Fußbodenheizungen / Wandheizungen

Hallo! Ich habe eine generelle Frage zu ...

... Hallo!
Ich habe eine generelle Frage zu bestehenden gesetzlichen oder anderweitigen Vorgaben bzw. Nachweispflichten für ausführende Fachfirmen. Ich habe schon anderweitig im Internet recherchiert man konnte mir aber bis dato nicht weiterhelfen.
Kurz die Situation.
Im Zuge des kompletten Umbaus eines Badezimmers wurde eine FBHA installiert (mittels RTL integriert in eine bestehende Gasheizung, Trockenaufbau ohne Estrich).
Gibt es für die ausführende Firma irgendwelche gesetzlichen Vorgaben welche Nachweise, Protokolle o.ä. bei der Endabnahme (oder auch sonst auf Anforderung) zu erbringen sind? (ich bin vollkommener Laie, aber so etwas wie Dichtheitsprüfung, hydraulischer Abgleich o.ä.). Hintergrund ist die Frage ob man bei der Abnahme z.B. Unterlagen ausgehändigt bekommen muss welche darlegen das bei der Installation (ggf. vorhandene?) gesetzliche Vorgaben eingehalten wurden wie eben z.B. irgendwelche Prüfprotokolle, Nachweise wie und womit befüllt wurde (laienhaft ausgedrückt z.B. kalkfreies Wasser) oder das die Dichtheit geprüft wurde etc.
Anders ausgedrückt muss ich mich damit zufrieden geben wenn man einfach sagt " Es wird warm und mehr gibt es dazu nicht zu sagen" oder muss ein Heizungsbauer Vorgaben einhalten/erfüllen und auf Verlangen entsprechende Unterlagen vorlegen können?
Vielen Dank im voraus!

Name:

  • Hartmut K.
  1. Was ist denn der Hintergrund der Frage?

    Was funktioniert denn nicht? Boden zu warm?

  2. Regelungen

    Die Frage steht allgemein im Raum das es bis dato bei den ausgeführten Arbeiten zu diversen Unzulänglichkeiten kam.
    Kann ich solche Nachweise verlangen oder sind Firmen nicht verpflichtet bestimmte Arbeiten in Bezug auf FBHA zu dokumentieren (Beispiel: als ich unsere Split-Klimaanlage in Auftrag gegeben habe habe ich auch diverse Nachweise wie Inbetriebnahmeprotokoll sowie Dichtheitsprüfung ausgehändigt bekommen. Gibt es diesbezüglich Regelungen was bei FBH zu dokumentieren ist oder ist das nicht der Fall?

  3. Keine Regelung diesbezüglich?

    Kann wirklich Niemand etwas dazu sagen oder gibt es tatsächlich keinerlei Regelungen diesbezüglich?

  4. ...

    bei Klimaanlagen kommen Kältemittel zum Einsatz, die aufgrund ihrer Schädlichkeit grundsätzlich besonderen Verarbeitungsvorschriften unterliegen.
    Ob der Klimaanlagenbauer allerdings verpflichtet war Ihnen ein Abnahmeprotokoll auszuhändigen oder dies eine freie, vertrauensbildende Maßnahme war, entzieht sich meinem Wissen.
    Ich vermute allerdings letzteres, da nach meinem Kenntnisstand Prüfprotokolle selbst bei Anlagen mit wassergefährdenden Inhaltsstoffe bei Kleinanlagen NICHT übergeben werden müssen.
    Eine nachträglich angebaute Fussbodenheizung einer Druckprüfung zu unterziehen hat mE wenig Sinn, weil der Aufwand erheblich ist und die Anzahl der Verbindungen überschaubar ist.
    Befüllung mit vorbehandeltem Wasser hätte man vereinbaren können/müssen. Auch dies ist aus meiner Sicht wenig sinnvoll, da der Inhalt der FBHA Rohre im Vergleich zur restlichen Anlage gering ist. (Annahme hier: die Anlage wurde nicht entleert). Nebenbei: Kalk ist in der Heizung absolut kein Problem
    gruss


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