Maklercourtage etc. auf Kaufpreis + Modernisierungskosten?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Maklercourtage etc. auf Kaufpreis + Modernisierungskosten?

Hallo,
wäre toll wenn einer die Antwort wüsste und Sie mir zusätzlich an meine E-Mail: Ente1@muenster.de schickt!
Ich kaufe mir eine Eigentumswohnung Kaufpreis 115.000,- €.
Zusätzlich fallen noch 35.000,- Modernisierungs/Renovierungskosten an, die ebenfalls mitfinanziert werden. Das ganze bei 20.000 Eigenkapital und 15.000 Muskelhypothek.
Nun möchte die Sparkasse die die Immobilie auch vrkauft und das Beste Finazierungsangebot vorgelegt hat, die Maklercourtage, Grunderwerbssteuer und Notar auf den Gesamtpreis (150.000,-) berechnen und nicht auf den Kaufpreis von 115.000! Das sind ja mal locker einige Tausend € Mehraufwand für mich.
Wie sieht es denn da rechtlich aus? Bei zwei anderen Anbietern waren diese Nebenkosten nämlich nur auf die 115.000 angefallen.
Eine kurze Antwort wäre toll!
Grüße
Daniel
  • Name:
  • Daniel
  1. Nach meinem Rechtsverständnis

    fallen Courtage, Grunderwerbssteuer auf die im notariellen Kaufvertrag genannte Summe an und das ist dann ohne Modernisierungs/Renovierungskosten. Die spinnen wohl, so was von Abzocke, lass dir bloß nicht übertölpeln!
  2. Kaufen Sie die Wohnung denn komplett modernisiert ...

    Foto von Hans Dittmer

    Die Wohnung hat einen Kaufpreis von 115.000 €. Deshalb fällt eine Maklercourtage auch nur auf den Kaufpreis an.
    Die einzige Ausnahme: Die Modernisierungskosten sind Bestandteil des Gesamtkaufpreises.
  3. Wohnung wird durch mich modernisiert/renoviert

    Also die Wohnung wird durch mich modernisiert.
    Muss ich also die Grunderwerbssteuer wirklich auf die 150.000,- € zahlen?
    Der Notar und die Maklercourtage sind aber sicher nur auf die 115.000 oder?
    Alles andere wäre mir völlig neu.
  4. Worauf muss man Grunderwerbssteuer, Notar u. Gerichtskosten bezahlen

    Foto von Hans Dittmer

    Grunderwerbssteuern sind auf den Kaufpreis zu zahlen (115.000)
    Notar- und Grundbuchkosten (Notarkosten, Grundbuchkosten) fallen einmal für den Kaufvertrag 115.000 € an. Des weiteren sind für die Grundschuldbestellung Notar- und Grundbuchkosten (Notarkosten, Grundbuchkosten) an. Hier ist die Bemessungsgröße die Höhe der Grundschuld.
    Maklercourtage fällt nur auf den Kaufpreis an.
  5. Super danke!

    Also dann alles von 115.000,-
    Und die Grundbuchsachen von Darlehensbetrag 125.000,-
    Und nicht wie Sparkasse alles 150.000,- ... diese Schlawiner!
    Muss ja echt aufpassen wie ein Luchs kehr ... :-)
    Danke für die Hilfe!
  6. Ziel

    Hallo,
    ich habe mir die Frage durchgelesen. Mir ist eines nicht klar. Was soll denn von der Sparkasse berechnet werden? Die Gesamtinvestition? Der Darlehensbetrag? Nebenkosten werden gerne pauschal noch mal draufgeschlagen. Das ist dann aber als Annäherung zu verstehen.
    Gerichtskosten und Grunderwerbsteuer werden von der Sparkasse nicht festgesetzt und auch nicht erhoben und auch die Bemessungsgrundlage dafür.
    Viele Grüße
  7. nicht

    ... und auch NICHT die Bemessungsgrundlage dafür.
  8. Notarkosten

    Und die Notarkosten natürlich auch nicht.
    Viele Grüße
  9. Sparkasse

    Nein natürlich werden die o.a. Nebenkosten nicht von der Sparkasse festgesetzt sondern lediglich die Courtage.
    Bloß wenn sie den Kaufpreis künstlich auf 150.000 aufbähen erhöht sich Ihre Courtage, meine übrigen Nebenkosten und somitauch der Darlehensbetrag dementsprechend um über 3000 €.
  10. Zweck

    Noch mal gefragt, denn das ist aus den Beiträgen noch nicht klar geworden.
    Für welchen Zweck stellt die Sparkasse die Berechnung auf?
    Vielen Dank
  11. Zweck

    ach so, dann war ich da wohl nicht so präzise.
    Die Sparkasse verkauft das Objekt und ist gleichzeitig auch der Darlehensgeber.
    Die Berechnung dient also der Ermittlung des Darlehensbetrages und somit der monatlichen Belastung.
  12. Da gibt es offensichtlich ein Problem

    zwischen Ihrem Kaufpreis und dem der Sparkasse.
    Wenn Sie das geklärt haben, ergibt sich alles andere aus den vorherigen Beiträgen.
    Ein Blick in den notariellen Kaufvertrag (wenn schon vorhanden) schafft Klarheit.

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