Probleme mit Auszahlung, obwohl 1. Rechnung vom Bauträger (aber keine Baugenehmigung)
BAU-Forum: Baufinanzierung

Probleme mit Auszahlung, obwohl 1. Rechnung vom Bauträger (aber keine Baugenehmigung)

Hallo Experten,
unmittelbar nach Grundstückskauf (von einem Dritten) haben wir mit dem Bauträger einen Generalübernehmer-Vertrag unterschrieben zum Bau eines freistehenden Einfamilienhaus. Vor Kurzem hat der Bauträger (er tritt als Bauherr auf) beim Bauamt die Bauunterlagen nach dem Kenntnisvergabeverfahren eingereicht. Er hat nun mit den ersten Arbeiten begonnen, obwohl die Frist noch nicht abgelaufen ist. Dementsprechend hat er uns bereits einen Erste Rechnung gestellt (Beginn der Erdarbeiten).
Eine Grundschuldbestellung durch den Notar soll nächste Woche erfolgen.
Auflassungsvormerkung wurde bereits eingetragen.
Nun jedoch zu meinem eigentlichen Problem: Ich finanziere mit meinem EKAbk. den Grundstückskauf komplett. Den Rest übernimmt die Bank (1. Rang).
Um nun die 1. Rechnung zu zahlen, brauche ich eine erste Auszahlung der Bank. (Das EK habe ich für den Grundstückskaufpreis reserviert). Auszahlung nach Baufortschritt wurde verinbart. Ich habe bereits Kosten für Notar, Grunderwerbssteuer und grunbuchgebühren selber bezahlt.
Die Bank rückt natürlich keine Kohle raus, da noch keine Sicherheit vorhanden ist. Sie braucht dazu entweder die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch oder einen Rangnachweis (möchte ich aber sparen).
Ich befürchte, dass der Eintrag der Grundschuld noch einige Monate dauern wird bzw. die Löschung der Lasten des Verkäufers noch erfolgen muss.
Nun zu meiner Frage:
1. Soll ich dem Bauträger zunächst die Rechnungen aus dem EK bezahlen und später das Geld für den Grundstückskauf von der Bank fordern?
2. Muss ich überhaupt dem Bauträger was zahlen, immerhin baut er zurzeit ohne Baugenehmigung und außerdem auf einem fremden Grundstück (Gehört mir ja noch nicht, daher keine Grundschuld, daher keine Auszahlung)
3. Lange werde ich die Baukosten aus dem EK aber nicht decken können. Was passiert dann?
4. Es wurde mit der Bank die Auszahlung nach Baufortschritt vereinbart. Wann sollte ich eine Teil-Auszahlung Aufgrund der Nebenkosten (Grunderbssteuer, Notargebühren ..) von der Bank verlangen? Nach Eintragung der Grundschuld?
Danke für die Hilfe.
PS: beim 2. Haus weiß ich auf was ich achten muss :-)
  • Name:
  • Renato Zadro

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