Absturzsicherung an Stützmauer
BAU-Forum: Rund um den Garten

Absturzsicherung an Stützmauer

Hallo,
folgende Fakten:
  • Stützmauer am Gartenende 2 m Höhe
  • mein Garten liegt oben, Anhsclussgelände tiefer
  • LBOAbk. RP schreibt ab 1,0 m Absturzsicherung vor
  • Baugenehmigung für Stützmauer schreibt, der zum "Begehen bestimmte Bereich des Gartens" ist gegen Absturz zu sichern
  • Anstelle eines Zauns habe ich eine Hecke stehen, sozusagen direkt "auf" der Stützmauer

Frage:
Kann ich gegenüber Bauamt argumentieren, dass dieser Bereich (also die letzten 0,5 m des Gartens) nicht zum "Begehen bestimmt" ist und somit den Zaun weglassen? Oder zählt zum "Begehen bestimmt" jede Gartenecke, sofern sich ein Individuum auch unter Anstrengung, "Durch-die-Hecke-quetschend" und ohne Nachzudenken irgendwie Zutritt dorthin verschaffen und entsprechend von der Mauer plumpsen könnte?
Vielen Dank für eventuelle Antworten
Winnie

  1. Absturzsicherung

    Hallo Winnie,
    Sie müssen die Absturzsicherung bauen.
    Ist zwingend notwendig.
    Gartenhecken und Bepflanzungen gelten nicht als Absturzsicherung!

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