Thermisch bedingte Auswölbungen an Kunststoffrollläden
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Thermisch bedingte Auswölbungen an Kunststoffrollläden

Hallo zusammen,
die Kunststoff-Rollläden in unserem Haus (Bundesland NRW) sind vor vier Jahren eingebaut worden (Baufertigstellung Februar 2003).
Vor einiger Zeit haben wir entdeckt, dass an unseren drei größeren Rollläden deutlich sichtbare Ausbeulungen entstanden sind. Diese Rollläden befinden sich an unseren Terrassenfenstern (Süd-West-Lage) und haben eine Größe von: 2x 2335x2500 und 1x 2055x2500. Die Ausbeulungen erreichen in ca. 50 cm Höhe ein Maximum von 7 cm nach außen. Darunter gehen Ausbeulungen nach innen und drücken bei aufgesetztem Rollladen an die Fensterrahmen.
Nachdem die installierende Firma zunächst einen Sturmschaden unterstellte, wurden die Rollläden von einem von unserer Gebäudeversicherung beauftragten Gutachter untersucht. Der stellte fest, dass diese Verformungen durch thermische Belastung bei heruntergelassenen Rollläden entstanden seien.
Die installierende Firma lehnt jede Gewährleistung ab, mit dem Hinweis:
1. die Rollläden seien nach Auskunft ihres Lieferanten für Abmessungen von 2,40 m Breite und 2,50 m Höhe (Typ K51 Plus) zugelassen.
2. Unser Architekt hätte in der damaligen Ausschreibung Kunststoffrollläden ausgeschrieben. Sie hätten keine Veranlassung gesehen, darauf hinzuweisen, dass für solche Fenstergrößen Aluminium-Rollläden besser geeignet seien.
3. Wir dürften die Rollläden nicht als Sonnenschutz verwenden.
Der Name des Rollladen-Herstellers wurde uns nicht bekannt gegeben.
Fragen:
a) Sind derartige thermische Verformungen bei diesen Rollladenabmaßen heutzutage normal? Unter der unten angegebenen Internetadresse von "Heinzmann" wird berichtet, dass eine Probe von 40 cm Länge nach einer Bestrahlung eine bleibende Verformung von max. 8 mm aufweisen darf?!
Wenn diese Aussage korrekt ist, wie viel mm dürfen dann unsere Rollläden ausbeulen?
b) Was würden Sie uns raten, können wir weiter unternehmen?
Falls der Hersteller tatsächlich die Rollläden für diese Abmessungen zugelassen hat, kann der dann nicht für eine Reparatur o.ä. in Regress genommen werden?
Schon mal vielen Dank für eine Antwort.
  1. kein

    Geheimnis.
    (nur er-googelt)
    Grüße
  2. Lieber Herr Filusch, vielen Dank für den Hinweis ...

    Lieber Herr Filusch,
    vielen Dank für den Hinweis. Den kannte ich schon aber leider hilft der nicht weiter. Die Firma VEKA, die diese Internet-Seite herausgibt, teilte mir mit, dass sie nicht Hersteller unserer Rollläden ist. Jeder Hersteller kann seine Rollläden nennen wie er will. Es gibt da keinen Namensschutz. Und offensichtlich kann auch jeder Hersteller von Rollläden eigene Nutzungsbedingungen vorgeben.
    Gruß, Juergen Wanner

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