Auflassung
BAU-Forum: Baufinanzierung

Auflassung

Unser Grundbuchamt benötigt für die Eintragung einer Auflassung ca. 10 Monate. Unsere Bank gibt vorher kein Geld raus. Gibt es eine Möglichkeit vorher eine Auszahlung zu erwirken?
  1. Da gibt es doch eine Auflassungsvormerkung

    von der Justizkasse Bamberg wenn ich mich nicht irre ... normal reicht das der Bank ... und da war da doch normal ein Notartermin wo die Bank sicher mit Rangstelle eins eingetragen wurde? ... ALSO beides mal der Bank nochmals vor Augen halten!
  2. au weia

    von der Justizkasse Bamberg gibt es nur die Rechnungen Herr Thalhammer.
    10 Monate sind für eine Grundbucheintragung zu lange. Lassen Sie sich eine Erklärung dafür geben.
    Die Bank hat doch am Ehesten Ahnung, wie Sie zur Ihrer Auflassung kommt, wurden Sie dort nicht beraten?
    10 Monate klingt nach Neue Bundesländer?
    Wie wäre es mit einem kleinen, höflichen Brief an den Landesjustizminister?
  3. Grundbuchamt Köln

    dauerte Ende letzten Jahres auch Monate. Angabegemäß wurde dort auf/das EDV-System umgestellt. ;-)
  4. Notarvertrag

    Schauen sie in Ihren Notarvertrag, vorher wäre Beantragung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung (ist diese erfolgt?), und vorher müssen sie normalerweise auch nichts bezahlen (sonst könnte das Grundstück mehrmals verkauft werden und sie schauen in die Röhre ...), sonst den Notar noch einmal anrufen und Ihr Problem schildern, damit Unklarheiten beseitigt werden (den Notar haben sie schließlich dafür bezahlt).
  5. Notarbestätigung ...

    Notarbestätigung soll heißen: der Notar bestätigt der Bank dass er die Auflassung beantragt hat und dass der Eintragung für die Bank an vereinbarter Rangstelle keine Hindernisse entgegen stehen. Kostet aber ein paar Mark, äh, €. Ist abhängig von der Summe..
  6. Richtig erkannt wir wohnen in den Neuen Bundesländern ...

    Richtig erkannt, wir wohnen in den Neuen Bundesländern. Und es geht um die Auflassung, nicht der Grundbucheintrag, die so lange dauert. Der Tipp mit der Notarbestätigung klingt interessant, mal fragen was die Bank dazu sagt. Ich verstehe aber nicht, warum der Notar nicht gleich den Vorschlag gemacht hat  -  von Ihm stammt auch die Aussage mit der Zeit  -  wo unsere armen Notare kurz vor dem Verhungen sind.
    Lutz
  7. vertraglich nicht geregelt?

    Hallo Lutz,
    was steht denn in dem Kaufvertrag? Normalerweise, so kenn ich das zumindest, steht in dem Vertrag genau drin, wer was wann zu tun hat. Bei uns stand auch, dass NACH Eintragung der Auflassungsvormerkung und Erfüllung anderer vertraglicher Verpflichtungen seitens des Verkäufers der Notar das Geld vom Treuhandkonto an den Verkäufer auszahlen darf. Die Bank wiederum hat das Darlehen unter der Bedingung auf das Treuhandkonto überwiesen, dass der Notar das Geld nur unter Beachtung von der Bank gemachter Treuhandauflagen auszahlen darf (z.B. rangrichtiger Eintrag der Grundschuld).
    Also, einfach mal im Vertrag nachsehen was zu dem Thema steht und wenn da gar nichts steht, dann mal Gedanken machen, was für eine Pfeife der Notar war, kann ich mir aber so gar nicht vorstellen ...
    Tschö
  8. Re

    Hallo Herr Böttcher,
    nach Auflassungsvermerk im Grundbuch gibt es Geld  -  so steht es im Kaufvertrag. Da mit einer Einschreibzeit von zurzeit ca. 10 Monaten zu rechnen ist, suche ich einen Weg, damit es schneller geht. Erstens will der Verkäufer schnellstmöglich sein Geld, außerdem haben wir mit Unterzeichnung des Kaufvertrages das Nutzungsrecht bekommen! benötigen aber für den Um- und Ausbau (Umbau, Ausbau) noch ein paar Mark (KfW)  -  und bis nächste Weihnachten wollten wir nicht warten.
  9. nochmal ich

    Hallo Lutz,
    so, jetzt kommen wir der Sache ja näher, es handelt sich also um die Eintragung der Auflassungsvormerkung und nicht den eigentlichen Eigentumsübergang.
    Da kann ich wiederum auch nur aus meiner Erfahrung sprechen, dass die Auflassungsvormerkung recht fix gegangen ist (so 2-3 Wochen) Die Eigentumsumschreibung hat dann länger gedauert.
    Es ging bei uns aber vielleicht auch so schnell, weil der Notar schon im Vorfeld gesagt hat, dass er nach Vertragsunterzeichnung mal beim Amtsgericht vorbeigehen will, um sich selber drum zu kümmern, dass die Grundbuchverwalter das auch fix eintragen; was ja auch geklappt hat.
    Also was spricht dagegen, mal beim Notar anzufragen, ob er nicht beim Amtsgericht/Grundbuchamt mal vorstellig werden kann, um nach dem rechten zu sehen? Sehe ich irgendwo auch als betreuende Pflicht des Notars ... schließlich ist es ja nicht wenig, was er an Geld bekommt. Also: beim Notar nachfragen und ihn bitten, da mal nachzuhaken!
  10. Notar anschieben ...

    Hallo Lutz, da hilft nur noch, die Auflassungsvormerkung zu beschleunigen, denn ohne die gibt es kein Geld (es sei denn sie wollen im schlimmsten Fall mit den Schulden ohne Immobilie da stehen), allerdings trifft dies jeden Käufer Ihres Gebietes, und somit indirekt auch jeden Verkäufer. Aber was für ein Nutzungsrecht wollen sie erhalten haben? Bevor sie nicht zahlen können, werden sie wohl kaum eine Übergabe mit dem Verkäufer hinbekommen, oder haben sie schon die Schlüssel? Und wieso hat der Notar sie bei derartigen Wartezeiten nicht vorab darüber informiert, das es so lange dauern kann? Also, noch einmal mit dem Notar sprechen, ob es nicht schneller gehen kann ...
  11. re

    Wie schon oben mitgeteilt, habe ich  -  im Notarvertrag verankert  -  mit Unterzeichnung des Vertrages das sofortige Nutzungsrecht erhalten. Die Schlüssel habe ich sogar schon länger. Deshalb soll der Verkäufer auch schnell möglichst sein Geld erhalten.
    Lutz
  12. Verkäufer sehr vertrauensselig ...

    Da haben sie ja wirklich einen vertrauensseligen Verkäufer, der mit Ihnen noch nicht einmal für diese Zeitspanne eine Nutzungsentschädigung (quasi Miete) ausgemacht hat, ...
  13. RE

    Ganz so großzügig ist der Verkäufer ist er auch nicht-X1234Xdamit hält er sich Gebührenforderungen z.B. für den zu realisierenden Wasseranschluss vom Hals.
  14. Wenn Ihre Bemühungen zur Beschleunigung der Tätigkeit des ...

    Wenn Ihre Bemühungen zur Beschleunigung der Tätigkeit des Grundbuchamtes erfolglos bleiben, so besteht auch noch die Möglichkeit, Ihren Anspruch auf eine Auflassung der Bank zu verpfänden. Dann wird Ihnen die Bank das Geld auch ohne eingetragene Auflassung überweisen.
    In den neuen Bundesländern bestand vor einigen Jahren (jetzt auch noch?) die Möglichkeit beim Wirtschaftsförderungsamt des Landkreises einen Antrag auf bevorzugte Bearbeitung von Grundbuchangelegenheiten zu stellen. Ein solcher Antrag wurde bei uns innerhalb von einem Tag dort bearbeitet, umgehend zum Grundbuchamt gebracht und am nächsten Tag wurden unsere Grundbuchangelegenheiten geregelt. Allerdings bestand ein öffentliches Interesse an einer Klärung der Grundbuchangelegenheiten bei allen Bauherren des betreffenden Wohngebietes, sodass es mit der Rechtfertigung der Dringlichkeit keine Argumentationsschwierigkeiten gab. Bei einem einzelnen Erwerb einer Gebrauchtimmobilie wird es da schwerer sein.
    In den 90iger Jahre herrschte ja in den Grundbuchämtern der neuen Bundesländern ein gewisser Bearbeitungsstau, der müsste doch aber inzwischen aufgearbeitet sein.
    In der Regel wird erst bei Auflassungseintragung das Geld vom Treuhandkonto des Notars an den Verkäufer überwiesen. Wenn die vertraglichen Regelungen bei Ihnen so sind, wieso wollen Sie vorzeitig bezahlen, es ist doch nicht Ihr Verschulden, wenn es so lange dauert? Allerdings sind auch Regelungen möglich, die einen vorzeitigen Geldübertrag, wohlgemerkt zum Risiko des Käufers, ermöglichen. Theoretisch könnte dann der Verkäufer bei einem anderen Notar das Grundstück noch einmal verkaufen und hier auch vor Auflassungseintragung das Geld mehrfach erhalten.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN