Firma Möller ein Atemschutz zu tragen ist. Somit ist ein im Haus bleiben während der Nachbesserung nicht möglich.) Das selbe hat auch der Gutachter bestätigt.
  9. Antik Finish

    Foto von Sachverständiger Jens Hellberg

    Da haben Sie recht. Da die Oberflächenbearbeitung nicht angegeben war bin ich von Standard poliert bzw. geschliffen ausgegangen; dann wäre mein Vorschlag eine Möglichkeit gewesen. So sieht es natürlich anders aus.

    MfG MPI


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