Granitplatten verschiedener Lieferungen ergaben Helligkeitsunterschiede 02.03.07 Guten Tag, wir haben über einen Bauträger ein Einfamilienhaus erstellen lassen und zwischenzeitlich bezogen. Eine Schlussabnahme wurde von uns nicht unterschrieben. Eerkannte Mängel mit einer Liste an den Bauträger übergeben. Zu einem Mangel hätte ich gerne Ihre fachliche Aussage. 1.In den Dielen, der Küche und im WC wurden die Böden mit Granitplatten belegt. Bei den vorgelegten Mustern haben wir uns die preiswerte Sorte Padang entschieden. Nun haben wir feststellen müssen, daß der Bodenleger Platten aus 2 verschiedenen Lieferungen eingebaut hat. Die hat er selbst bestätigt. Es führte nun dazu, daß die Platten unterschiedliche Helligkeitsgrade aufweisen. Insbesonder in der Eingangdiele sind nun unterschiedlich helle bzw. dunklere Stellen zu sehen. Manchmal handelt es sich um einzelne Platten manchmal bilden auch mehrer dunkle bzw. helle Platten ein unregelmaßiges Feld. 2. Der Bodenleger wurde, nachdem wir bei Beginn der Verlegung gesehen haben, daß die Platten sehr häufig bis zu 3cm große weiße bzw. schwarze Einschlüsse hatte, diese Platten zu verteilen bzw. bei weniger Sichtbaren Stellen zu verwenden. Wir haben nun den Eindruck die Einschlüsse wurden konzentriert z.B. direkt vor Dielentür gelegt. Wäre es denkbar von unserem Bauträger zu verlangen, daß insbesondere die Hauseingangsdiele neu verlegt wird. Können wir einen Schadenersatz geltend machen oder müssen wir dies akzeptieren. Name: Osmund Sauer
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