Auftrag für "Einbau nach Stand der Technik"
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Auftrag für "Einbau nach Stand der Technik"

Hallo Forumsteilnehmer,
Für einen Altbau aus den 50er Jahren soll eine Haustür nach Maß hergestellt und eingebaut werden. Der Lieferant ist ein alteingesessener Fensterbau Betrieb, hat vor Jahren die Fenster in dem Haus ersetzt. Die Bauelemente sind von einwandfreier Qualität.
Im Gespräch mit einem Arbeiter der Firma kamen mir aber Zweifel ob der Einbau nach dem Stand der Technik erfolgt. Mein Gesprächspartner erwähnte, der Einbau erfolge mit Winkeln, abgedichtet werde mit Schaum und Silikonfuge außen. Auf meine Frage nach Kompriband und Fugendichtband bekam ich die Antwort, dieses sei bei den herrschenden Temperaturen schlecht zu verarbeiten und verrutsche beim Einbau sowieso in der Fuge. Darum verzichte man darauf.
Diese Auskunft widerspricht den Aussagen, die ich in diesem Forum zum Thema Fenstereinbau gefunden habe. Darum meine Frage: welche Formulierung sollte ich dem Auftrag hinzufügen um klarzustellen, dass ich eine dauerhaft luftdichte und dem Stand der Technik entsprechende Ausführung bekomme?
Vielen Dank für Hinweise.
  • Name:
  • Eberhard
  1. mal unabhängig vom Stand der Technik

    wenn der Fensterbauer Bedenken (oder Unwillen ...?) zeigt und es von vornherein ablehnt so zu arbeiten wie Sie es wünschen, wird er entweder diesen Zusatz nicht akzeptieren oder, falls doch, die Arbeiten entsprechend lustlos (und wahrscheinlich auch erfolglos, also mangelhaft) ausführen. Stand der Technik hin oder her. Geschuldet oder nicht. Sie haben dann erst mal den Ärger.
    Im Zweifelsfall suchen Sie sich lieber von vornherein eine andere Firma, die nicht so negativ dem Stand der Technik gegenüber eingestellt ist und darin auch schon Erfahrung hat. (Bauherrenmeinung)
  2. Stand der Technik

    Foto von Josef Schrage

    Guten Abend zusammen,
    was ist denn nun "Stand der Technik" bei einem Altbau aus den 50er Jahren? Nach der gültigen EnEVAbk. wird eine luftdichte Montage gefordert.
    Aber nur wenn ...
    Auszug Energieeinsparverordnung
    Abschnitt 3
    Bestehende Gebäude und Anlagen
    § 8
    Änderung von Gebäuden
    Soweit bei beheizten Räumen in Gebäuden nach § 1 Abs. 1 Änderungen gemäß Anhang 3 Nr. 1 bis 5 durchgeführt werden, dürfen die in Anhang 3 Tabelle 1 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Außenbauteile nicht überschritten werden.
    Dies gilt nicht für Änderungen, die
    1. bei Außenwänden, außenliegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern weniger als 20 vom Hundert der Bauteilflächen gleicher Orientierung im Sinne von Anhang 1 Tabelle 2 Zeile 4 Spalte 3 oder
    2. bei anderen Außenbauteilen weniger als 20 vom Hundert der jeweiligen Bauteilfläche betreffen.
    (2) Absatz 1 Satz 1 gilt als erfüllt, wenn das geänderte Gebäude insgesamt den jeweiligen Höchstwert nach Anhang 1 Tabelle 1 oder Anhang 2 Tabelle 1 um nicht mehr als 40 vom Hundert überschreitet.
    (3) Bei der Erweiterung des beheizten Gebäudevolumens um zusammenhängend mindestens 30 Kubikmeter sind für den neuen Gebäudeteil die jeweiligen Vorschriften für zu errichtende Gebäude einzuhalten.
    die vorgenannten Bedingungen vorhanden sind. Das sehe ich beim Austausch einer Haustür nicht.
    Herr Aselmeyer Ihre Bauherrenmeinung akzeptiere ich. Es ist eben "nur" (nicht abwertend gemeint) eine solche. Aber bitte nicht Fragesteller verschrecken.
    @ Eberhard
    Wenn Ihr Lieferant "ein alteingesessener Fensterbau Betrieb" ist vertrauen Sie diesem, trotz der allgemeinen Verunsicherung. Der von dem Mitarbeiter beschriebene Einbau kann durchaus richtig sein.
    Zu beachten ist auch eine evtl. besondere Einbausituation in Ihrem Altbau aus den 50er Jahren.
    Übrigens hat nicht der Fensterbauer, sondern ein Mitarbeiter die geplante Einbauart beschrieben.
    @ Herr Aselmeyer bitte nicht so ein direktes Vorurteil abgeben. Auch als Bauherr sollten Sie vor Abgabe eines Urteils Informationen einholen. (Siehe Oben § 8 EnEV)
    Trotzdem finde ich auch Ihre Einwände hilfreich, auch Bauherren entdecken manches was den "Experten" entgeht.
    Insgesamt trägt ein Forum wie dieses zu vielen Erkenntnissen bei. Für mich ist es unverzichtbar geworden.
    freundliche Grüße
  3. ok Herr Schrage

    ich habe ja kein Urteil über den geschuldeten Stand der Technik abgegeben. Das können die Experten besser (obwohl ich ja auch mittlerweile zum Thema Fenstereinbau Bücher schreiben könnte).
    Ich habe lediglich zu Bedenken gegeben, dass es keinen Sinn hat, eine Firma mit etwas zu beauftragen, das es (aus gutem Grund oder auch nicht) eigentlich nicht oder nur widerwillig machen will/kann.
    Da kann nichts gutes bei herauskommen (eigene Bauherrnerfahrung).
  4. Einbau nach RAL

    Ich denken wenn man im auch im Altbau Nummer sicher gehen will, sollte ein Einbau nach RAL-Gütezeichen vereinbart werden. Evtl wirbt Ihr Fensterbauer bereits mit diesem Gütezeichen, dann sollte er auch so montieren. Nur Schaum und Silikon ist ncih tunbedingt verkehrt, jedoch sind die RAL-Richtlinien mittlerweile so gestrickt, dass diese Montageart heute nicht mehr erlaubt ist. Meine ich zumindest.
  5. @JS

    Ich bin kein Fensterbauer, bin eben ein Rohbauer.
    Aber ist es nicht so das gerade im Altbau Schäden / Mängel an oder in Fenster- / Türenflankierenden Bauteilen durch Konvektion entstehen, wenn die nicht Luftdicht / Dampfbremsend versiegelt werden.
    Wir hier nicht auch das gelingen eines Gewerks versprochen und nicht nur die Einhaltung der DINAbk..
    Ist nicht als Stand der Technik und gegebenenfalls sogar als aRdT das einbauen der Fenster / Türen nach RAL anzusehen, auch wenn es ein Altbau ist. Auch wenn dieses nicht von der EnEVAbk. verlangt wird.
  6. Jetzt werde ich mal ketzerisch

    Foto von Josef Schrage

    Guten Abend zusammen,
    seit über 43 Jahren kenne ich die Vorgehensweisen beim Fenster- und Türeinbau.
    In alten DINAbk. Normen war noch der Fenstereinbau mit einem Teerstrick vorgeschrieben, diese DIN Noremn hatten noch Bestand als es überhaupt keinen Teerstrick mehr im Handel zu kaufen gab.
    Beim Ausbau alter Fenster habe ich dann den Teerstrick als eine zusammengefallene grauschwarze Masse vorgefunden.
    Dann wurden die Anschlussfugen mit Glaswolle ausgestopft.
    Auch von diesem Material war nach 15- bis 20 Jahren beim Fensteraustausch nicht mehr viel zu sehen.
    Danach wurde "versiegelt" und "Ausgeschäumt" und wie!
    Schauen Sie sich mal eine alte "Versiegelungsnaht" und die Bauschaumreste an.
    Da kommen einem die Tränen.
    Und nun die aktuelle Vorgehensweise gemäß der EnEVAbk.. Da tauchen in den einschlägigen Foren Meldungen auf wie " das innere Butylband hat sich gelöst, der Putz ist ind diesem Bereich abgeplatzt usw. " Oder es werden Anputzleisten mit "Zertifikaten und Prüfzeugnissen" etc. angepriesen, bei denen ich selbst schon Putzabrisse direkt an diesen (mit der Folge des Entstehens einer Kapillarfuge) festgestellt habe.
    Also alles war jeweils "der Stand der Tecknik"
    Und dann sehe ich täglich  -  schon seit Jahrzehnten eingebaute und oh Wunder immer noch funktionierende Fenster -, an deren Anschlussfugen zum Mauerwerk und Putz überhaupt kein Schaden oder Schimmelbildung zu erkennen ist. Diese Anschlussfugen sind von erfahrenen Handwerkern auch ohne Wärmeschutz- oder Energieeinsparverordnung erstellt worden.
    Nun aber zurück zum Fragesteller Eberhard:
    Die EnEV ist, wie ich schon geschrieben habe beim Austausch einer einzelnen Haustür nicht gefordert. Vertrauen Sie Ihrem alteingesessenen Fensterbau Betrieb.
    freundliche Grüße
  7. Vielen Dank!

    Danke für den interessanten und hilfreichen Meinungsaustausch. Ich habe verstanden, dass es nicht DIE einzig richtige Methode für die Montage von Fenstern und Außentüren gibt. Wie empfohlen werde ich mich auf den Handwerker verlassen und zur Sicherheit das Thema Einbau noch mal mit ihm besprechen. Dann ist ihm klar, worauf ich Wert lege und das Ergebnis wird hoffentlich eine handwerklich saubere Ausführung der gewählten Einbauform sein.
    Viele Grüße und Danke nochmals,
    Eberhard
  8. Einbau

    Foto von Klaus-Hermann Ries

    Die EnEVAbk. fordert in diesem Fall nichts Verschärftes, aber die Einbaurichtlinien für Fenster und Türen (TR 20) fordern eine dauerhafte und dichte innere Anschlussfuge.
  9. @Josef

    Teerstrick wird gesucht, kann kilometerlang in Deutschland gekauft werden heißt nur "Imprägnierter Dichtungsstrick dünnfädig und bituminiert".
  10. @ Bernd

    Foto von Josef Schrage

    Hallo,
    meine Aussage
    "als es überhaupt keinen Teerstrick mehr im Handel zu kaufen gab"
    bezog sich auf unsere damaligen Beschlaghändler etc. für Tischler, die das aus ihrem Programm genommen hatten. Weiter haben wir dann nicht nachgeforscht weil für uns nicht mehr erforderlich.
    Danke für den Hinweis, das Zeug gibt es also doch noch.
    freundliche Grüße

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