Mängelrüge an Fliesenleger Meister berechtigt?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Mängelrüge an Fliesenleger Meister berechtigt?

Hallo liebe Experten,

wir haben gerade einen Fliesenleger-Meister im Haus (Saarland), der unser Bad neu verfliest. Nun bin ich kein Fliesenleger, aber mir erscheint die Ausführung nicht fachgerecht. Fliesen sind unsauber geschnitten. Besonders um den Spiegel arg schmale Fliesen und ungleiche Höhe, Zierleisten verschmiert und mit unschönen Fugen ... Mosaik um Ablauf ungut verlegt (siehe Fotos).

Wir haben leider Vertraglich keinen Sicherheitseinbehalt vereinbart. Auch liegt uns keine Urkalkulation, lediglich eine einfache pauschalisierte Leistungsbeschreibung im Angebot vor. So kann ich kaum eine Minderung für die beanstandeten Mängel kalkulieren.

Ich bin sehr gespannt auf Eure fachmännische Meinung. Wie soll ich vorgehen? Der Gute bekommt 3.500,00 €. Ist es rechtens, wenn ich für die festgestellten Mängel einfach 10,00 % Minderung festlege, oder lohnt sich gar einen Gutachter hinzuzuziehen.

Meine Meinung  -  ich habe mal Landschaftsgärtner gelernt und so schlecht verlegte Terrassenplatten hätte ich keinem Kunden zugemutet. Dabei sollte man doch meinen, der Anspruch an Genauigkeit im Bad liegt höher als im Garten!

Besten Dank für Eure geschätzte Meinung.

C. Maron

Anhang:

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  1. Nö so geht das nicht

    Foto von Thorsten Bulka

    Moin, Nö, falsches vorgehen ... Erstmal deinem Vertragspartner mitteilem, dem musst du die Möglichkeit geben, es nachzubessern, wenn er es genau so sieht!

    Jetzt einfach Geld einbehalten, ist nicht ... oder warum, kann man es dir nicht zumuten, das dieses überarbeitet wird, falls es nicht korrekt ausgeführt wurde?

    Sollte der Vertragspartner, deiner Ansicht nicht folgen, dann könnte man ein z.B. Schiedgutachter hinzuziehen ... üblicherweise, trägt der unterlegene dann die Kosten.

    • Name:
    • TB
  2. Was war vereinbart?

    Foto von wiki

    Wahrscheinlich gibt es keinen Fliesenplan, oder? Insbesondere die Spiegeleinfassung würde mich auch schon sehr stören. AN mitteilen, dass die Leistung so nicht abgenommen wird.

    Frist setzen zur Mängelbeseitigung etc, etc.

    So kann man dann die VOBAbk. hoch und runter spielen, hohe Kosten und viel Ärger erzeugen.

    Besser wäre es meiner Meinung nach, mit dem Fliesenleger das Gespräch zu suchen und eine Lösung zu finden.

    Entweder ein entsprechender Nachlass oder Nachbesserung (die ja einer Neuverlegung gleichkommt). Ein guter Fliesenleger würde das denke ich aber nicht so lassen..

  3. Egal was vereinbart war

    das kann ich ja besser! ... und ich habe nur Baufacharbeiter gelernt  -  also mauern, Putzen, betonieren  -  bevor ich studiert habe.

    Eckausbildung der Schienen um den Spiegel sehen ja lausig aus, davon abgesehen, dass ich andere Schienen ausgesucht hätte ...

    Einfassung des Bodenablaufes mit derartigem Fugenbild und augenscheinlich auch satten Überzähnen würde ich im Bad als Barfußberecih nicht dulden ...

    Da müssen Sie mal ein paar ernste Worte mit Ihrem Handwerker reden und DANACH entscheiden, ob Mängelbeseitigung oder Minderwert.


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