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  1. Unter- oder Überdruck bei kontrollierter Lüftung? 1.08.03
    Um die Frage möglichst aussagefähig zu beantworten, hole ich mal etwas weiter aus:
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    Bei einer kontrollierten Lüftung sind in der Zuluft und in der Abluft Ventilatoren vorhanden, die eine Druckdifferenz von 100 bis 200 Pa erzeugen, um die Rohrreibungsverluste auszugleichen. Zum Vergleich: bei Windstärke 5 entsteht ein Staudruck von ca. 50 Pa, das entspricht ca. 5 mm Wassersäule.
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    Diese relativ hohen Drücke bleiben aber nicht als Druckdifferenz zwischen innen und außen. Beim Abgleich der Lüftungsanlage (Tellerventile an den Luftein- und aus-tritten) wird das Haus (Türen und/oder Fenster) geöffnet und dann separat der Zuluftstrom und der Abluftstrom auf gleiche Werte eingestellt. Wenn beide Werte genau gleich wären, ändert dann das Schließen der Fenster und Türen nichts, d.h. die Druckdifferenz zwischen innen und außen bleibt Null.
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    Nun ist die absolute Gleichheit der Zu- und Abluftströme mathematisch genau praktisch unmöglich. Aber die Differenz ist nicht groß. Der Differnzluftstrom baut im Haus eine kleine!!! Druckdifferenz auf. Da sowohl Zu- als auch Abluftmenge vom Innendruck abhängen, werden sich beide Mengen in Richtung Bilanzierung angleichen. Den Rest machen dann die Undichtigkeiten des Hauses. Selbst bei einem sehr dichten Haus (es werden ja keine Dichtigkeiten wie bei einer Weltraumstation erreicht) bleibt nur eine ganz kleine Druckdifferenz um die geringe Differenz der beiden Luftströme nach außen abzuführen (unter 10 Pa).
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    Diese Druckdifferenz ist sogar je nach Philosophie gewollt. Ein leichter Unterdruck läßt nur trockene Außenluft durch die Undichtigkeiten strömen, führt aber evtl. innen zu Zugerscheinungen und saugt evtl. Radon aus dem Erdreich an. Ein leichter Überdruck vermeidet die negativen Seiten eines Unterdrucks, aber die Leckageluft ist feucht. Radon diffundiert auch bei Druckdifferenz Null etwas ein. Was als wichtiger angesehen wird ist Philosophie und danach wird evtl. gezielt eine kleine Volumenstromdifferenz eingestellt und dabei kann auf den Wunsch des Kunden eingegangen werden.
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    Aber selbst eine hohe Über- oder Unterdruckdifferenz von beispielsweise 50 Pa würde man nicht merken - höchstens kurzzeitig etwas beim Öffnen von Türen oder Fenstern. Gibt es nun Vorschriften zur maximalen Druckdifferenz? Von einer DIN ist mir bis jetzt nichts bekannt. Evtl. gibt es die Vorschrift, daß der Unterdruck maximal 8 Pa (bei Wohnungen ohne Feuerstätten) sein darf. Toleranzen für die Luftströme werden in der DIN 18017 mit 10 % als zulässig angesehen. Schon durch unterschiedliche Temperaturen in Zu- und Abluft kann sich das Verhältnis um einige % ändern. Mir ist auch keine Untersuchung zur Temperaturabhängigkeit bekannt. Durch Erwärmung steigt zwar das Volumen, dadurch aber auch der Strömungswiderstand, wie weit sich beide Effekte kompensieren – ich weiß es nicht.
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    Ein kleinerer Wert für den Unterdruck gilt bei Feuerstätten. Der Unterdruck darf höchstens 4 Pa sein, damit keine Abgase in den Raum gesaugt werden. Dieser Wert wird in der Regel bei ordentlichem Abgleich der Anlage mit Sicherheit unterschritten.
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    Anders sieht es aus bei Ausfall des Zuluftventilators, der aber fast nie vorkommt und der in der Regel unbemerkt bleibt - weil eben selbst Unterdrücke von einigen zig Pa unbemerkt bleiben und auch nicht schädlich sind. Aber dann werden die zulässigen 4 Pa wahrscheinlich erheblich überschritten - und weil auch eine einmalige Vergiftung durch Abgase der Feuerungsanlage nicht eintreten darf sind harte Sicherheitsvorschriften notwendig. Die können so weit gehen, daß z.B. während des Kaminbetriebes die Abluft abgeschaltet werden muß.
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    Außerdem ist auch noch auf die gesetzlichen Vorgaben zur Gebäudedichtheit hinzuweisen. Als Begründung für die gesetzliche Vorgabe dient zwar allein die Energiebegründung, aber für wesentlicher halte ich die Vermeidung von Gebäudeschäden durch Reduzierung des Tauwasserausfalls in der Gebäudehülle. Noch einmal die gesetzlichen Vorgaben: Bei einem Haus ohne Lüftungsanlagen muß n50 unter 3/h sein, bei Lüftungsanlagen unter 1,5/h. Aber ehe die Endverkleidungen rankommen einen ersten Blower-Door-Test (BDT) machen, da kann man noch Undichtigkeiten feststellen und abkleben. Und dann sollten n50-Werte kleiner 0,6/h kein Problem sein (in der Regel), denn Sie haben nach den aRdT Anspruch auf ein dichtes Haus, es sollte also keine konzentrierten Leckstellen geben.
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    Auch bei Fensterlüftung spielt die Luftdichtigkeit (Schadensmöglichkeit bei Feuchtigkeit in der Gebäudehülle) eine große Rolle. Früher, beim allseitig verputzten Bau, war fast immer eine ausreichende Luftdichtigkeit gegeben, deswegen war Luftdichtigkeit kaum ein Thema.
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    Bei der Prüfung der Dichtheit der Gebäudehülle (BDT) arbeitet man mit einem Druck, der etwa der Windstärke 5 entspricht, eine Windstärke, die relativ häufig auftritt.
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    Statt kontrollierter Lüftung eine zentrale Abluft mit dezentraler Luftzufuhr ohne Wärmetauscher? Tja, vielleicht für manchen ein Kompromiß, den ich nicht machen würde.
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    Name: Jochen Ebel   E-Mail-Adresse anzeigen   http://JEbel.bei.t-online.de
 

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