Nichtabnahmegebühr zurecht?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Nichtabnahmegebühr zurecht?

Wegen der Baufinanzierung holte ich Ende April von meiner Hausbank ein Darlehensangebot und die Antragsunterlagen dazu. Die Antragunterlagen bestanden aus 4 Seiten in recht formloser Art. Am 2. Mai reichte ich diese bei meinem Bankberater ein, mit schriftlicher Randnotiz auf den Antragsunterlagen, dass bis zum 17. Mai die Zusage zum Darlehen mir vorliegt. Nachdem diese am 17. Mai nicht vorlag, bemühte ich mich anderwertig um ein Darlehen und machte bei einer Direktbank kurzfristig die Finanzierung perfekt. Am 26. Mai sagte ich meiner Hausbank das Darlehen ab, zwei Tage später erhielt ich eine verbindliche Finanzierungszusage. Eine Woche später zog die Hausbank ihre Finanzierungszusage zurück und buchte 1 % der angefragten Darlehenssumme als Bearbeitungsgebühr von meinem Konto ab. Ist diese Bearbeitungsgebühr rechtens, obwohl
1. Die Finanzierungszusage später als vereinbart kam
2. Der Effektivzinssatz in der Zusage höher ist als im Finanzierungsantrag
3. Ich vom Finanzierungsantrag kein Exemplar mit Verweis auf die Geschäftsbedingungen
(insbesondere auf die Bearbeitungsgebühren bei Nichtabnahme ) erhalten habe
4. Ein Darlehensvertrag noch gar nicht abgeschlossen wurde?
Mit freundlichen Gruß
Frank Broschwitz
  • Name:
  • Frank Broschwitz
  1. Warum reklamieren Sie nicht einfach die Abbuchung

    dann muss Ihnen die Bank erst einmal nachweisen, auf welcher Rechtsgrundlage Sie den Anspruch begründet und Sie evtl. verklagen. Tut Sie das, nehmen Sie sich einen Anwalt.
  2. Widerspruch nennt sich das

    genau wie bei einer Einzugsermächtigung.

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