Absturzsicherung an Stützmauer 14.05.07 Hallo, folgende Fakten: - Stützmauer am Gartenende 2m Höhe - mein Garten liegt oben, Anhsclussgelände tiefer - LBO RP schreibt ab 1,0 m Absturzsicherung vor - Baugenehmigung für Stützmauer schreibt, der zum "Begehen bestimmte Bereich des Gartens" ist gegen Absturz zu sichern - Anstelle eines Zauns habe ich eine Hecke stehen, sozusagen direkt "auf" der Stützmauer Frage: Kann ich gegenüber Bauamt argumentieren, dass dieser Bereich (also die letzten 0,5m des Gartens) nicht zum "Begehen bestimmt" ist und somit den Zaun weglassen ? Oder zählt zum "Begehen bestimmt" jede Gartenecke, sofern sich ein Individuum auch unter Anstrengung, "Durch-die-Hecke-quetschend" und ohne Nachzudenken irgendwie Zutritt dorthin verschaffen und entsprechend von der Mauer plumpsen könnte ? Vielen Dank für eventuelle Antworten Winnie
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