Gefälle Granitaußenfensterbank (Holzfenster): 1,5-2 % oder >5 % (im Forum gibt es dazu unterschiedliche aussagen)?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Gefälle Granitaußenfensterbank (Holzfenster): 1,5-2 % oder >5 % (im Forum gibt es dazu unterschiedliche aussagen)?

wir leben seit etwa vier Monaten in unserem neuen Einfamilienhaus mit Granitaußenfensterbänken. das Haus war unser drittes Haus, das wir gebaut und bewohnt haben.
im Gegensatz zu seinen 'vorgängern' fällt uns auf, dass im jetzigen Haus Regenwasser auf den Granitfensterbänken zurück ans Fenster spritzt. optisch stört uns das nicht, wir haben nur etwas bedenken hinsichtlich unserer Holzfenster: die kleinen spritztropfen laufen nicht so schnell am Fenster und damit auch am Rahmen ab, die Feuchtigkeit hält sich recht lange.
jetzt habe ich hier im Forum unterschiedliche aussagen zum Soll-Gefälle von natursteinaußenfensterbänken gefunden: einmal wurde die Aussage >5 % gemacht, einmal hieß es 1,5-2 %.
wir haben heute nachgemessen: die Fensterbänke haben ein Gefälle von 0  -  4,3 %, dabei hat die hälfte der Fensteraußenbänke ein Gefälle von 1,25 % (2 mm auf 16 cm Tiefe) und weniger.
ich werde morgen unseren Bauleiter anschreiben (mit ihm bzw. unserem Bauunternehmen waren und sind wir sehr zufrieden). es würde mir daher sehr helfen, wenn mir irgend jemand die entsprechende Vorschrift (falls möglich inkl. Quelle) nennen können. und nehmen wir einmal an, das Gefälle ist tatsächlich nicht OK : lassen sich die Fensterbänke mit vertretbarem Aufwand für das Bauunternehmen aus- und mit richtigem Gefälle wieder einbauen? oder müssen wir da mit größten widerständen rechnen weil das ein riesenaufwand wird (wir haben mit 36,5-er hochlochziegeln, kein WDVSAbk. gebaut).
wir sind für jeden Tipp mehr als dankbar,
einen schönen 2. advent wünscht
Ulrike Schmitt
  1. Es gibt keine verbindliche Festlegung (

    DIN o.ä.) zur Mindestneigung von Außenfensterbänken
    Die Richtlinie 20 des Glaserhandwerks spricht von Neigungen größer gleich 5 Grad.
    Nach der "Rosenheim-Richtlinie" sind mindestens 5 Grad empfehlenswert. (Siehe "Einbau von Fenstern ... " Verlagsanstalt Handwerk GmbH)
    Aber gegen Spritzwasser hilft dieses alles nichts.
  2. d.h. das höhere Gefälle lässt nur das Wasser schneller ablaufen?

    ich hatte angenommen, dass Wasser, das auf eine schräge Fensterbank fällt eher vom Fenster wegspritzt als Wasser, dass auf eine fast waagerechte Fensterbank fällt (jeweils natürlich mit der üblichen Streuung). war meine Annahme falsch?
    wenn die Empfehlung tatsächlich 5 ° und nicht 5 % lautet, dann sind wir ja meilenweit davon entfernt. kann man da bei einem bisher sehr kulaten Bauunternehmen auf Nachbesserung hoffen und müssen wir da selber ran weil eben nicht genormt, sondern 'nur' empfohlen?
    wenn das Spritzwasser selber vom Neigungswinkel unbeeinflusst bleibt, was könnten wir konstruktiv tun, um das langsame abfließen des Wassers (so es denn die einzige nachteilige Wirkung auf der Fensterbank ist) zu kompensieren? der Holzrahmen ist zur Fensterbank mit (vermutlich  -  bin Laie) Silikon abgedichtet. lediglich die holzprofile, in denen der Rollladen läuft liegen direkt auf der Fensterbank auf: bei manchen Fenstern mit bis zu 2 mm Luft, bei den meisten aber ziemlich bündig ohne erkennbare Dichtung.
    sollten wir oder der Bauunternehmer etwas tun? oder steht hier jetzt, wo Putz etc. längst drauf sind der Aufwand in keinem Verhältnis zum ergebenis?
    danke nochmals und Grüße,
    Ulrike Schmitt
  3. konstruktiver Bautenschutz

    Foto von Uwe Wild

    Der Bauunternehmer muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bauen und nach der vertraglichen Vereinbarung. In Ihrem Falle bedeutet dies, dass das auf die Fensterbank auftreffende Niederschlagswasser zügig ablaufen muss um ein Wasserlachenbildung zu vermeiden. Letzteres gehört zum konstruktiven Bautenschutz und bedarf keiner gesonderten Vereinbarung.
    Bei der Festlegung der Neigung ist auch die Oberflächenbeschaffenheit (Profilierung) der Fensterbank zu berücksichtigen. Wenn also kein Wasser auf der Fensterbank "stehen" bleibt und eine gewisse Neigung im Vertragswerk nicht exakt vereinbart ist, wird der Bauunternehmer auch nicht "nachbessern" müssen.
    wie Herr Carden bereits ausführte gibt es diesbezüglich keine verbindliche DINAbk.-Norm.
  4. Nach dem Merkblatt ...

    Nach dem Merkblatt "Belagkonstruktionen mit Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden" soll* für alle (glatten) Fensterbänke aus Natur- oder Betonwerkstein (Naturwerkstein, Betonwerkstein)
    eine Soll-Neigung von 2 % und eine Mindestneigung von 1 % eingehalten werden.
    • (Ich habe das Merkblatt nicht.)

    Hat es Gültigkeit für diese Fensterbänke? Oder ist das nur eine (logische) Schlussfolgerung? Wie ist Eure Meinung?
    MfG


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