Zaun soll zur Wand eines Nebengebäudes werden
BAU-Forum: Rund um den Garten

Zaun soll zur Wand eines Nebengebäudes werden

Angenommen der Nachbar (Thüringen) hat etwas gegen den Sichtschutzzaun (1,8 m) in der Nähe der Grundstücksgrenze und könnte ggf. sogar was dagegen unternehmen, da der Bebauungsplan sich zur Gestaltung (1,2 m Maschendraht) äußert. Kann man einen massiven Doppelgittermattenzaun mit "Guck nicht"-Streifen in ein Nebengebäude umfunktionieren (max. 3 m hoch und 9 m lang erlaubt), indem man ein freitragendes Dach daran montiert zum Beispiel mit einer Abwickelung der Pfosten? Zählt der Zaun dann als Wand des Gebäudes oder noch als Einfriedung? Wie tief muss das Gebäude mindestens sein, dass es als Gebäude wirkt (gilt)?

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  • Name:
  • Wipperstrand
  1. Garage

    Zulässig sind als Grenzbebauung üblicherweise Garagen, wie breit ist ihr Auto?
  2. Zaun soll zur Wand eines Nebengebäudes werden

    In Thüringen sind nicht nur Garagen an der Grenze erlaubt.

    " (8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig: 1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 9 m; abweichend von Absatz 4 Satz 3 bleibt die Höhe von Dächern mit einer Neigung von bis zu 45 Grad unberücksichtigt, ... "

    Aber selbst wenn es eine Garage würde, mutiert die Einfriedung dann zur Gebäudewand? Das ist meine eigentliche Frage.

    • Name:
    • Wipperstrand
  3. Gebäude

    Richtig, und ein Gebäude besteht aus 4 Wänden, Tür und Dach. Dabei lässt sich über das Material sicher diskutieren, aber ihre Konstruktion könnte da kritisch gesehen werden. Fragen sie mal beim zuständigen Amt.
  4. Zaun soll zur Wand eines Nebengebäudes werden

    Ja das ist mein Problem. Wo steht das mit den vier Wänden. Es gibt ja auch runde Gebäude und in der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014 steht im § 2 Begriffe:

    " (2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. "

    und " (1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen ... "

    Ich finde nichts, dass ein Gebäude vier Wände haben muss. Ein Carport ist auch ein Gebäude und hat oft keine Wand. Vielleicht muss es so tief sein, dass man drunter stehen kann oder der Spaten oder das Insektenhotel.

    • Name:
    • wipperstrand

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