Fertighaus gebaut  -  Ärger mit dem Hersteller
BAU-Forum: Fertighaus

Fertighaus gebaut  -  Ärger mit dem Hersteller

Wir haben ein Fertighaus bei der Firma OKAL bestellt und im Jahre 2003 aufstellen lassen: Alles aus einer Hand. Der Bau des Kellers wurde von OKAL der Firma Glatthaar übertragen.
Sowohl Glatthaar als auch OKAL haben nicht zu unserer Zufriedenheit gebaut: Wir haben z.B. ein freitragendes Eingangspodest bestellt, geliefert wurde eine Platte, welche von einer scheusslichen Betonsäule unterstützt wird. Die Gestaltung der Eingangsseite wird dadurch recht schwierig und aufwändig. Die Stufen der Kellertreppe sind ungleich hoch. Die Ablaufrohre wurden im Badezimmer wegen eines Planungsfehlers auf dem Boden verlegt, sodass ein platzraubendes Podest konstruiert werden musste. Der Fehler mehr.
Wir haben bei OKAL reklamiert und eine Restzahlung von etwa 7000 € einbehalten. OKAL ignoriert unser Angebot, die Sache gütlich zu regeln. Wir möchten die Angelegenheit jedoch zu Ende bringen. OKAL reagiert nicht, verschleppt. Wir fühlen uns von OKAL nicht ernst genommen.
Wie gehen wir vor, ohne dass uns große weitere Kosten entstehen?
Wir wohnen in Baden-Württemberg.
  • Name:
  • Isler-Ströbel
  1. Genau das ist das Problem.

    Um Kosten zu sparen müssen Sie jetzt erstmals Geld ausgeben.
    Da vrmtl. Ihre Briefe etc. Rechtlich nicht haltbar sind, wird es wohl auf einen RA hinauslaufen. Und ggf. einen Gutachter.
    Aber da Sie ja wohl schon eingezogen sind (Einzug = Abnahme). Oder nicht, dann aonsten Abnahme verweigern mit Hinweis auf Mängel
    Fazit: Sie haben beim Bauen am unabhängigen externen Bauleiter gespart, denn sonst wären diese großen Mängel wohl aufgefallen.
    Nun müssen Sie das gesparte halt dem RA geben. Oder drauf verzichten, mit den Mängel leben, das Geld für den RA sparen und damit die Mehrkosten für die Mängel"Kaschierung" ausgeben.
    Und noch hoffen dass der Bauträger sich noch auf ein paar € Minderung einlässt.
    Keine Rechtsberatung, nur Laienmeinung.
  2. Zu wenig Einbehalt!

    Mein Rat  -  Rechtsanwalt aufsuchen! Bei der Schilderung der Mängel glaube ich, das der Einbehalt von 7000,- € nicht ausreicht. Es könnte auch an dieser "geringen" Summe liegen, das niemand reagiert.
    Die Stufen der Treppe sollten schnellstmögglichst nachgebessert werden. Ein Mensch, der eine Treppe zum ersten Mal benutzt, kommt schon bei geringen Abweichungen ins Stolpern; die Haftung für Personenschäden liegt dann bei Ihnen!
    Wenn Sie keinen RA einschalten, verschleppt sich die Problematik nur!
  3. Haben Sie

    für Haus und Keller nur EINEN Vertrag mit Okal? Vermutlich nicht. Kellerbauer werden von fertigahusherstllern meist nur vermittelt. Verträge werden getrennt gemacht. Wenn das so ist, hat OKAL den Mangel "Sanitärrohr" zu vertreten, Eingangspodest u. Kellertreppe liegen im Verantwortungsbereich des Kellerbauers.
    Daher genau prüfen, an wen Ansprüche gestellt werden.
    Hier hilft wirklich nur ein Anwalt.
    • Name:
    • M.P.
  4. Einzug = Abnahme?

    Meines Wissens (auch nur Laienmeinung) bedeutet ein Einzug noch keine Abnahme. Wir habe ebenfalls ein Fertighaus gebaut. Hier wurde bereits vor Einzug eine Mängelliste edrstellt, die dann zur Abnahme (nach Einzug hinzugezogen wurde). Wichtig ist, dass Mängel direkt und unverzüglich schriftlich aufgezeigt werden.
    Gruß
    Thomas Meißner

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