Sicherer Zugang/ Zufahrt zum MFH 23.09.08 Werte Bauexperten, lange Zeit habe ich versucht einen ähnlichen Beitrag oder Antwort zu finden, doch leider vergebens. Wohne mit anderen 5 Eigentümern in einem MFH, welches ca. 20m im Grundstück von der Straße zurück gesetzt vom Bauträger 2007 in Sachsen errichtet wurde. Die Zufahrt zur Straße wurde mit glatten Betonsteinen zum Wohnhaus, zu den Stellplätzen und den Hausgaragen gepflastert. Die errichtete Zufahrt besitzt ein Gefälle zur Straße hin von 11-20%. Nun haben sich einige Probleme ergeben. 1. Teilweises Aufsetzen der anfahrenden LKWs. 2. Im Winter ist die Auffahrt bei Schnee und Eis für PKWs teilweise schwierig. 3. Die Begehbarkeit und damit die Sicherheit für Fußgänger ist im Winter mehr als problematisch, da keinerlei Treppen oder Geländer für die sichere Begehbarkeit durch den Bauträger vorgesehen war und ist. Eine Nachbesserung wird durch den BT abgelehnt Nun meine Fragen: 1. Gibt es Festlegung, Bestimmung, die das sichere Begehen durch Fußgänger und Befahren durch Fahrzeuge für diesen Fall regelt? Laut Aussage des Bauamtes ist in der Sächs.- Bauordnung keine eindeutige Bestimmung ausgewiesen. Auch weitere persönliche Recherchen im Internet halfen nicht weiter. 2. Ist der Bauträger verpflichtet eine vernünftige und sichere Begehbarkeit und Befahrbarkeit zu gewährleisten und entsprechend kostenfrei für die Eigentümer nachzubessern? 3. Welche Möglichkeiten haben die Eigentümer gegen den Bauträger die Sicherheit der Begehbarkeit und Befahrbarkeit zum MFH durchzusetzen? 4. Wie ist die Haftung für die Eigentümer, wenn es auf dem Zugang/ Zufahrt zu einem Unfall mit Personenschaden, bedingt durch die möglicherweise fehlerhafte Erstellung durch den Bauträger kommt? ( Besucher, Postbote o.ä.m.) Für schnelle und kompetente Antworten bin ich stellvertretend für die Hausgemeinschaft dankbar. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger. Name: Rüdiger
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