Risse im Haus
BAU-Forum: Fertighaus

Risse im Haus

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  1. Mängel und andere Dinge

    Mängel und andere Dinge
  2. Sie sollten sich beeilen, wenn Sie vorhaben ...

    Foto von Markus Reinartz

    Vor 4 Jahren habe ich mir in der Nähe von München von der Firma Rensch-Haus ein Einfamilienhaus bauen lassen. Schon noch wenigen Wochen bildeten sich an allen Übergängen von Wand zur Decke und von Wand zu Wand und auch an den Dachschrägen erhebliche Risse. Im ersten versuch wurde versucht dies mit Acryl zu verspritzen und zu überstreichen. Nachdem sich wieder Risse (auch an den mit Acryl verspritzen Stellen) gebildet haben sollte das auf Empfehlung von Rensch-Haus nochmal mit Acryl nachgebessert werden. Ich habe das dann von einem ortsansässigen Maler testweise im Flur und Treppenhaus durchführen lassen. Wie befürchtet ohne Erfolg, alle Risse sind wieder da und teilweise 3-5 Millimeter breit.
    Beim Aufstellen des Hauses vor 4 Jahren hatten wir vor dem Aufbringen des Daches einen Platzregen von ca. 1 Stunde Dauer. < Dieser war so ergiebig das alles unter Wasser stand. Sowohl die Ziwschendecken, die Wände, die Böden. Im Keller hatte ich mehrere hundert Liter Wasser stehen. Meine Vermutung ist das dies die Ursache für die vielen Risse sind. Das Haus "arbeitet" immer noch sehr stark und es bilden sich immer noch neue Risse. Die Firma Rensch war bzgl. einer Schadensbehebung bis dato nicht sehr kooperative bzw. auch nicht sehr erfolgreich.
    Gibt es Möglichkeiten (z.B. Gutachter) die Ursache dieser Rissbildung herauszufinden? Kann man nach 4 Jahren noch rechtliche Schritte gegen den Hersteller einleiten? Denn neben den Rissen gibt es noch viele andere Bereiche die in einem erbärmlichen Zustand sind. Hallo,
    es gibt sicher noch Möglichkeiten hier Mängel anzuzeigen und beseitigen zu lassen bzw. Schadenersatz geltend zu machen.
    Als erstes würde ich mit dem Vertrag zum Rechtsanwalt gehen, diesen prüfen lassen  -  Gewährleistung usw., danach einen Gutachter suchen  -  Holzbauspezialist  -  und dann das weitere Vorgehen einleiten, immer mit RA und Gutachter.
    Mit freundlichen Grüßen Sie sollten sich beeilen, wenn Sie vorhaben etwas zu unternehmen.
    Wenn nicht jetzt, wann dann?
    Wenn Sie einen BGBAbk. Vertrag hatten dann haben Sie sehr wahrscheinlich 5 Jahre Gewährleistung (Mängelhaftung)!
    Bei einem VOBAbk.-Vertrag haben Sie nur 4 Jahre Gewährleistung (Mängelhaftung)!
    Sie sollten handeln, bevor die Gewährleistung abläuft!
    Machen Sie schleunigst eine Abnahme für sich alleine und schreiben Sie alle Mängel auf, die Sie finden.
    Schicken Sie dies Schriftlich an den Vertragspartner mit dem Sie den Vertrag haben/hatten.
    Die Übersendung des Schriftstückes sollte über den Gerichtsvollzieher erfolgen weil man nur dann einen Nachweis hat, dass der Empfänger diesen Schriftsatz auch erhalten hat.
    Und beauftragen Sie jemanden der sich damit auskennt, auch für die erneute interne Abnahme die Sie selbst machen werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
  3. Nachtigall ..

    Nachtigall ..
  4. Ganz verstehe ich Ihren Text nicht. Wenn Sie ...

    Ganz verstehe ich Ihren Text nicht. Wenn Sie ...

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