Suchefunktion BAU.DE Forum Baufinanzierung 2345: WfA möchte Grundbuchabschrift mit Auflassungsvormerkung

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WfA möchte Grundbuchabschrift mit Auflassungsvormerkung 21.07.08
Bundesland NRW
Wir möchten eine Eigentumswohnung (Bj. 1976) kaufen und haben bei der WfA ein Förderdarlehen Modell B (31.500 €) beantragt. Wie gefordert haben wir u.a. einen Kaufvertragsentwurf dem Antrag beigefüg sowie eine Kopie des Grundbuchauszuges. Nun möchte aber die Bewilligungsbehörde eine Grundbuchabschrift mit Auflassungsvormerkung. Wir verstehen zwar was damit gemeint ist, aber nicht warum es verlangt wird. Nach den Richtlinien zur Wohnungsbauförderung ist das nur beim Ersterwerb von Wohnraum erforderlich und nicht beim Erwerb bestehenden Wohnraums. Auf Nachfrage beim Sachbearbeiter antwortet dieser nur "....ohne das keine Förderzusage.."
Kann uns jemand nähere Informationen geben ob das richtig ist.
Für eine Antwort wären wir sehr dankbar.

  1. Niemand kann Sie zwingen, 21.07.08
    vor Bewilligung der Fördermittel überhaupt einen Kaufvertrag über das "Objekt der Begierde" abzuschliessen.
    Schon die Antragsformulare enthalten den Hinweis, dass ein notarieller Kaufvertrag "frühestens nach Antragsstellung" unterschrieben werden darf.
    Eine Vorschrift in den WfB-Bestimmungen, nach der ein Notarvertrag VOR Bewlligung geschlossen werden muss ist mir nicht bekannt.
    Fragen Sie den Sachbearbeiter nach der Ziffer der WFB-Bestimmung, auf die er seine Forderung gründet.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Nachtrag 21.07.08
    lesen Sie mal hier auf Blatt 6 nach, welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind.
    Da ist zwar von einem Grundbuchauszug neuestem Datums die Rede, nichts aber davon "mit Auflassungsvormerkung".
    Kann auch nicht gefordert werden, denn im weiteren heisst es, das ein "Kaufvertrag ODER KaufvertragsENTWURF" vorzulagen ist.
    Hier lesen Bl. 6:http://www.nrwbank.de/pdf/dt/pdf_Wfa_Vord_Eigentum_Antrag_selbstgen.WE.pdf
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. jetzt doch keine Auflassungsvormerkung 25.07.08
    Nach einem Telefongespräch mit dem Sachgebietsleiter des Sachbearbeiters ist klar, dass eine Auflassungsvormerkung nicht nötig sei.
 

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