Finanzierung und gleichzeitige Ablösung von "Altlasten": Darlehen > Kaufpreis
BAU-Forum: Baufinanzierung

Finanzierung und gleichzeitige Ablösung von "Altlasten": Darlehen > Kaufpreis

Hallo zusammen,
wir haben durch Zufall von einem Haus erfahren, das Aufgrund einer Scheidung verkauft werden soll und ideal für uns passen würde. Leider tragen wir auch noch einige Altlasten mit uns rum, die wir evtl. mit ablösen möchten.
Hier mal die Objektdaten:
  • Einfamilienhaus, Baujahr. 2001, Niedrigenergiehaus, gute Ausstattung.
  • Wert laut Gutachten aus 2001 ca. 330.000,00 €
  • Verkaufspreis 275.000,00 €! (Notverkauf wg. Scheidung)

Erzielbarer Kaufpreis laut meiner Einschätzung wären ca. 300  -  310 T€, wenn man sich damit etwas Zeit lässt. Aber Zeit haben die Eigentümer zum Glück nicht :-)
Wir haben noch einen Kredit am Laufen, den wir mit ablösen möchten.
Unsere derzeitige Belastung liegt für Miete, NKAbk. und Kredit bei 1.725,00 €, uns würden mind. 2.300,00 € zur Verfügung stehen, wenn wir den Kredit mit umschulden.
Gibt es eine Möglichkeit, eine Finanzierung über den vollen Objektwert von 330 T€ zu erhalten, unabhängig vom wesentlich niedrigeren Kaufpreis?
Bin gespannt auf eure kreativen Ideen und Tipps ...
Vielen Dank!
R. L.

  • Name:
  • Ralf
  1. Kaufpreis zählt

    @Ralf,
    bei Erwerb eines Objektes zählt für die Bank der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Ein evtl. höherer Verkehrswert ist für ein Erwerber-Darlehen erst einmal nicht relevant.
    Altlasten  -  was auch immer das sein soll  -  können Sie nicht mit in ein Bau- / Kauf-Darlehen einbauen. Jedoch können alle sonstigen Kosten, die unmittelbar mit dem Bau / Erwerb von Wohneigentum zusammenhängen, mit finanziert werden (Einbauküche; Nebenkosten für Notar, Gericht, FiAmt; Umbau- / Modernisierungskosten usw.).
    Sicher gibt es auch "kreative" Ausnahmen. Das dürfte aber nicht ganz legal sein und ... das ist ja wohl ein öffentliches Forum, indem sicher nicht nur Ihnen wohlgesinnte Bürger mitlesen ...
  2. § 194 BauGB

    "Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. "
    Wenn also für dieses Objekt nur 275.000 € zu erzielen sind, ist es auch nicht wesentlich mehr Wert! Wären Interessenten bereit, 310.000 € dafür zu bezahlen, wäre es auch 310.000 € Wert.
    Nun können Sie den gleichen Fehler machen und eine offenbar überteuerte Immobilie erwerben. Wobei Sie vielleicht Glück haben und einen reellen Wert bezahlen.
    Natürlich könnte es auch an einer mehr als schlechten Vermarktung liegen, lässt sich von hier nicht sagen.
    Das Gutachten aus 2001 ist auch schon etwas älter ;-)
    Auf jeden Fall ist es Unsinn, bestehende Kredite auf das Objekt der Begierde aufzuschlagen.
    Tilgen Sie doch erst Ihre Schulden und starten mit einer gesunden Finanzierung mit einem Objekt, das Sie sich leisten können.
    Bei 310.000 € Kredit benötigen Sie monatlich mindestens 2.066 € und je m² etwa 3 € Nebenkosten.
    Alles darunter ist ein tanz auf dem Vulkan, zumindest wenn wir ohne Eigenkapital rechnen.

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