Vorkostenpauschale
BAU-Forum: Baufinanzierung

Vorkostenpauschale

Wann kann man die Vorkostenpauschale bei Neubau eine Einfamilienhaus geltend machen (erst im Jahr des Bezuges oder schon im Jahr des Erwerbs, und an welcher Stelle im Steuerformular muss diese eingetragen werden?
  • Name:
  • Christian Boguth
  1. Anlage FW

    Keine Rechtsberatung, nur eigene Erfahrung! Die Vorkostenpauschale (DM 3500,-) kann erst im Jahr des Bezugs geltend gemacht werden, sofern der Baubeginn vor dem 1.1.1999 stattfand. Eingetragen wird diese in die Anlage FW. (beim Finanzamt erhältlich) Viele Grüße
    • Name:
    • Habel

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