Ratenhöhe Baufinanzierung so OK?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Ratenhöhe Baufinanzierung so OK?

Wir bauen ein Einfamilienhaus. Gesamtkosten 410.000 €, EKAbk. 30 % = 125.000 €. Finanzierung der 285.000 € über KfW 60 (leider ja nur 30.000 €) und 15 jährig festgeschriebenes Annuitätendarlehen mit 1,5 % anfänglicher Tilgung zzgl. 3 % Sondertilgung. Restschuld in 15 Jahren wird dann mit einem jetzt schon parallel angesparten BSV abgelöst, d.h. Effektivzinssatz über die gesamte Finanzierungslaufzeit von 25 (wenn es gut geht)  -  30 (wenn es nicht so gut geht) Jahren auf jetzigem Tiefstand gesichert. Mtl. Ratenhöhe 1.350 € (ohne BS-Beitrag von 260 € mtl). Mtl. Nettoeinkommen 4.380 €. Stellt mE kein Problem dar, ... aber wir heiraten dieses Jahr und wollen Kinder, d.h. es fällt bald ein Einkommen i.H.v. 1.250 € weg, dafür kommen (hoffentlich) Zusatzkosten für das Kind (Kinder?) dazu. Das Kindergeld geht schon mal für die Mehrkosten der privaten KV darauf, dann muss meine Frau noch privat KV mitversichert werden. Ich denke meine Ratenzahlungen für die Baufinanzierung betragen dann ca. 45 % des Nettoeinkommens. Und ob und wann und in welcher Höhe ein 2. Einkommen wieder dazukommt ...?
Karrieresprung, Inflation und unerwartete Geldflüsse mal abgesehen erscheint mir das also recht heftig. Zukünftiger Splittingtarif ist schon teilweise berücksichtigt. Was sagen die Experten? 45 % des Nettoeinkommens für Baufinanzierung? Einziger Trost: Niedrigenergiehaus mit Wärmepumpe, d.h. Gas und Ölpreise interessieren mich nicht (dafür Strom).
Danke vorab und Gruß
  1. In der Finanzierungsrechnung ...

    Werter Fragesteller
    auch an Mehrkosten, Hausanschlüsse, usw. gedacht. Garten i.d. Kosten mit drin. Die paar Büsche kosten nämlich auch ganz schön.
    Pr. KV mit Selbstbeteiligung? Mit bedacht? SB *2 (3/4/5/X).
    410.000 € (auch wenn's Grundstück mit drin is) lassen  -  bitte nicht falsch verstehen  -  auf eine nicht ganz bescheidene Lebenseinstellung schließen. In wie weit können Sie Ihre persönlichen Ansprüche zurückschrauben.
    Werden Ihre Abeits-, Einkaufs-, Freizeit-, Familienwege nach dem Umzug wesentlich länger = mehr Sprit?
    WP wird irgendwann eine Steuer auf Entnahme von Umweltenergien bekommen. Also auch da bitte nicht nur an Strom denken.
    So was kann gehen, ist aber ein entbehrungsreicher Weg, den nicht jeder aushält, schon gar nicht jede Beziehung. Verzicht auf Urlaub, neues Auto, usw.
    Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht eine andere Lösung findet ;-). Soll jetzt kein Abraten sein, sondern nur ein Denkanstoß aus eigener Erfahrung.
  2. wie bitte?

    Zitat________
    WP wird irgendwann eine Steuer auf Entnahme von Umweltenergien bekommen
    Ende_________
    Ist das ernste Erkenntnis?
    Dann ist ja die vielmals als Kalauer propagierte Steuer auf die Atemluft auch nur noch einen Schritt weg.
  3. Werter Herr Ree?

    Das mit der regenerativen Technik fängt doch gerade erst an. Was meinen Sie wohl, passiert, wenn durch zumnehmende regenerative Energienutzung (Holzpellets, WP, Solar, demnächts die Brennstoffzelle für Strom und Heizung) dem Staat die Energiesteuereinnahmen wegbrechen.
    Die schlafen doch auch nicht auf Bäumen und die Baumschule besuchen die höchstens nach Feierabend ;-).
    Da kommt die Steuer auf regenerative Energien. Mit welcher tollen Begründung weiß ich nicht, ist aber auch egal, weil wehren können wir uns dagegen eh nicht.
  4. Prozente sind Schall und Rauch

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo Fragesteller,
    vergessen Sie diese regeln wie "Nie mehr als 30 % in die Finanzierung". Denn wichtuig sind nicht die relativen Werte (= Prozente) sondern sie absoluten Zahlen. Wenn Sie z.B. im Extrem 1 Mio im Jahr vedienen, können Sie auch 95 % ins Darlehen buttern, da Sie von den restliche 50000 immer noch ganz gutt leben können.
    Sie müssen sich also fragen, ob Sie mit den (überschlägig) 3000 € Ihren (hohen!) Kredit bedienen und auch noch leben können. Das können Sie nur selbst beantworten (Lebensstil, Zahl der Autos usw.). Ralf hat oben ja einige Anhaltspunkte geliefert.
    Noch was: Rechnen Sie nur mit einem Einkommen. Selbst wenn Sie irgendwann mal wieder beide arbeiten, werden Sie staunen, was man für Kinderbetreuung (womöglich noch ganztags) so ausgeben muss. Nicht jeder hat einsatzfähige und -willige Omas um die Ecke wohnen.
    Laienmeinung
    Grüße
  5. Herr kettig,

    schaut man in ihr Profil, was heißt denn dann Laienmeinung? im Bezug auf Kinderbetreuung. ;-)) )
    Grüße
  6. Ratenbetrag ungleich Miete

    Immer dran denken: mtl. Ratenzahlung NIE mit Miete gleichsetzen. Als Hausbesitzer haben sie eine genaze Menge Mehr zu tragen.
    • Steuern
    • Wartung
    • Garten
    • Gebühren für sonst was
    • Versicherungen
    • evtl. zusätzlich Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung wegen des Kredites ...
    • Reparaturen (in den 20 Jahren eine Menge)
    • Rate ist 1350+260=1510! das ist ein Wort zum Sonntag.

    Zu den Steuern auf sonst was fällt wir die wunderbare Monty Python's Flying Circus Folge ein, in der ein Minister vorschlug Sex zu besteuern ... ;-)

  7. OT @ Christian

    Christine Keeler hieß DAS Steuerhinderniss ;-)).
  8. An alles gedacht

    Die 410.000 € sind Maximalkosten. Darin sind alle Gebühren, Anschlüsse, Außenanlagen und sogar die Möbel, die wir noch benötigen, enthalten. Und das bereits vorhandene Grundstück ist da auch drin, sowie ein Puffer für unvorhersehbare Mehrkosten oder das berühmte Auto danach. Steuer auf WP? Nehme ich mal so zur Kenntnis.
  9. Wenn Sie nicht bauen können, wer dann?

    wenn Sie Lust drauf haben und es für Sie ein Traum ist, dann machen Sie es.
    Viel Hilfe scheinen Sie nicht zu brauchen
    Nur Mut, Ihre ersten Informationen geben das Gefühl, dass Sie wissen, was Sie tun, darauf kommt es an.
    Schnappen Sie sich Thali und Kollegen und bauen Sie sich Ihr Nest.
  10. @Herr Sigge: Berufsunfähigkeit, Unfall und Leben sind ausreichend ...

    @Herr Sigge: Berufsunfähigkeit, Unfall und Leben sind ausreichend abgesichert. Die mtl. Rate ist deutlich höher als der lokale Mietspiegel, klar. Aber dafür zahle ich jetzt in die eigene Kasse und bin König in meinem Häuschen (den Faktor kann man leider schlecht in Wert beziffern). Schaumweinsteuer, Zündholzsteuer, Biersteuer, Vergnügungssteuer, ... alles schon mal tats. dagewesen!
    @Alle: Hier sind doch Bankspezialisten. Wie berechnen Banken für ihre Refinanzierungskosten der zu vergebenden Kredite den Faktor Inflation und Kaufkraftentwicklung, Veränderung Leitzinssätze, Wechselkursschwankungen bzw. Währungsstabilität des € ein?
    Für meine private Berechnung blicke ich ja auch 10-20 Jahre weiter: während meine Miete an diese o.g. Faktoren angepasst wird, bleibt meine Rate die ganze Laufzeit gleich, d.h. in 15 Jahren ist eine Rate von 1.000 z.B. längst nicht mehr die 1.000 von Heute Wert. Unterstellt man eine moderate Konjunkturerholung und weicht das Deflationsgespenst einer gesunden Inflation von z.B. 1,5 % p.a. bin ich in 15 Jahren bei einer Rate, die 22,5 % "billiger" ist als heute. Also sicher ich mir jetzt historisch tiefe Zinsen und schreib sie fest so lang wie möglich (nach 10 Jahren habe ich sowieso ein Kündigungsrecht nach § 489 BGBAbk.)?
  11. kündigen können sie

    aber nicht ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
    wäre ja sonst auch unfair  -  die Bank bindet sich an den niedrigen zins und rechnet den Gewinn  -  und dann kommt der Kunde und macht ihm alles kaputt. neee  -  da ist das vertragsrecht davor.
    MfG
    jens
  12. Ist klar, Vorfälligkeitsentschädigung kommt oben drauf. Aber spätstens ...

    Ist klar, Vorfälligkeitsentschädigung kommt oben drauf. Aber spätstens seit dem BGH-Urteil sind diese Entschädigungen doch kalkulierbar.
  13. Völlig falsch ...

    Bei Hypotheken mit 15 Jahren Laufzeit hat der Kreditnehmer nach 10 Jahren ein entschädigungsfreies Kündigungsrecht. Nur die Bank sitzt 15 Jahre drauf.
  14. Valentin kennt das Problem

    Foto von Oliver Kettig

    @Raabe
    Machen Sie es den anderen Forumsteilnehmern doch nicht immer soooo leicht, Ihnen zu widersprechen ;-)
    @Fragesteller
    In Ihrer Rechnung müssen Sie gegenüberstellen, was Sie zum Zeitpunkt besitzen, wenn Sie das Haus komplett abbezahlt haben wenn Sie
    a) das Haus bauen aber einen Kredit finanzieren (Zinsen) oder
    b) mieten und Ihr EKAbk. und die Differenz Miete-Rate gewinnbringend anlegen
    Jetzt nur noch die Kennziffern (Mietsteigerung, Kaufpreisentwicklung, Inflation, Zinsentwicklung usw.) einsetzen, der Rest sind Grundrechenarten.
    Prognosen sind schwierig, besonders wenn Sie in die Zukunft gerichtet sind (Carl Valentin, deutscher Philosoph ;-)
    Ansonsten siehe A. Witzgall: Wenn Sie bauen wollen, dann prüfen Sie, ob Ihr Lebensstil das auch mit einem Einkommen zulässt. Falls ja, tun sie's. Falls nein, lassen Sie's. Als Geldanlage würde ich das nicht sehen.
    Laienmeinung
    Grüße
  15. Herr Dühlmeyer

    hat wohl recht.
    hab eben mal verstohlen in einen kreditvertrag der auf meinem Tisch liegt geschaut. stimmt. das Kündigungsrecht besteht nach zehn Jahren Laufzeit. Ding
    MfG
    jens
  16. Herr Dühlmeyer

    hat diesmal wohl eher nicht recht.
    Siehe hier: § 490 BGBAbk.
    (2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart und das Darlehen durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, unter Einhaltung der Fristen des § 489 Abs. 1 Nr. 2 vorzeitig kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache hat. Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung).
    • Name:
    • M.P.
  17. OT @ Herrn Raabe

    Hallo Herr Raabe,
    das wollte ich schon länger, wegen anderer Beiträge in Baufinanzen, wissen:
    Vermitteln Sie auch die Finanzierungen zu Ihren Häusern?
    Viele Grüße
  18. OT H. Raabe

    Nutzen Sie die Gelegenheit!
    • Name:
    • M.P.
  19. ³ 489 BGB

    Hallo,
    ich denke es geht um das ordentliche Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGBAbk..
    Liebe Grüße
  20. eher selten

    ist mir zu aufwändig und ich könnte in interessenkonflickte kommen. nur bei Kunden mit üppigen Einkommen und "normalen" Ansprüchen  -  mach ich auch die Finanzierung gerne und lass mir das zusätzliche enkommen nicht entgehen.
    wieso? denken sie an verkauf um jeden Preis?
    nee  -  bei mir nicht.
    MfG
    jens
  21. Recht haben Sie

    Frau Daffner. Ich gehe in mich und tue Buße.
    • Name:
    • M.P.

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