Fertighaus
Entschädigung für Fehler in der Hauskonstruktion
Guten Tag
baue im Moment mit der Firma XXX, das Haus YYY. Dieser Haustyp so wurde mir mittlerweile von XXX bestätigt wurde flasch geplant was im genauen heisst es passt so wie es von der Firma XXX geplant wurde keine Treppe hinein weil im Obergeschoß die Kopffreiheit nicht gegeben ist. Nun muß die Treppe 30 cm weiter ins Haus hineinversetzt werden. Dies hat nicht nur einen Raumverlust zur Folge sondern ich benötige an der Wand von der die Treppe weggezogen wird ein zusätzliches Geländer oder die Wand muß bis zur Treppe gedämmt werden. Nach langen Diskussionen und einem erbärmlichen Service von XXX bot mir eine Entschädigung von 1000 € und Kulanterweise wie sie schrieben ein zusätzliches Geländer an. Weis jemand ob dies eine annehmbare Entschädigung ist oder ich weitere gerichtliche Schritte einleiten soll.
Danke für eine Antwort
abgesehen von möglicherweise aufzustellenden Minderwertberechnungen ist doch erstmal von entscheidender Bedeutung, wie SIE sich mit einem Minderwertausgleich von 1.000 EUR plus zusätzliches Geländer fühlen. Minderwert geht da wohlk erstmal über den Schaden eeines Wohnflächenverlustes. Frage: Um wieviel verringert sich die nutzbare Wohnfläche durch die Treppenverlegung? Was kostet 1m² Wohnfläche?
Danke erstmal für ihre Antwort. Die 1000 ... ... Danke erstmal für ihre Antwort. Die 1000 € sind bereits exakt der berechnete Wohnflächenverlust umgerechnet auf die gesamten Rohbaukosten. Was ist allerdings mit Entschädigung in Bezug auf Wiederverkaufswert und Optischen Makel?
Fühlen tue ich mich mit 1000 € Entschädigung nicht so gut noch dazu da ich mit der Firma Massa enorme Probleme hatte bis sich überhaupt mal jemand bequemte zu dem Problem Stellung zu nehmen und sich dessen anzunehmen.
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