Suchefunktion BAU.DE Forum Fenster und Außentüren 3376: Vorauskasse bei Fenstermodernisierung

Fenster und Außentüren

Werbefläche zu vermieten
Werben Sie in allen Beiträgen des Forums
"Fenster und Außentüren"
für EURO 80,- pro Monat (zzgl. MwSt) - Kontaktaufnahme hier

Vorauskasse bei Fenstermodernisierung 01.10.08
Hallo,
wir wollen in unserer DHH die alten Fenster durch neue Exemplare austauschen lassen. Haben jetzt auch einen Handwerker gefunden den wir beauftragen wollen. Der Auftragswert beläuft sich auf ca. 12.000€. Dies setzt sich zusammen aus ca. 8800€ für die Fenster sowie dem Restbetrag für Montage und Maurerarbeiten. Vorab möchte er eine Anzahlung in Höhe von 6000€ erhalten, um die Fenster bei Werk anzuzahlen. Meine Frage ist nun, ob die Höhe der Vorauszahlung so üblich ist bzw. ob es von meiner Seite noch Dinge zu beachten gibt.
Vielen Dank vorab.
D. Müller

  1. BGB lesen 01.10.08
    "§ 632a Abschlagszahlungen
    1)Der Unternehmer kann von dem Besteller für in sich abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen für die erbrachten vertragsmäßigen Leistungen verlangen.
    2)Dies gilt auch für erforderlich Stoffe oder Bauteile, die eigens angefertigt oder angeliefert sind. 3Der Anspruch besteht nur, wenn dem Besteller Eigentum an den Teilen des Werkes, an den Stoffen oder Bauteilen übertragen oder Sicherheit hierfür geleistet wird."
    Nach 2) also Abschläge für "eigens angefertigt oder angeliefert" wäre ein Abschlag vom AN zu fordern, wenn die Fenster angefertigt bzw. angeliefert sind und nicht dann, wenn der AN diese in Auftrag gibt.
    Vorauszahlungen wie in Ihrem fall gefordert sollte man auf jeden Fall vermeiden. Geht der AN in Insolvenz ist Ihre Anzahlung futsch.
    Fragen Sie den AN mal nach Bürgschaft für Ihre Anzahlung.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

Kennwort

Sollten Sie einen neuen Beitrag erzeugen wollen und noch kein Kennwort haben,
so müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.


BAU.DE - Suche - Forum - Inserate - Baulexikon - Gästebuch
© + Impressum + Nutzungsbedingungen