Fertighaus nach VOB?
BAU-Forum: Fertighaus

Fertighaus nach VOB?

Hallo,
vor einigen Wochen haben wir unser Fertighaus bekommen. Jetzt stellte sich durch die Aussage eines Dachdeckermeisters heraus, dass die Dacheindeckung in mehreren Punkten nicht der VOBAbk. entspricht (Zu kleine Dachrinne, falsche Traglattung und Klammerung der Traglattung, obwohl dies nicht erlaubt ist). Im Hausvertrag wird die VOB nicht erwähnt. Stellt dieser Umstand einen Mangel dar oder muss sich der Fertighaushersteller nicht an die VOB halten, sofern dies nicht im Vertrag festgehalten wurde? Falls ein Mangel vorliegt, sollte man einen Teil des Kaufpreises einbehalten oder gar eine Neueindeckung des Daches verlangen?
Vielen Dank für die Antworten.
  • Name:
  • Guido Engels
  1. bringt nichts

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Der bloße Hinweis "du hast gegen die VOBAbk. verstoßen" bringt nichts, wenn die nicht vereinbart wurde. Immer geschuldet wird nur das was im Vertrag steht und darüber hinaus die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik. Viele direkte und indirekte Regelungen der VOB sind aber solche anerkannten Regeln. Da müsste man ins Detail gehen.
    Für Dachdeckerarbeiten hat sich das "Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks" als anerkannte und damit einzuhaltende Regel der Technik etabliert. Die Dimension der Dachlatten wird außerdem verpflichtend in berufsgenossenschaftlichen Regelwerken festgeschrieben, wenn das Dach Arbeitsplatz ist. Hier geht es weniger um die Stabilität des fertigen Daches (die ist oft auch mit schwächeren Latten gegeben), sondern um die Sicherheit während der Ausführung, weil die Lattung begangen wird.
    Die Neueindeckung des Daches kann m.E. nicht verlangt werden. Bei Wartungsarbeiten muss der ggf. zu schwachen Lattung durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen Rechnung getragen werden. Zur Rinnengröße ist zu sagen, dass die Dachdeckerrichtlinien meines Wissens keine Bemessungsvorschrift in Abhängigkeit von der Dachfläche enthalten (die VOB auch nicht). Es gibt aber eine DINAbk.-Norm 18460. Die 18460 ist nicht verbindlich, ein Zwang zur Einhaltung besteht nicht. Es gilt nur die "widerlegbare Vermutung", dass eine Bemessung nach DIN 18460 richtig ist.

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