Fenster und Außentüren

Balkontür erst durch WDVS dicht?

Hallo zusammen,

bei uns wurde vor etwa drei Wochen eine Balkontür eingebaut. Parallel hierzu wurde und wird gerade ein Wärmedämmverbundsystem angebracht. Nach dem letzten starken Schauer war leider der Putz oberhalb der Balkontür feucht. Nun behauptet der Fensterbauer, dass der Einbau der Balkontür natürlich schon auf das WDVSA ausgerichtet ist und, wenn dieses angebracht ist, absolut dicht sein wird. Ist diese Argumentation legitim? Meiner Meinung nach ist die Balkontür ein autarkes Gewerk, das auch ohne WDVS funktionieren muss.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten!

Beste Grüße

Name:

  • Peter
  1. Grundsätzlich.....

    ....gilt, dass Fenster schlagregendicht eingebaut werden müssen. Wenn es sich aber um einen Neubau handelt, sind die Anforderungen in der Ausschreibung des Architekten wichtig. Hier kann -um doppelte Arbeit zu vermeiden- die äußere Abdichtung an den Stukateur delegiert worden sein. Dies kann dann möglich sein, wenn eine Rahmenüberdeckung durch Dämmstoff vorgesehen ist.

    Fragen Sie den Architekten, was er ausgeschrieben hat. Hat er nichts ausgeschrieben, schuldet der Fensterbauer die Schlagregendichtheit. Gruß Jürgen Sieber

  2. Auftragsvergabe erfolgte ohne Architekt

    Hallo Herr Sieber,

    vielen Dank! Es handelt sich um ein viergeschossiges Mehrfamilienhaus aus dem Jahre 1900. Die Aufträge wurden direkt von der Wohnungseigentümergemeinschaft vergeben. Bei der Vergabe war von einer Rahmenüberdeckung nie die Rede. Insofern gilt dann ja auch: Schlagregendichtheit ist Pflicht! Oder?

    Beste Grüße

    Name:

    • Peter
  3. insofern gilt erstmal

    Die WEG hat selbst geplant und das Detail verpennt. Wenn der Fensterbauer davon ausgehen durfte, dass der Putzer ein WDVSA anbringt, dann...tja!
    Wenn also das Fenster eingebaut wurde und außen das WDVS mit denm Leibungsputz und den APU-Leisten noch nicht fertig, dann wäre es u. a. Sache der Bauleitung gewesen (die unfertige Leistung extra schützen zu lassen. Wer hatte die Planung und Bauleitung - RICHTIG! DIE WEG!
    Nun ist es leider ein Wasserschaden aus der Bauzeit mangels ordentlicher Bauablaufplanung, den sich die WEG selbst auf die Rechnung schreiben darf.


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