Zahlungsverweigerung an den Architekten?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Zahlungsverweigerung an den Architekten?

Hallo,
wir haben Probleme mit dem Architekten.
Er hat uns seit Monaten eine finanzielle Übersicht
zugesagt, weil sich der Bau verteuern wird und ich
Kostensicherheit vermisse.
Trotz mehrfacher mündlicher und schriftlicher Aufforderung
ist er dieser Zusage bisher nicht nachgekommen.
Ich möchte daher die Zahlungen an ihn solange einstellen,
bis diese Leistung erbracht ist (angeblich bis Weihnachten).
Kann ich das problemlos tun oder muss ich hierbei etwas
Wichtiges beachten?
Vielen Dank im Voraus.
Joachim
  1. ich würde ihn

    Foto von Lieselotte Tussing

    zumindest darauf hinweisen, schriftlich, mit Angabe Ihrer Gründe und eines Erledigungstermins.
    • Name:
    • Tu
  2. Kann ich dem Architekten auch unsere Bereitstellungszinsen teilweise ...

    Kann ich dem Architekten auch unsere Bereitstellungszinsen
    teilweise in Rechnung stellen? Der Bau war auf 9 Monate angesetzt
    und er wird 12 Monate deutlich überschreiten, weil der
    Architekt die Koordinatuon der Handwerker überhaupt nicht
    auf die Reihe kriegt ...
  3. Sie brauchen eine runde Lösung mit Ihrem Architekten

    Sich einmal zusammensetzen und Tacheles reden, ob das bei Ihnen noch möglich ist? Wäre nach meiner Ansicht die beste und billigste Methode. Ansonsten natürlich mit Anwalt. Wenn Sie aber neben dem inkompetenten (ist er es wirklich, oder gibt es noch andere Gründe) Architekten noch einen inkompetenten Anwalt erwischen, haben Sie die Sch ... hoch drei.
    Sie sollten ganz streng in sich gehen, ob eine evtl. Klage gegen den Architekten auch was bringen würde. Setzen Sie sich hin und überlegen Sie, ob er im Streitfall nicht auch Gründe anführen könnte, welche nicht bei Ihm liegen. Sonderwünsche oder nachträgliche Änderungen hier und da sind bei einem Bau fast immer vorhanden. Natürlich gilt auch der mit Ihm geschlossene Vertrag. Ich würde erst einmal noch mit ihm reden (schreiben) siehe Vorschlag TU. Wenn Sie keine Fristen setzen weiß man auch nicht, wann diese vorbei sind.
    Wenn Sie die Zahlung verweigern, verstoßen Sie evtl. selbst gegen den Vertrag. Ist Ihr Architekt weder mit dem Zahlungsverzug noch mit der Zahlung von Bereitstellungszinsen einverstanden, gibt es eh Streit.
    Fazit: Selbst noch eine Einigung zu erzielen wäre meiner Ansicht nach die bessere Lösung. Härteres Vorgehen macht nur mit Anwalt Sinn.

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