Baudarlehen nur wenn Kinderzimmer > 10 m²! Prüft das jemand?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Baudarlehen nur wenn Kinderzimmer > 10 m²! Prüft das jemand?

Hallo, wir möchten eine Wohnung (92 m² + Garten) kaufen und bekommen vom Land NRW (hoffentlich) ein Darlehen, ich glaube das heißt "Altbauförderung 2004", gibt es in Stufe 1,2 oder 3, je nach Einkommen. Wir bekommen Stufe 3. Um diese Förderung zu bekommen, muss man pro Kind ein Kinderzimmer vorweisen (wir haben 4-jährige Zwillinge) und das muss jeweils mind. 10 m² sein. Nun habe ich gehört, dass von der Behörde tatsächlich jemand kommt um sich das anzusehen. Nun meine Fragen: weiß jemand von euch wann der kommt? Gleich wenn man eingezogen ist? Oder erst nach einem halben Jahr? Und: kündigt der sich vorher an? Wir haben nämlich bei der Raumverteilung ein bisschen gemogelt und wollen eigentlich unser Schlafzimmer und Kinderzimmer tauschen ... Das tatsächliche zweite Kinderzimmer wäre dann nur ca. 9 m² groß ...
Müssen wir die Kinder gleich in zwei Zimmer tun, oder können sie noch in einem Zimmer bleiben? Sie sind doch noch so klein ...
Und mich würde auch interessieren, wann dieses Darlehen denn ausgezahlt wird. Bekanntlich dauert bei den Behörden ja alles etwas länger. Wir haben den Antrag am 14.12.04 eingereicht. Die Wohnung kaufen wir zum 01.02.05. Vielleicht kennt sich ja jemand von euch damit aus?
Fragen über Fragen ...
Vielen Dank für eure Hilfe.
Schöne Grüße aus Bielefeld
Harriet V.
  • Name:
  • Harriet V.
  1. hm, klingt jetzt böse ...

    hm, klingt jetzt böse und wahrscheinlich arrogant, aber als erstes fiel mir "Legehennenverordnung" ein (

    Nicht böse sein, wir gehören garantiert nicht zur hardcore Eltern-Fraktion (haben keine Kinder), aber <10 m² nur wenn's gar nicht anders geht. Zu der spezifischen Frage haben bestimmt NRW'ler noch eine Antwort.
    Grüße, PLB.

  2. Mal so gaaaaaaaanz allgemein:

    1.) Der Besuch wird irgendwann während der Laufzeit der Förderung kommen (falls er kommt). Ohne Anmeldung würde ich niemand ins Haus lassen.
    2.) "Ein wenig gemogelt" gibt es nicht. Das heißt schlicht Subventionsbetrug.
    3.) In der Regel ;-) wachsen Kinder. Aber Eltern tauschen dann nicht noch mal die Zimmer ...
    4.) Macht Euch wegen 1 m² nicht närrisch. Obwohl meine persönliche Meinung ist, dass es eine Frechheit ist, Räume unter 10 m² überhaupt als Kinderzimmer zu bezeichnen. Wer das mal geplant hat, gehört für ein Jahr dort einquartiert. Können die beiden Zimmer nicht zu einem großen vereint werden?
    5.) Kein Mensch zwingt Sie, die Kinder zusammen in 1 Zimmer zu legen. Es muss nur der Platz da sein. Ist aber auch logisch, denn Ziel einer Förderung soll ja die familiengerechte Unterbringung sein. Und da wird ein mitteleuropäischer Standard zu Grunde gelegt. Nicht nur nach "oben", sondern auch nach "unten" gibt es Grenzen.
    Der das schreibt kennt sich im Förderrecht von Ba-Wü ein wenig ;-) aus, das NRW-Förderrecht ist mir aber nicht bekannt.
    Gruß und ganz ruhig bleiben ...
  3. In Baden-Württemberg ist es noch mehr

    wenn ich es noch recht weiß, war es bei LAKRA 16 m².
    Unabhängig davon haben wir das Elternzimmer so klein wie möglich gemacht.
    Damit hatten wir 2 gleich große Zimmer. Damals noch jedes Kind (auch Zwillinge) getrennt im Zimmer (sonst klappt es mit dem Einschlafen nicht). Heute in einem Zimmer, weil das nächste Kind auch ein größeres Zimmer braucht.
    Mit dem Einschlafen klappt es dann oft noch weniger (älter > Mädchen > reden noch mehr miteinande. Aber das gehört dazu ... :-)
  4. Werte für Ba-Wü

    1 Kind >>>> 10 m²
    2 Kinder >> 2x10 oder 1x14 m²
    Es gibt Bundesländer die haben höhere Untergrenzen.
    Gruß
  5. In NRW

    gilt folgendes:
    Kinderzimmer für 1 Kind mind. 10 m², für 2 Kinder mind. 14 m².
    Die Förderungsfähigkeit der Wohnung/des Hauses wird in der Antragsphase an Hand von Bauzeichnungen geprüft. In diesen Zeichnungen ist die Raumgröße und die Nutzung einzutragen.
    Ist ein notwendiges Kinderzimmer kleiner als 10 m² ist eine Förderung zu versagen. Grund: Die Wohnung erfüllt die für eine angemessene Unterbringung der Familie notwendigen Voraussetzungen nicht.
    Ermessensspielraum für den Sachbearbeiter gibt es nicht. Überprüfungen vor Ort werden druchgeführt, Zeitpunkt steht im Ermessen des Amtes für Wohnbauförderung.
    • Name:
    • M.P.
  6. Nachtrag

    Sind die Kinder gleichgeschlechtlich (Behördendeutsch) und ist wenigsten 1 Kinderzimmer mit mehr als 14 m² vorhanden, deklarieren Sie dieses Zimmer als Kinderzimmer. Der 9 m² Raum ist dann eben Abstellraum.
    • Name:
    • M.P.
  7. Nachtrag der Rabenmutter & Frage an M. Peters

    Hallo nochmal, oh je, jetzt stehe ich hier als Rabenmutter ... Also, es gibt 3 Zimmer (9 m² + 14 m² sollen Kinderzimmer werden und 10 m² soll Schlafzimmer werden). Natürlich käme in der 9 m² Kinder-Zimmer ein Hochbett und der Kleiderschrank braucht auch nicht rein, denn das Zimmer hat eine "Speisekammer" als Schrank, weil es früher mal die Küche war ... Wir haben also keines falls den größten Saal zum Elternschlafzimmer gemacht. Doch in der 9 m² Zimmer passt einfach kein Doppelbett, weil entweder die Heizung, die Tür oder die "Speisekammer"-Tür im Wege ist. Und ich möchte schon mit meinem Mann in einem Bett schlafen ...
    Dann noch eine Frage an M. Peters. Sie schrieben: "Sind die Kinder gleichgeschlechtlich (Behördendeutsch) und ist wenigsten 1 Kinderzimmer mit mehr als 14 m² vorhanden, deklarieren Sie dieses Zimmer als Kinderzimmer. Der 9 m² Raum ist dann eben Abstellraum. " Das wäre ja ideal, kann ich das irgendwo nachlesen?
    Vielen Dank schon mal für euer Hilfe. Auch im Namen der Kinder, ich finde es beachtlich, dass ihr euch für deren Wohl einsetzt (nicht ironisch gemeint). Schöne Weihnachten.
    Harriet
    • Name:
    • Harriet. V.
  8. An die Rabenmutter ... :-)) )

    ... Sie teilen Ihr Schicksal mit mind. etwa 2,5 Millionen anderer Mütter. Und jetzt ernsthaft: Andere Länder, andere Sitten. Ob wir Deutschen immer auf dem richtigen Weg sind, wage ich mal zu bezweifeln. Aber die Sesselfurzer da oben denken sich immer nur so ein Schrott aus. Die Auffassung in Skandinavien ist eine völlig andere: Das Kinderzimmer ist der Rückzugsort für die eigene Persönlichkeit. Gespielt wird, wenn zusammen, im sogenannten Allrum. Und das ist gut so, basta (frei nach 2 sozialen Politikern).
  9. Kann man nicht ...

    Kann man nicht vorsicht Laienfrage ...
    Kann man nicht die Grundfläche von dem Speisekammerschrank mit zur Grundfläche hinzurechnen (oder das ganze baulich so gestalten, dass es tatsächlich eine Einheit bildet)? Denn normalerweise würden von den 10 m² ja die knapp 2 m² Schrankfläche auch verloren gehen, und da würde sicherlich keiner meckern, weil ja die geforderte Grundfläche vorliegt ...
    Oder ist die schon eingerechnet?
    Viele Grüße,
  10. Das kann ja wohl nicht sein,

    dass man Sie evtl. daran hintern will, wegen 1 m² nicht mit Ihrem Mann in einem Bett zu schlafen. Woher sollen denn all die Zwillinge kommen? ;-)
    Im Ernst.
    1. Wäre es möglich, evtl. mit dem "Bewilliger" diesen Grenzfall zu besprechen?
    2. Was ist, wenn Sie bei Ihren Berechnungen ganz einfach die 10 m² herausbekommen haben (+begehbarer Schrank)
    3. Ist dieses Förderdarlehen so viel besser, dass sich diese Verrenkungen lohnen?
    @klaus
    wie wäre es, wenn Du dich mal mit der Dame kurzschließt, vielleicht kannst Du bei den Kollegen in NRW was klären. Wär doch schon jetzt zu dieser Zeit. Du sagt es einfach, Du wäre est der Niko-Klaus.
  11. Alfred

    bei uns gibt es das Wörtchen "soll". Deshalb habe ich ja in meinem Beitrag bereits signalisiert: "ruhig bleiben".
    Es glaubt doch wohl niemand, dass die Familie das Darlehen zurückzahlen muss.
    Mal ein wenig alles pragmatischer sehen, liebe Fragestellerin und jetzt feiern Sie einfach mal schön Weihnachten mit mit den Kids.
    Flur ist doch auch Spielfläche und Wohnzimmer ebenfalls. Nur so, falls Ihr ein schlechtes Gewissen habt. (Doof war halt nur die Bemerkung, dass man/Frau bewusst "gemogelt" hat ...)
    ;-)
    Gruß
    Klaus
  12. passt scho ...

    @klaus
    war ja auch mein Empfinden nach der Eingangsfrage ... da will wieder mal jemand, dass wir ein bisschen "mitdrehen". Wir haben einfach zu viel schlechte Erfahrungen mit der Eigenheimzulage gemacht. Ein gut gemeintes, aber oft missbrauchtes Instrument.
    Wenn es aber wirklich nur um einen Quadratmeter geht, dann treffen die Anmerkungen von "MoRüBe's" voll zu.
    Wir lassen uns großflächig bei der Eigenheimzulage bescheißen, aber bei einem Grenzfall mit einem Quadratmeter kommen wir ins schleudern.
    Du kriegst das noch hin, oder?
  13. Wo nachlesen ...

    WfB-Bestimmungen NRW. Erfahrungsgemäß ist es in NRW nichts mit "ist Grenzfall können wir doch diskutieren". Heißt auch nicht "soll min. 10 m²" sondern "muss mind. 10 m²".
    @Fragesteller: Das für 2 Kinder geeignete 14 m² Zimmer ist doch vorhanden. Also alles "paletti" ... Textauszug aus WFB Bestimmungen sende ich gern per E-Mail zu.
    • Name:
    • M.P.
  14. na denn ...

    frohe Weihnachten ;-)
  15. Alfreds Putzfrau

    Hier die verschiedenen Fundstellen. Weshalb Herr Peters das per E-Mail zusenden will, kann ich nicht nachvollziehen. Hier wurde gefragt, hier wird geantwortet. Zum Nachlesen auch für andere Interessierte geeignet.
    Also:

    Die WFB:

    dort in Ziffer 2.2 (und 5.14) ff Zum Thema Größe. Danach gilt der Nachweis als erbracht, wenn sich die Raumgröße aus den technischen Unterlagen ergibt. 7.53: Knatsch gibt es wohl erst, wenn die Abweichung mehr als 1 m² beträgt (was ja hier sowieso gar nicht zur Debatte steht, weil Raumangebot vorhanden ist). Und nach 7.62 gibt es auch Ausnahmen. Die sind aber nicht nötig, wenn insgesamt das Raumangebot innerhalb der Wohnung entsprechend vorhanden ist und somit jederzeit "den Förderbestimmungen angepasst ;-) werden kann".
    Und jetzt ist gut mit diesem Beitrag, macht die Leute nicht verrückt. Sonst schüttelt Alfreds Putzfrau wieder den Kopf über uns ...
    Gruß

  16. Das lässt sich leicht nachvollziehen,

    denn dann muss sich ein Laie nicht durch komplette WFB Bestimmungen wühlen. Auch Sie Herr Fuchs haben da mit den WFB Bestimmungen NRW so Ihre Probleme, denn
    1.) nach 2.2.1 "werden nicht gefördert, wenn ... kleiner 10 m²", das ist eindeutig und wird in NRW auch exakt so gehandhabt.
    2.) nach 7.62 "Ausnahmen ... gelten z.B. bei Zinsfestschreibungen etc., grundsätzliche Vorgaben wie Raumgrößen fallen nicht unter diese Ausnahmen
    3.) Änderung um 1 m²: bezieht sich auf die komplette Wohnfläche (des Hauses/der Wohnung) und nicht auf einen Einzelraum.
    Seit fast 20 Jahren sind wir in NRW als Baubetreuer tätig, daher glauben Sie uns einfach, dass es hier so gehandhabt wird.
    Für den Fragesteller aber noch einmal: Sie haben ein 14 m² Kinderzimmer, das reicht für 2 Kinder.
    • Name:
    • M.P.
  17. Vielen Dank.

    Vielen Dank allen, für die vielen Antworten und nützlichen Links. Danke vor allem an Manfred Peters für die abschließende Info. Wir werden nun also zunächst die beiden 4 jährigen in das 14 m² Kinderzimmer einquartieren und dann später, wenn sie zwei Zimmer brauchen wahrscheinlich doch mit unserem Schlafzimmer in das kleine 9 m² Zimmer ziehen. Dann muss man eben immer übers Ehebett steigen, wenn man die Heizung anmachen will. Braucht man ja eh nicht im Schlafzimmer ... Das zweite Kinderzimmer wäre dann knapp 11 m². Wir haben ja auch noch unsere schöne große Küche und das Wohnzimmer und den tollen Garten. Schöne Grüße aus Bielefeld.
    • Name:
    • Harriet V.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN