Suchefunktion BAU.DE Forum Estrich und Bodenbeläge 4367: Silikon Fuge gerissen

Estrich und Bodenbeläge

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Silikon Fuge gerissen 07.07.08
Hallo,
unser Haus ist nun 1,5 Jahre alt und im Bad und Wohnzimmer fängt die Silikon Fuge an zu reißen.
Ist das eine Sache der Gewährleistung?
Danke Gruß B.Schneider

  1. ne "Wartungsfuge" 07.07.08
    ist das und völlig normal, das selbige besonders im Neubau nach einiger Zeit reißt.
    "das Leben des Estriches" eben.
    Name: Herr Lar-2038-Zuc  

  2. ja die Fuge Boden zur Wand ... 07.07.08
    ja die Fuge Boden zur Wand

  3. ja die Fuge Boden zur Wand ... 07.07.08
    ja die Fuge Boden zur Wand

  4. ja die Fuge Boden zur Wand ... 07.07.08
    ja die Fuge Boden zur Wand

  5. oder wurde 07.07.08
    der ZE zu früh belegt.
    Wenn die CM Werte nicht eingehalten wurden, was hier zu sein scheint, ist es ein Gewährleistungsfall ----- oder schlimmer!
    Name: Thorsten Bulka   E-Mail-Adresse anzeigen  

  6. wie willst 08.07.08
    du nach 1,5 Jahren wissen ob beim verlegen der Fliesen der CM-Wert nciht gestimmt haben soll?????????????
    Name: Jens Reichel   E-Mail-Adresse anzeigen  

  7. Elastische Fuge - Fugenabrisse 08.07.08
    Hallo an Alle.
    Kein Grund, das Thema so kontrovers-wuchtig anzugehen.
    Herr Lar-2038-Zuc hat das schon richtig widergegeben: derartige Abrisse an elastischen Abdichtngen von Boden-/Wandübergängen sind normal bzw. nicht immer vermeidbar.
    Der Fliesenleger soll "zu einem möglichst späten Zeitpunkt" mit der Verfugung wie auch der elastischen Abdichtung beginnen.
    Aber wie lange "möglichst spät" ist, geht auch nicht aus den entsprechenden Literaturstellen hervor.
    --
    Derartige elastische Randabdichtungen -auch in gewerblich genutzten Räumen- sind klassische Wartungsfugen. Heißt: die stetige Überprüfung und ggf. Erneuerung der Fugenabdichtung obliegt dem Bauherrn.
    Und: sie sind kein sanierungswürdiger Mangel im Sinne eines Gewährleistungsfalles des Unternehmers.
    --
    Geeignet, Panik zu erzeugen, ist dagegen der Hinweis in Richtung "Gewährleistungsfall" mit der Tendenz ".. oder schlimmer".
    Das ist weder korrekt noch richtig!
    Fugenabrisse sind weder ein Gewährleistungsfall, noch kann Schlimmeres passieren. Außer halt: die Abdichtung erfüllt den ihr zugedachten Zweck nicht mehr.
    Verantlichkeit: siehe vorherige Anmerkungen.
    Die Abrisse resultieren aus dem Grund der sogenannten "Rückschüsselung" der Estrichränder. Nichts dramatisches also. Und auch kein Mangel am Estrich! Vielmehr handelt es sich hier um eine weitgehend unvermeidbare Materialeigenschaft mineralischer Nass-Estriche.
    --
    Wenn die Verlegereife in Hinsicht auf die zulässige Restfeuchte des Estrichs zum Zeitpunkt der Belagverlegung nicht vorgelegen hätte (das zum Thema: "Wenn die CM Werte nicht eingehalten wurden"), dann hätten sich zudem Schadensbilder in der Fläche gezeigt, wogegen die Abrissfugen "Kleckerkram" sind.
    --
    Tatsächlich kann man nach 1,5 Jahren nicht mehr (durch nachträglich durchgeführte CM-Feuchtigkeitsmessungen) nachweisen, welcher Wert zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen hat oder haben könnte.
    Das funktionierte aus mehreren Gründen nicht - zumindest mit eheblichem Risiko in der Aussage.
    Denn der Estrich trocknet als Funktion der Zeit nach. Physikalisch durch Feuchtigkeitsabgabe über die mineralische Verfugung, welche bekanntermaßen über Poren verfügt, und chemisch über noch im Estrichquerschnitt beinhaltete, reaktive Zementteilchen.
    Nach 1,5 Jahren gibt es nur einen aussagefähigen Indikator darüber, wenn die Restfeuchte zum Verlegezeitpunkt noch zu hoch war: die keramische Fliesenebene (wie auch der Estrich darunter) reißen kreuz und quer, wie es ihnen beliebt. Außerdem ist die Estrichscheibe domartig an einer oder mehreren Stellen aufgewölbt.
    --
    Fazit: Bauherr, freue dich, wenn es nur die elastische Fugendichtung ist, welche reißt!
    -.-.--
    Klaus Rauer, Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen
    Name: Klaus Rauer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.rauer-web.de

  8. wiederspruch - einspruch 10.07.08
    wenn man sich das "leben des Estrichs" ansieht, kann man ......
    richtig ist auch nicht das die verlegung zu einem möglichts späten zeitpunkt werfolgen soll, sondern das zum zeitpunkt der verlegung das Hauptschwinden des Untergrundes abgeschlossen sein soll! Bitte nachlesen ist den schriftlich niedergelegten erfahrungsberichten z.b. DIN - Veröffentlichungen - soll bedeuten das je nach Fläche und Verlegeart und Fliese oder
    platte - Spaltplatte 12,5 auf 24 verhält sich ansders als eine 30 mal 60 FSTZ.
    -
    Wenn man sich jetzt das Leben des Estrichs ansieht, kann man sagen, ab wann der Zeitpunkt sein wird, wo verformungen nicht mehr stattfinden werden, die zu beeinträchtigungen führen können!
    -
    Auch Falsch ist die annahme, das es in der Fläche jetzt schon zu schlimmeren Schäden hätte führen müssen! Den wer sagt, das die Verformung schon zu ende ist!? Wer sagt, das nicht nächste Woche es zu einem Riss in der Fläche kommen wird? Wer sagt das nicht ein Riss in der Fläche in der Fuge vorhanden ist, den bloss noch keiner bemängelt hatt!?
    -
    Wurde der Kunde auf die Beeinträchtigung hingewissen? Wurde die DIN Vertragsbestandteil?
    -
    Weitere frage: mit was konnte der Kunde im durchschnitt rechnen? Wie würde der Richter entscheiden, wenn der Anwalt sagt: Lieber Richter (wird er so nict sagen - klingt jetzt aber doll) sehen sie hier ein vergleichbahres Bauvorhaben, bei dem es nach sieben Jähriger Nutzung nicht zu solchen Abrissen kamm, und hier haben wir noch eins, und dah noch eins und und und und hier n och eine Veröffentlichung, ab wann man den Estrich belegen soll, und dah noch .... !
    Was meinen sie wie er entscheidet? Insbesondere wenn der AN keine CM Messung vorlegen kann, die auch von Zeugen am besten AG unterzeichnet wurde? Es aber zu einem Schadensbild kommt, das auf eine belegung zu einem ungünstigen zeitpunkt hinweist!?
    -
    Wir können ja mal ein Spass hier machen, und suchen hier einen der einen Richter spielt, mit Beratern! Und dann gibt jeder sein führ und wieder ab! Der unterliegende Zahlt nen Kasten Bier! OK
    Name: Thorsten Bulka   E-Mail-Adresse anzeigen  

  9. Ein groß` Geschrei ... 10.07.08
    ... ersetzt nicht die Qualität einer Aussage!
    Auch ist es nicht Sinn dieses oder anderer Foren, den/die Fragesteller zu irritieren!
    -
    Zitat: " richtig ist auch nicht das die verlegung zu einem möglichts späten zeitpunkt werfolgen soll, ..2
    .
    Falsch. Nachzulesen im Kommentar zur DIn 18352, dort unter Punkt 3.1.1 letzter Absatz! Wer mit Geschrei und Empörung ins Horn des Forums bläst, sollte zumindest den Inhalt des Kommentars tendenziell kennen.
    -
    Zitat: " ... - soll bedeuten das je nach Fläche und Verlegeart und Fliese oder platte - Spaltplatte 12,5 auf 24 verhält sich ansders als eine 30 mal 60 FSTZ."
    .
    Wir beobachten bezüglich des Verformungsverhaltens den ESTRICH, und nicht den keramischen Oberbelag (als Verformungsursache). Und Verformungen sind und bleiben bei schwimmenden Estrichen nun einmal unvermeidbar. Falls bestritten wird: siehe Kommentar DIN 18352, diesmal zur Abwechslung Punkt 3.5.6 (Absatz 3).
    --
    Zitat: "Wenn man sich jetzt das Leben des Estrichs ansieht, kann man sagen, ab wann der Zeitpunkt sein wird, wo Verformungen nicht mehr stattfinden werden, die zu beeinträchtigungen führen können!"
    .
    Stimmt nicht ganz. Der Zeitpunkt ist nicht zu definieren, hängt er doch vom umgebenden Raumklima ab. Und das variiert.
    letztlich will der Bauherr in seinem Leben noch einmal in das Objekt, es bewohnen.
    -
    Zitat: "Auch Falsch ist die annahme, das es in der Fläche jetzt schon zu schlimmeren Schäden hätte führen müssen!"
    .
    Gut gebrüllt Löwe, doch leider wieder ein Fehltreffer.
    Nach 1-1,5 Jahren werden sich bei unbeheizten Konstruktionen die ersten Indikatoren eingestellt haben. Ganz sicher!
    --
    Zitat: "Den wer sagt, das die Verformung schon zu ende ist!? Wer sagt, das nicht nächste Woche es zu einem Riss in der Fläche kommen wird?"
    .
    Wir reden hier von Flankenabrissen von elastischen Boden-/Wandabdichtungen. Eindeutig geht das aus der Eingangs-Fragestellung hervor. Wenn nur die elastische Fuge reißt, liegt eindeutig ein Rückschüsseln des Estrichs vor. Heißt: der Bereich war trockener als die Fläche selbst. Prinzip der Wurstscheibe, welche man 3 Tage der Wärme der Sonne aussetzt.
    --
    Zitat: "Wer sagt das nicht ein Riss in der Fläche in der Fuge vorhanden ist, den bloss noch keiner bemängelt hatt!?
    .
    Nun wird es allerdings zu bunt mit der "Argumentation".
    Ein Riss in der Fläche in der Fuge. Auch jeder Laie des Handwerks wird nun berechtigt den Kopf schütteln. Risse in Fugen sind in der Fachwelt wohl einmalig.
    -
    Zitat: "Wurde der Kunde auf die Beeinträchtigung hingewissen? Wurde die DIN Vertragsbestandteil?"
    .
    Völlig wurscht, ob die DIN Vertragsbestandteil war. Grund: Verformungen sind bei schwimmenden Estrichen unvermeidbar (Quelle wie vor).
    Richtig ist jedoch, dass der Kunde im Vorfeld darauf hinzuweisen war, dass derartige Fugenabrisse vorkommen können.
    --
    Zitat: "Weitere frage: mit was konnte der Kunde im durchschnitt rechnen? ..."
    .
    Ich denke, dass die vorstehenden Aussagen ausreichend für das Forum sind, sich ein Urteil zu bilden. Wir wollen die Geduld der Leser nicht überstrapazieren....
    -.-.-.-
    Abschließend zu diesem Thema grüßt: Klaus Rauer
    Name: Klaus Rauer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.rauer-web.de

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