Welcher Handwerker darf Fenster streichen ? 25.09.07 Grüß Gott, ich wollte mal fragen, wer eigendlich rechtlich gesehen, vorhandene Holzfenster in einem MFH streichen darf. Ich bin Miteigentümer einer kleinen Wohnanlage, wir haben einstimmig beschloßen, renovierungsbedürftige Fenster von einem selbständigen, angemeldeten Handwerker genau so streichen zu lassen, wie ich es an meinen Fenstern vor Jahren habe machen lassen. Im Vergleich zur gleichen Arbeit eines Malerhandwerksbetriebes sieht man an der Haltbarkeit gewaltige Unterschiede, der Preis ist ungefär gleich. Der Hausverwalter und Miteigentümer lehnt jetzt die Auftragsvergabe ab, mit dem Hinweis das der Handwerker dazu nicht berechtigt ist, weil es kein Malerbetrieb ist. Ich muß dazu sagen, das wir ab nächsten Jahr eine profisionelle Hausverwaltung beauftragt haben. Mit welchen Argumente oder Quellen kann ich den Hausverwalter dazu bewegen, unseren Beschluß umzusetzen. Laut Handwerkskammer ist nur ein Malermeister berechtigt, eine kontaktierte große Hausverwaltung meinte, ob das ein Witz ist, sie vergeben auch Aufträge an Nicht-Malermeister, Hauptsache die Arbeit ist in Ordnung. Offensichtlich wird in der Wirklichkeit Malerarbeiten auch von anderen Gewerken ausgeführt, aber wie sieht es rechtlich aus ? mfg Wilhelm Name: Wilhelm
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