Überhöhte Abschlussrechnung
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Überhöhte Abschlussrechnung

Hallo, kann man etwas unternehmen, wenn eine Abschlussrechnung für den Rohbau deutlich höher ausfällt, als bei der Ausschreibung kalkuliert und Positionen der bisherigen Abschlagsrechnungen durch die Abschlussrechnung geändert werden?
Konkret:
Unser Architekt hat eine Ausschreibung durchgeführt und uns drei Angebote detailliert gegenübergestellt, von denen wir eine Firma ausgewählt haben, mit der der Architekt bereits mehrfach zusammengearbeitet hat.
Wir haben in der Bauphase drei Abschlagsrechnungen für den Rohbau erhalten und jeweils sofort ohne Beanstandungen bezahlt. Die dritte Abschlagsrechnung wurde nach dem Abschluss der eigentlichen Rohbaumaßnahmen gestellt, wir gingen daher davon aus, dass die einzelnen Positionen den endgültigen Werten entsprechen sollten. Die Rechnungen wurden jeweils vom Architekten geprüft und abgezeichnet.
Die Abschlagsrechnungen enthielten detailliert alle Positionen der Ausschreibung mit exakt den gleichen, prognostizierten Werten. Für Tätigkeiten die nicht ausgeschrieben waren, z.B. Abriss und Entsorgen einer kleinen Betonmauer, kamen mehrere Zusatzpositionen mit einem Gesamtwert von ca. 1.200 € hinzu.
Da einige weitere Ausschreibungen anscheinend unvollständig waren und wir erhöhte Kosten auf uns zukommen sahen, gab es mit dem Architekten vor einigen Monaten ein Klärungsgespräch, in dem wir konkret gefragt haben, an welchen Stellen ihm weitere Zusatzkosten bekannt seien. Er hat uns lediglich auf erhöhten Aufwand beim Trockenbau hingewiesen und nochmals betont, dass wir ja gerade im Rohbau sogar unter seiner allerersten Grobkalulation lägen, wir also insgesamt doch im finanziellen Rahmen lägen.
Die Abschlussrechnung für die Rohbauarbeiten listet jetzt an vielen Stellen von der Ausschreibung abweichende Maßangaben auf, der Endpreis liegt ca. 10.000 € über der ausgeschriebenen Summe!
Die Preise pro Maßeinheit (z.B. für Ausheben und Abfahren der Baugrube) sind noch die gleichen wie auf der Ausschreibung, die Maßangaben sind aber jetzt deutlich höher. Die Abschlussrechnung wurde ebenfalls vom Architekten geprüft.
Kann es angehen, dass auf den Abschlagsrechnungen die ausgeschriebenen Werte in Rechnung gestellt und vom Architekten einzeln als korrekt abgezeichnet werden und später die gleichen Positionen deutlich höher in Rechnung gestellt werden? Wozu dann überhaupt eine detaillierte Abschlagsrechnung, dann hätte auch ein pauschaler Abschlag gereicht.
Haben wir Möglichkeiten, mit Hinweis darauf, dass die Positionen in den Abschlagsrechnungen bereits geprüft wurden, die erhöhten Positionen wieder auf die bereits bezahlten Werte zu kürzen? Oder kann der Architekt in die Pflicht genommen werden, da er
seiner Prüfungspflicht anscheinend nicht nachgekommen ist?
Vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Tipps, wie wir in dieser Situation vorgehen sollten
Christoph Arentz
  • Name:
  • Christoph Arentz
  1. Klare Frage ...

    Liegt der Schlussrechnung eine detaillierte Massenberechnung für alle Positionen bei?
    Also z.B. Mauerwerk d = 24 cm (7,8 + 2,4 + 3,5 + ... m) *2,675 m = ... m².
    Wenn ja und wenn Ihr Architekt diese geprüft hat, mal die Massen nachprüfen.
    Wenn solches fehlt, hätte der Architekt gar nicht prüfen können  -  ergo hätte er die Rechnung nicht weitergeben dürfen.

    Abweichungen nach oben zwischen AR und SR sind normal.
    Wo liegt denn die SR im Vergleich zu:
    Kostenermittlung
    Angebot
    3. AR
    Und wie begrüden Bauunternehmer und Architekt die Massenabweichungen?

  2. Klare Antwort ...

    wenn das Haus nach den maß- und massegeprüften Abschlagszahlungen noch gewachsen ist, wär der Architekt für mich eine Pfeife. Ich nehme aber an, dass da was missverstanden/gedeutet wird.
  3. Danke ...

    Hallo nochmal,
    der Schlussrechnung lag eine handschrifliche Massenberechnung bei, die auch vom Architekten geprüft wurde. Wir haben allerdings (auch bei den anderen Rechnungen) den Eindruck gewonnen, dass die "Prüfung" eher ein Abzeichnen ohne weitere Kontrolle ist, deshalb unser Missmut.
    Ich muss allerdings meine erste totale Entrüstung ein wenig revidieren, wir hatten einfach nicht mit so einer hohen Restforderung gerechnet.
    Die Ausschreibung lag bei 58.699 EUR, die Schlussrechnung fordert 63.434 EUR, die dritte Abschlagsrechnung ging über 55.142 €. Da die dritte Rechnung, wie bereits erwähnt, einige Zeit nach Abschluss der Rohbaumaßnahmen lag, hatten wir naiv damit kalkuliert, dass wohl nur noch kleinere Nacharbeiten in Rechnung gestellt würden, dass sich alle bereits gezahlten Posten nochmals erhöhen könnten, war uns nicht bewusst.
    Und da liegt eigentlich die Grundfrage: ist es in Ordnung, dass die Abschlagsrechnungen exakt die Werte der Ausschreibungen auflisten, der Architekt dies auch abzeichnet und erst die Schlussrechnung die bereits aufgelisteten Punkte korrigiert?
    Wozu dann die Auflistung einzelner Punkte? Mit einer allgemeinen Abschlagsrechnung "geleistete Leistungen pauschal 15.000 EUR" und einer detaillierten Abschlussrechnung am Ende wäre es evtl. nicht zu unserer Fehleinschätzung der Kostenlage gekommen.
    Mit dem Architekten müssen wir noch sprechen, mit meiner Anfrage hier im Forum wollte ich insbesondere eine neutrale Einschätzung der Situation erreichen.
    Deshalb vielen Dank für die Antworten ...
    • Name:
    • Christoph Arentz
  4. Wenn Sie ...

    kein vertrauen zu der Rechnungsprüfung (Massenprüfung) des Architekten haben, mal einfach nachkontrollieren.
    Wenn Sie's nicht alleine können, zusammen mit dem Architekten.
    Differenzen um 1  -  2 cm sind normal, alles ab 5 cm wird spannend.
    @ Alfred Witzgall:
    Flöööööt.
    Bei mir sind die Häuser in der Schlussrechnung auch schon gewachsen. Ich darf Abrechnungsfehler des Bauunternehmer zu GUNSTEN des AG nicht korrigieren. Merkst der Bauunternehmer bei Schlussrechnung, wächst das eine oder andere Bauteil schon mal ;-)).
  5. seltsame Logik  -  teurer ist Vorteil für den Auftraggeber-

    Die Ausschreibung lag bei 58.699 EUR, die Schlussrechnung fordert 63.434 EUR
    und die Differenz ist zu Gunsten des Auftraggebers?
    Ich dachte immer, die Häuser werden "maßhaltig" nach Plänen gebaut;-)
    Durch die Infos in diesem Forum ist mir aber inzwischen klar.
    "Das kann offensichtlich nicht jeder". Die Wenigen, welche es aber können, bleiben ungehört bzw. gehen in der Masse unter.
  6. @ Alfred Witzgall ...

    Falsch verstanden. Auch "maßhaltige Häuser können zwischen letzter AR und SR noch wachsen.
    Beispiel:
    Wand in der Zeichnung 3,5 m, gebaut 3,5 m.
    Massenermittlung zur letzten AR: Wand = 2,5 m. Ich darf nicht auf 3,5 m korrigieren, wenn der Bauherr dies nicht wünscht.
    Merkt der Unternehmer es bei der Massenermittlung zur SR und schreibt 3,5 m hin, "wächst" de Wand  -  nicht gegenüber der Zeichnung, sondern der AR ;-).
  7. @Ralf Dühlmeyer

    Hallo Herr Dühlmeyer,
    soweit verstehe ich das als naiver Baulaie. Ich würde aber als Ihr Auftraggeber einen Hinweis über diesen Umstand und evtl. Nachforderungen erwarten, damit man im Projektbudget entsprechende Rückstellungen macht. Ich würde sogar hoffen, dass dies als Bauherr einforderbar ist.
    Es geht ja nicht nur darum, dass keine überhöhten Forderungen bezahlt werden, sondern auch darum, mit dem Budget bis zur Fertigstellung hinzukommen.
    Wir konnten uns mit einer Punktlandung (+1.500 EUR) anscheinend glücklich schätzen.
  8. Nochmal kurze Meinung hierzu

    Genau hier liegt unser Problem: die in Rechnung gestellten Maßangaben der Abschlussrechnung mögen ja stimmen, was mich einfach irritiert ist, dass wir diese Änderungen erst auf der Schlussrechnung zu sehen bekommen, obwohl die letzte Abschlagsrechnung den größten Teil der geänderten Posten bereits enthielt und wir den Architekten gegen Ende der Innenausbauphase ganz konkret nach weiteren Preissteigerungen gefragt haben, als andere Ausschreibungen und Rechnungen bereits leicht aus dem Ruder liefen.
    Jetzt sind wir längst eingezogen und haben bereits Möbel gekauft, die wir evtl. nicht gekauft hätten, wenn uns diese Preissteigerung bewusst gewesen wäre.
    Gibt es hier evtl. eine Pflichtverletzung des Architekten, auf den wir Ihn zumindest ansprechen können oder ein Entgegenkommen seinerseits oder der Baufirma erwirken können?
    Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das so irgendwie nicht sein kann und es doch irgendwelche Möglichkeiten geben müsste, mich zu wehren. Ohne gleich vor den Kadi zu ziehen, versteht sich. Bisher haben wir auch alle Probleme gütlich aus dem Weg bekommen.
    • Name:
    • Christoph Arentz
  9. also dann nochmal

    => Wozu dann überhaupt eine detaillierte Abschlagsrechnung, dann hätte auch ein pauschaler Abschlag gereicht. <=
    Das war die Frage.
    Als Beispiel war der Erdaushub sowohl im Angebot, als auch in der Abschlagsrechnung noch gleich (habe ich das richtig verstanden?)
    Bei der Schlussabrechnung war dann das Volumen offensichtlich gewachsen. Weiter waren auch andere "Massen" exakt nach dem Angebot berechnet und auch so gebaut. Danach blieben die Preise gleich, die Massen sind aber inzwischen "gewachsen". Wie kann ich denn mehr bauen, als im Plan vorgesehen, wenn dieser eingehalten wird?
    Da der Architekt ja die Abschlagsrechnung geprüft hatte, könnte er doch zumindest seinen AG (welcher ja nachgefragt hatte) auf den Umstand hinweisen.
    Was mich aber sehr zum grübeln bringt ist der Hinweis an den Fragesteller, die Massen einfach mal nachzuprüfen. Ist das nicht etwas unlogisch, da ich ja z.B. den Architekten extra u.a. für diese Aufgabe anheuere und auch bezahle?
    Zu Regress gegenüber dem Architekten äußere ich mich hier nicht, da fehlt mir die Ansicht der Gegenseite.
  10. Ein bissel Erläuterung ...

    Ich weise meine Bauherren erst bei der Schlussrechnung auf Minderbeträge aus mangelhafter Massenermittlung durch den Bauunternehmer hin. Vorher macht es auch keinen Sinn.
    Wenn Sie Kostenübersichten gefragt haben, wäre zu klären, was der Architekt hier geleistet und wie das geleistete war.
    Eine Aussage zu evtl. Haftungen ist hier nicht möglich, aber sprechen Sie den Architekten doch mal an.
    @ AW + all
    Die Frage nach der Rechnungsprüfung hat zwei Hintergründe. Zum einen sind wir ALLE nicht fehlerfrei, ein kleiner Denk- oder Rechenfehler (Denkfehler, Rechenfehler) kann teure Auswirkungen haben.
    Zum anderen sind die genauen Rechnungsprüfungen zwar Auftragsumfang, werden aber leider nicht von allen Kollegen so ernst genommen, wie dies in Anbetracht mancher Rechnungslegung notwendig wäre.
    Auch darin könnte ein Grund für Mehrkosten liegen.

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