Ergänzung zu Frage 1466: Makler will vertraglich das "alleinige Verkaufsrecht"
BAU-Forum: Baufinanzierung

Ergänzung zu Frage 1466: Makler will vertraglich das "alleinige Verkaufsrecht"

weitere Information zu meiner frage nr. 1466 "maklerprovision":
wie ich soeben erfahren habe, soll  -  nach Ablauf der sehr kurzen bedenkfrist für die kaufinteressenten aus dem Kreis der Mieter  -  der geplante Maklervertrag auf Wunsch des Maklers so gestaltet werden, dass dem Makler das "alleinige verkaufsrecht" eingeräumt wird. möglicherweise ist diese Info für die Antworten wichtig.
herbie
  • Name:
  • Herbert Drewniok
  1. Watte ist datte dann ...

    Ob ein Ausschluss von "Verkäufen ohne Makler" in einem Maklerauftrag rechtens und durchsetzbar ist, weiß ich nicht.
    Ist er es nicht, ist der 'Vertrag zwischen Makler und Verkäufer geschlossen und bindet Sie als Käufer eigentlich nicht.
    Aber unabhängig davon: das Ei stinkt. Der Markt auch für Mehrfamilienhaus (MFH) ist recht platt. Ergo wird der Verkäufer das Haus nicht in ein paar Tagen los.
    Das riecht mir nach Daumenschrauben für die Mieter und nach nichts anderem.
  2. So will er es haben ... der Herr Hausverkäufer

    mit Sicherheit hat er von der "Interessengemeinschaft" der möglichen Käufer erfahren. Dann ist jetzt für ihn die günstigste Gelegenheit Druck zu machen. Der Makler ist doch nur ein Druckmittel. An Ihrer Reaktion kann man sehen, dass er Erfolg hat.
    Bleiben sie ruhig. Verständigen Sie sich mit den anderen Interessenten (möglichst ohne große Öffentlichkeit) Legen Sie dann ein Angebot auf den Tisch zu Ihren Bedingungen.
    was will Ihnen im Übrigen der Makler nachweisen? Eine Hütte, welche Sie schon längst kennen.
    Sie werden jetzt noch mehr so kleine Hinweise von der Eigentümerseite erhalten. Wie in der Werbung: Nur noch drei Tage ... nur noch bis Heute mit Fenstern und Gratisklopapier in allen Toiletten.. etc.
  3. Jaja, versuchen kann man's ja mal ...

    Jaja, versuchen kann man's ja mal ich bin ja nur Laie (mit eigener Immobilien-Verkaufs-Geschichte), da muss ich mal meinen Senf dazuschreiben. Wenn Ihr Vermieter einen sogenannten Makler-Alleinvertrag machen will, dann schießt er sich zum jetzigen Zeitpunkt selbst ins Knie.
    1. wird er wohl kaum jemanden finden, der die Courtage alleine bezahlt (meistens wird sie geteilt zwischen Käufer und Verkäufer).
    2. muss nach dem Makler-Vertrag die Courtage tatsächlich bezahlt werden, auch wenn er das Haus privat verkauft. Wer's bezahlt ist Verhandlungssache ... Es sei denn, er behält sich den Privat-Verkauf vor und schließt nur den Verkauf durch andere Makler aus.
    Jedenfalls sieht es so aus, als wolle er die Entscheidungsfindung nur beschleunigen. Lassen Sie sich mal nicht aus der Ruhe bringen.
  4. sehe ich gar nicht so negativ

    Also, den Eigentümer kann ich verstehen, ich würde es genauso machen. Wer schon mal versucht hat, nur 6 Leute unter einen Hut zu bringen, der weiß, was Zeit bedeutet. Wenn ich aus welchen Gründen auch immer meine Immobilie verkaufen wollte, würde ich a) schnell handeln
    b) einen Makler mit Alleinauftrag beauftragen.
    Aber die Mieter haben doch rundsätzlich nichts zu befürchten. Ist doch nur für ein Kapitalanleger interessant mit Maximal einer Selbstnutzerwohnung. Ansonsten müssen die Mieter schon Gas geben, wenn sie die Courtage sparen wollen. Als Käufer würde ich die für mich passende Summe X bieten und es wäre mir egal, was davon alles bezahlt werden muss (ob mit Makler oder ohne)
    nur meine Meinung
    Gruß Christian
  5. Aus Verkäufersicht

    ist es schon klar, dass er schnell eine Entscheidung haben will.
    Sagen Sie doch Ihrem Vermieter, dass Sie nichts einzuwenden haben gegen den Makler, Sie jedoch bei einer positiven Entscheidung keine Provision bezahlen wollen. Er kann ja dann seinen Vertrag entsprechend mit dem Makler aushandeln. Der Makler braucht auch erstmal Zeit für Anzeigen, Expose usw. Damit haben Sie sicherlich nochmal mindestens zwei, drei Wochen für Ihre Entscheidungsfindung. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei!

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN