Riss in Fensterscheibe
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Riss in Fensterscheibe

Liebe Experten, bei unserem Neubau gibt es leider einen Riss in einer Fensterscheibe und keiner möchte dafür verantwortlich sein. Nun ist es so, dass sich das Gewerk Fenster schon über Monate hinzieht, immer wieder werden ein paar Scheiben eingesetzt und wir warten immer noch auf die letzten Scheiben. Es gab daher auch noch keine Abnahme der Fenster, diese soll laut Architekt erst erfolgen, wenn alle Scheiben da sind.

An einer großen Scheibe im Tiefhof wurde jetzt vom Fensterbauer ein Riss an der äußeren Scheibe ganz unten festgestellt. Die Scheibe wurde schon vor einigen Wochen eingesetzt, da der Riss aber relativ unauffällig ist, kann man nicht mehr nachvollziehen, wann dieser entstanden ist. Unser Architekt hat zunächst gesagt, dass er es dem Riss ansehen könne, dass dieser durch Druck auf die Scheibe beim Einbau entstanden sein muss. Nachdem der Fensterbauer aber darauf beharrt hat, dass er es nicht gewesen sei, sagt er dass er da dann auch nichts machen könne. Es hat jedoch kein anderer Handwerker im Tiefhof gearbeitet. Der Gipser und Dachdecker könnten natürlich etwas vom Dach fallen gelassen haben, allerdings bestreiten diese das und es scheint mir auch eher unwahrscheinlich zu sein.

Meine Frage ist nun, haften wir als Bauherren für den Riss obwohl es noch keine Abnahme gibt?

Und kann man an dem Verlauf des Risses nachweisen ob dieser durch Druck auf die Scheibe beim Einbau oder nachträglich durch einen Gegenstand entstanden ist?

Vielen Dank vorab!

LG

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Riss in Fensterscheibe" im BAU-Forum "Fenster und Außentüren"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Andrea
  1. Bis zur Abnahme

    Foto von Josef Schrage

    ... haftet der Fensterbauer.

    "haften wir als Bauherren für den Riss obwohl es noch keine Abnahme gibt? "

    Nein! Erst nach einer Abnahme geht die Gefahr an Sie über.

    Eigentlich sollte Ihr Architekt das aber wissen ...

    Gruß

  2. Zur zweiten Frage ...

    Foto von Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger Jürgen Sieber

    Zur zweiten Frage ob man dem Riss ansieht, wie er entstanden ist? Klare Antwort: Ja! Man kann in über 80 % aller Fälle anhand des Rissbildes die Ursache für die Rissentstehung nachweisen.

    Bei Ihrem Riss benötigt man dazu aber noch ein, zwei weitere Fotos, oder man befindet sich vor Ort.

  3. Fotos Fensterscheibe

    Vielen Dank für die Antworten! Ich habe noch ein paar Fotos gemacht, bin gespannt ob jemand einschätzen kann wie der Riss zustande gekommen sein könnte. Herzlichen Dank vorab! LG

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Fotos Fensterscheibe" auf die Frage "Riss in Fensterscheibe" im BAU-Forum "Fenster und Außentüren"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "Fotos Fensterscheibe" auf die Frage "Riss in Fensterscheibe" im BAU-Forum "Fenster und Außentüren"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 3. Bild zu Antwort "Fotos Fensterscheibe" auf die Frage "Riss in Fensterscheibe" im BAU-Forum "Fenster und Außentüren"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Andrea
  4. Wenn vor der Glaskante ...

    Foto von Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger Jürgen Sieber

    Wenn vor der Glaskante ein Abdeckprofil vorhanden war, welches für das Foto entfernt wurde, so entstand der Schaden vor dem Einsetzen der Glasscheibe, durch Abstellen der Scheibe auf einem Stein.

    War die Glaskante die ganzen Wochen so frei zugänglich wie es auf dem Bild zu sehen ist, (also ohne Abdeckprofil vor der Kante) dann muss man vor Ort mit einer Lupe die sogenannten "perpendikular verlaufenden Wallner'schen Ringe" suchen. Die geben die zweifelsfrei die Druckrichtung an, die gegen das Glas erfolgte. (von unten oder 90 ° von vorne). Dafür reichen die Bilder aber nicht aus. Dies muss man vor Ort durchführen.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN