Suchefunktion BAU.DE Forum Estrich und Bodenbeläge 1735: Zementestrich setzt sich

Estrich und Bodenbeläge

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Zementestrich setzt sich 28.12.03
Hallo,
wir wohnen seit Mai in unserem neuen Haus.
Der Zementestrich wurde im Herbst 02 eingebracht und nach der Trocknungszeit wurde das komplette EG gefliest.
Nun reißt an verschiedenen Stellen (zwischen Boden- und Sockelfliesen)die Silikonfuge und man kann sehen, daß sich an diesen Stellen der Estrich um ca. 4 mm setzt.
Kann uns jemand einen Tipp geben, was zu tun ist.
mfg.
Martin und Martina
Name: Martina & Martin   E-Mail-Adresse anzeigen  

  1. Ruhig hinsetzen, ... 28.12.03
    Moin,
    .
    ..., einen Kaffee trinken und das Essay über das Leben des Estrich von HF lesen: http://www.bau.de/forum/bauwissen/fahrenkrog/9.htm
    Alternativ den Suche button oben rechts betätigen und nach "Estrich" suchen.
    .
    Und morgen eine Kartusche Silikon holen und neu verfugen.
    .
    Gruß von einem Bauherren, der gestern auch eine offene Wartungsfuge entdeckt hat ;-)
    .
    Weiterführende Links:
      - http://www.bau.de/forum/bauwissen/fahrenkrog/9.htm
    Name: Michael Heyne   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bauen-mit-ibg.de

  2. Ergänzend zum Thema "Estrich setzt sich" 28.12.03
    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ergänzend ist noch zu sagen, daß einige Fliesen lose sind (hohl klingen) und nicht mehr am Estrich kleben.
    mfg.
    Martin und Martina
    Name: Martina & Martin   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. Liegen 4 mm noch in der Toleranz ? 28.12.03
    Das finde ich bei einer Estrichdicke von z.B. 4 cm recht heftig, denn es wären 10 % und bei 8 cm Estrich immer noch 5 %, da kann man ja bald einen Fußball durchschießen ?!
    Name: Bernd Jähn  

  4. BGH sieht es anders! Auch wenn Herbert ein ZDB Merkblatt anspricht 28.12.03
    den das Phanomen ist bekannt, wie es ja auch beschrieben wird.
    Und weil üblicherweise der Erfolg einer arbeit geschuldet ist, und man es ausführen kann, ohne das es zu diesen Rissen kommt. Ist die bezeichnung "Wartungsfuge" schon lange nicht mehr als ausrede gültig. (Steht auch noch in Normen, und nicht nur in MB´s)
    Auch deswegen hatt die Interessenvertrettung der Dichtstoff Hersteller reagiert, und eine anleitung zu ausführung herrausgegeben. Ich traue mich ja schon garnicht mehr zu schreiben, das es das IVD MB ist.
    -
    Also überlegen, was geschuldet wahr, und dann nochmal den Estrichleger, und den Fliesenleger befragen!
    Und vergesst mir die Überholte Ausrede der Wartungsfuge! Vor Gericht hat die kein bestand mehr!
    Name: Thorsten Bulka   E-Mail-Adresse anzeigen  

  5. Aber Thorsten (grins) 28.12.03
    Ist nich janz so einfach zu sagen, daß es vor Gericht nicht standhält. Wenn die nach der "Schnittstellenkoordination für beheizte Fußbodenkonstruktionen" notwendigen Protokolle über Restfeuchte .... vorliegen gilt die Wartungsfuge. Liegen keine Feuchtemeßungen vor, kann es je nach Geschick des Gutachters oder Anwalts in die eine oder andere Richtung fallen.
    mfg und juten Rutsch
    Name: Herbert Fahrenkrog   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.bau.de/forum/bauwissen/fahrenkrog

  6. Ist das nicht immer so Herbert? 31.12.03
    Sage mir welchen Richter du bekommst, und mit welchem Bein er am verhandlungstag aufsteht, und ich sage dir wie er wahrscheinlich entscheiden wird.
    Was ich nur damit sagen möchte, ist das
    1. Die Wartungsfuge von einem nicht gerade kleinen Gericht in unserem Statte schonmal gekippt wurde.
    2. Das die Stellen in denen es in Normen auftaucht schon so alt sind, das es fraglich ist, ob diese noch nach den LBO geschuldet anzusehen sind.
    3. Ist die Schnitstellenkoordination als solche anzusehen?
    4. Insbesondere beim BGB Vertrag wo noch mehr der Erfolg der Leistung geschuldet ist, kann ich dah noch eine solche ausführung wählen, obwohl man weis, das es aller wahrscheinlichkeit nach zu einem Abriss kommen wird?
    5. habe ich vergessen....
    6. Weis man mitlehrweile ja, warum, und wann es zu einem abriss kommen kann. Und man kann arbeiten so ausführen, das es nicht dazu kommen wird, sind diese dann nicht geschuldet?
    7. Wenn ich es weis, das es ein Problem sein könnte (das es innerhalb der sagen wir mal Gewährleistungszeit) zu einem Problem kommen könnte, und ich weise den Kunden nicht darauf hin, auch wenn ich es so ausführe wie es in einer Schnittstellenk. steht, oder in einer Norm, wer Haftet. Könnte man den vergleich zu der so gerne Zitierten Blasbachtal Brücke ziehen? WAs saghte unsetr dickes Praxishandbuch Dazu? §46 Abstaz 25ff bei mir auf Seite 688?
    .
    8. usw...
    9. Ablage P = Papierkorb
    somit ziehe ich meinen Schluss, das der Begriff Wartungsfuge nicht mehr up to date ist. Oder warum lassen die sich soetwas wie das MB Nr. 3 einfallen?
    Name: Thorsten Bulka   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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