Expertise bei Stichbogenfenstern gesucht
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Expertise bei Stichbogenfenstern gesucht

Hallo, wie viele andere hier bin auch ich auf der Suche nach Rat und Unterstützung bei einem Bauthema, dass mir grade etwas den Schlaf raubt.
Wir renovieren gerade unsere neue Altbauwohnung (eine Etage, Baujahr 1900) und haben dazu eine Baufirma engagiert, die für uns den Einbau von zwei Bädern sowie Fensterlieferung und Montage übernimmt. Insgesamt 11 Fenster sollten mit Oberlicht ausgestattet sein, davon vier Fenster mit Stichbögen. Beim konkreten Problem geht es nun um diese Stichbogenfenster: mind zwei davon haben unseres Erachtens die falsche Höhe im Oberlicht. Zwei Fenster liegen dabei auch noch nebeneinander im Bad, das ja grade ebenfalls renoviert wird. Da das Bad ohne diese Fenster nicht fertiggestellt werden kann, ist das ganze etwas dringend. Daher würde ich gerne wissen, ob wir hier grundsätzlich eine Chance auf Nachbesserung haben? Gibt es hier Toleranzen? Oder Regeln zum messen? Dass man zum Beispiel überall die gleiche Höhe für die Mitte des Bogens annimmt?

Zur Erklärung noch die Bilder:

  • Bild 1: Bad mit den alten Fenstern wie es beim Feinaufmaß aussah
  • Bild 2: Bad nach Einbau (roter Strich soll Höhe andeuten)
  • Bild 3: Außenfassade mit unterschiedliche Höhen Oberlicht

Danke schon mal für jeden konstruktiven Hinweis!

Hier nachfolgend bei Interesse die Long Story dazu:

Uns war bei allen 11 Fenstern besonders wichtig, dass der Querbalken von außen/Innen auf einer Höhe ist und die Fenster innen auch soweit wie möglich angeglichen werden (also der gesamte Lichtausschnitt genutzt wird). Das wurde auch bei den 7 "normalen" Fenstern berücksichtigt.

Da wir uns erst nach dem ersten Feinaufmaß entschieden haben, hier echte Stichbögen einzubauen, gab es in der Auftragsbestätigung nur ein Beispielbild. Beim anschließenden Aufmaß gab es ziemlich lange Diskussionen über die Höhe der Oberlichter zwischen Fensterhersteller und Chef von Baufirma, der das ganze ausgemessen hat. Die konkreten Maße habe ich selbst erst nach mehrmaliger Aufforderung 5 Tage vor Lieferung erhalten und entdeckt, dass die Stichbogen-Oberlichter unterschiedliche Höhen haben (die anderen 7 geraden Oberlichter haben alle identische Höhe). Bei der Montage hat der Monteur (Subunternehmer von der Baufirma) angemerkt, dass Oberlicht des kleinen Fensters im Bad Ca 6 cm zu kurz ist und wohl das Aufmaß nicht korrekt sei. Das habe ich noch vor Ort gleich an die Baufirma weitergegeben und den Einbau dafür erstmal gestoppt. Die Baufirma meinte aber nun, das Fenster sei richtig ausgemessen und hat das Fenster gegen unseren Willen einbauen lassen. Bei der Begutachtung von außen ist dann noch das zu lange Oberlicht im Nebenzimmer aufgefallen. Und zusätzlich: im Gegensatz den geraden Fenstern, die wie gewünscht den Griff zur Öffnung des Oberlichts oben haben, ist der Griff bei den Stichbogenfenster links und damit unabgesprochen falsch montiert.

Anhang:

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Eniyara
  1. Es gibt keine "Aufmaßregeln" für Kämpferhöhen

    Foto von Josef Schrage

    Hallo Eniyara,

    dennoch sollten die Querriegel unterhalb der Oberlichter (Kämpfer) nebeneinander eingebauter Fenster auf einer Höhe geplant werden.

    Das ist hier möglicherweise bei dem rechten Fenster (Foto Außenansicht) nicht der Fall.

    Auf die sich dabei ergebenden evtl. unterschiedlichen Höhen der einzelnen Oberlichter kommt es dabei nicht an.

    Auch nicht auf unterschiedliche Innenansichten.

    Bezüglich der Griffe "oben" und "links" verstehe ich Ihre Beschreibung nicht.

    Gruß

  2. Vielen Dank für die schnelle Antwort

    Eine Nachfrage hierzu noch: wenn ich Sie richtig verstehe, ist es nicht erheblich, wie die Fenster innen ausschauen? Nur die Außenfassade ist ausschlaggebend? Wenn das kleine Fenster im Bad nämlich so wie vom Monteur ursprünglich geplant eingebaut wäre, wäre der Querriegel dafür ca. 5-6 cm höher im Bad.

    Bzgl. der Griffe: da hatte ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Die Oberlichter haben alle eine Kippfunktion. Gewünscht war, dass der Griff zur Bedienung dafür oben am jeweiligen Oberlicht angebracht ist. Dies ist bei den rechteckigen Oberlichtern auch geschehen, bei den Stichbogenelementen fehlt jedoch der Griff in der Detailzeichnung der Bestellung und deshalb wurden die Griffe da einfach links positioniert (also falsch). Funktionieren tun sie aber natürlich, soweit ich weiß. Es ist "einfach" ein Zusatz-Mangel durch Versäumnisse bei der Beauftragung der Fenster durch die Baufirma.

  3. Richtig

    Foto von Josef Schrage

    Es ist praktisch nicht möglich zwei unterschiedliche Ansprüche auf einen Nenner zu bringen.

    Entweder kommt es auf eine gleichmäßige Außenansicht oder auf eine gleichmäßige Innenansicht an. Beides geht bei Ihrem Umbau nicht. Welche der Ansichten wichtiger erscheinen soll ist allein Ihre Sache. Ob Sie jedoch Ihren Wunsch ausreichend (und nachweisbar) zur Kenntnis der Ausführenden gebracht haben weiß ich nicht. In den meisten Fällen wird jedoch der Außenansicht der Vorzug gegeben.

    Für die Anordnung der Griffe mag es technische Gründe geben und das links "also falsch" ist kann ich nicht nachvollziehen, es kommt doch eher auf die Funktion an und darauf, was Sie nachweislich und verbindlich bestellt haben.

    Zum "Nachkarten" ist es jetzt zu spät.

    Und was ist ein "Zusatzmangel" und welche Wünsche wollen Sie auf Grund dessen erfüllt haben?

    Gruß

  4. Einziger Wunsch: Baustelle soll fertig werden

    Hallo, Vielen Dank für Ihre Hinweise.

    Die Sache mit den Stichbogenelementen ist Teil einer großen Auseinandersetzung, bisher wurden u.a. schon zwei andere Fenster 10 cm zu kurz geliefert und werden nun ausgetauscht, die Balkontür fällt beim Kippen aus den Angeln und soll wahrscheinlich ebenfalls ausgetauscht werden. Außerdem wurden in beiden Bädern die Bodenfliesen wieder rausgerissen und neu verlegt, weil es überall unterschiedliche Fugenbreiten gab, die Regendusche wurde 25 cm zu tief installiert (auf 1,90 m), der Waschtisch dafür 10 cm zu hoch (95 cm), die Armaturen wackeln oder schleifen bei der Nutzung, und dann gibt es noch mehr Mängel, die teilweise derzeit wieder behoben werden.

    Die Wohnung wird nun insgesamt seit April von demselben (Sub-) Unternehmen saniert (Komplettauftrag, insgesamt 3 Gewerke inkl. Verputzen der Wände) und ursprünglich waren mal 5-6 Wochen Bauzeit angedacht.

    Mittlerweile sind wir da ziemlich hilflos. Daher habe ich die Frage gestellt, um vorab zu überprüfen, ob hier eine unabhängige Person mit Bau-Kenntnissen auch Unstimmigkeiten sieht oder wir uns in etwas verrennen und der Sachverständige dann  -  genauso wie die Baufirma  -  meint, das Ganze sei komplett an den Haaren herbei gezogen. Nachweise haben wir, aber es ist ja doch immer so eine Sache, was ein echter und was ein optischer Mangel ist. Da kennen wir uns natürlich nicht aus. Wir werden nun aber Aufgrund Ihrer Hinweise das Risiko eingehen und einen Gutachter kommen lassen. Mittlerweile eskaliert ganz aktuell heute die Situation so, dass es fürchte ich nicht mehr anders lösbar ist. Dabei wäre unser einziger Wunsch, endlich in die Wohnung einzuziehen und keine Bauarbeiter mehr im Haus zu haben. Aber dabei wollen wir schon etwas, das mit dem übereinstimmt, was wir beauftragt haben.


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