Fensterscheiben-Kennzeichnung
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Fensterscheiben-Kennzeichnung

Beim neuen Haus wurden verkratzte Glasscheiben gegen neue Glasscheiben ausgetauscht. Die ursprünglichen Glasscheiben haben eine Beschriftung auf dem Glasfalz, u.a. mit Hersteller, Herstellungsdatum und Ug-Wert. Diese Bezeichnung fehlt bei den ausgetauschten Glasscheiben. Der Sachverständige der Baufirma hat bei einem Ortstermin mündlich bestätigt, dass diese Kennzeichnung im Glasfalz Vorschrift sei. Bei seiner schriftlichen Stellungnahme fehlt diese Bestätigung und er schlägt eine weitere Begutachtung vor. Gibt es eine Vorschrift über die Kennzeichnung der Glasscheiben, und wenn ja, wo finde ich diese Vorschrift? Können die Produkteigenschaften durch einen Gutachter festgestellt werden? Insbesondere kommt es mir darauf an, dass der Ug-Wert gemessen wird und ich den Messwert kontrollieren kann.
  • Name:
  • Wostü
  1. Problem nicht eindeutig geregelt.

    Hallo Wostü,
    zum jetzigen Zeitpunkt ist mir lediglich bekannt, dass RAL überwachte Glashersteller verpflichtet sind, ihre Scheiben im Randverbund zu kennzeichnen. In der Regel kann dann anhand dieser Beschriftung die Glasart und der Ug-Wert abgelesen werden. Eine generelle Vorschrift gemäß DINAbk. etc. die Scheiben im Randverbundzu zu kennzeichnen, gibt es nach meinem jetzigen Kenntnisstand noch nicht.
    Fehlt hier eine entsprechende Kennzeichnung muss dies jedoch noch nicht bedeuten, dass Du es mit einem minderwertigen Produkt zu tun hast. Auf alle Fälle ist jedoch Dein Fenster-Glaslieferant verpflichtet die technischen Eigenschaften der verarbeiteten Isoliergläser exakt zu benennen. Am besten lässt Du Dir eine Kopie des Glaslieferscheins aushändigen. Hier findest Du die exakten Herstelldaten mit den genauen Angaben der verarbeiteten Gläser.
    Die Überprüfung des Ug-Werts der Gläser Vorort, ist ansonsten über entsprechende Messverfahren möglich. Zu diesem Zweck muss unter Umständen je nach Messgerät die zu prüfende Scheibe ausgebaut werden.
    MfG K. Kress
  2. Vielen Dank

    Sehr geehrter Herr Kress,
    damit ist mir schon sehr geholfen. Ich sage vielen Dank.
    MfG Wostü

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN