BT will nachträglich Geld für Nivellierung der unebene Betondeck
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

BT will nachträglich Geld für Nivellierung der unebene Betondeck

BT will nachträglich Geld für Nivellierung der unebene Betondeck
  1. Naja ...

    Naja ...
  2. BT hätte Vorab prüfen können

    BT hätte Vorab prüfen können
  3. Da gehe ich aber davon aus ...

    Da gehe ich aber davon aus ...
  4. mal eine andere Frage, was genau kostet da ...

    mal eine andere Frage, was genau kostet da ...
  5. Wegen dem Pauschalauftrag also!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo
    wir haben eine Aufstockung aufs elterliche Haus vorgenommen.
    Jetzt nachdem nächste Woche der Estrich reinkommen soll, ist dem Bauträger aufgefallen das die alte Betondecke ein Gefälle von 4 cm hat und das dies vor dem Estrich ausgeglichen werden muss. Das soll 1.400 € kosten und der Bauträger möchte das Geld von uns.
    Hätte nicht er als Generalunternehmen dies vorab prüfen müssen und uns ggf. darauf hinweisen müssen? Er hat ja gewusst auf was er sich einlässt ... wenn er das nicht prüft ist das doch nicht meine Aufgabe die Mehrkosten zu tragen?
    Oder wie liegt hier die Rechtslage? Wenn wir nicht zahlen will Bauträger das stoppen und dann?
    Hat jemand Erfahrungen mit so etwas?
    Vielen Dank vorab!
    Grüße Hätte er vorher geprüft und es erkannt, hätte er es in den Preis mit eingerechnet.
    Hätte also an der SUMME schon mal nichts geändert.
    Bleibt die Frage, ob er es erkennen KONNTE bzw. hätte erkennen können und müssen.
    Und die ist so nicht zu beantworten. Als wir das alte Dach abgerissen haben, hat es geregnet wie aus Kübeln, da haben wir sogar gesehen das es ein deutliches Gefälle gibt, bzw. wo sich das Wasser sammelt.
    Schon da hätte er doch merken können das es nicht passt und uns ggf. darauf aufmerksam machen können das der Estrich der im Angebot steht nicht so vereinbar ist?
    Ich verlasse mich doch als Laie auf den Bauträger und nehme extra einen Generalunternehmer damit ich vorher abschätzen kann welche Kosten auf mich zukommen mit einem Pauschalangebot?
    Er hat ja auch bemerkt, dass das Bestehende Treppenhaus so nicht weitergeführt werden kann weil sonst die letzte Stufe nicht passt! der Abriss ist erst erfolgt, als der Generalunternehmer schon seinen Auftrag hatte. Ob er nun jetzt kommt oder ein 1/4 Jahr eher, was hätte das geändert?
    Die Mehrkosten hätte es so oder so gegeben.
    Mir ist nicht erklärlich, wo der Unterschied liegen soll. mal eine andere Frage, was genau kostet da 1400 €, wie soll denn der Ausgleich erfolgen. Wenn eh Estrich rauf soll kann das ja wohl kaum der Preis für etwas mehr Dämmung oder Erstrichbeton sein. Bei einem Pauschalauftrag hat der Fragesteller doch Recht, das er sich so verhält, weil, es soll ja Pauschal sein und einfacher abzurechnen und es soll auch  -  sofern er als Auftraggeber nichts mehr ändert  -  nicht teurer werden.
    Das ist für uns absolut nachvollziehbar.
    Somit stellt sich aber zunächst nicht die Frage ob der Bauträger dies hätte prüfen können, sondern wer das Leistungsverzeichnis aufgestellt hat.
    Wenn dies der Bauträger selbst war, hätte er den Punkt in jedem Fall bedenken müssen und dies halt drunter schreiben ..., "wenne de Decke schiffe, ohhhhh, danne alle Mehrkoste ... " (sorry, es soll ja auch ein wenig lusitg sein und Spaß machen beim lesen).
    oder
    die andere Möglichkeit für den Bauträger ist, nichts zu sagen und vorauszusetzen, dass die Decke gerade ist, dass kann er natürlich auch machen, sofern er dies denn dann  -  und jetzt erst kommt der Punkt  -  nicht hätte vorher schon sehen können.
    Schreibt der Bauherr aus bzw. stellt das Leistungsverzeichnis auf (oder sein Architekt), dann darf er sich auf dieses verlassen und halt eben anhand der Pläne prüfen.
    Es ist klar, wenn er in der Pfütze gestanden hat, als er mit Ihnen über den Preis verhandelt hat, er hätte immer bzw. in beiden Fällen  -  egal wer das Leistungsverzeichnis aufgestellt hat  -  hätte erwähnen müssen.
    Und im Übrigen, wie groß ist die Hütte denn. Wie viele Quadratmeter müssen denn da aufgefüllt werden. Wenn wir nämlich mal 1.400,00 € durch (gut gerechnet) 15,00 € teilen [okay, wir nehmen 25,00 € ("dann aber Brutto")  -  die ein Ausgleichsestrich kostet  -  an] dann macht das 56 Quadratmeter aus, passt das denn?
    Eine andere Möglichkeit wäre halt eben einen Ausgleichsestrich von Knauf zu nehmen, der ist nicht ganz so teuer, die haben einen im Programm, der zum Ausgleich  -  in erster Linie von Leitungsführungen  -  gedacht ist.
    Hinsichtlich der Treppe darf er sich auch bei einem Pauschalpreis auf die Planungsunterlagen verlassen, es sei denn, der Fehler ist so offensichtlich, das er ihm so ins Auge springt, dass er blind wird.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
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