Wenn 1 Haus mit 3 Parteien ...
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Wenn 1 Haus mit 3 Parteien ...

Wenn 1 Haus mit 3 Parteien Wärmegedämmt wird (Dach, Kellerdecke) , wird Energie gespaprt: Die DGAbk. Wohnung durch Dachdämmung, und EGAbk. durch Kellerdeckendämmung. Inwieweit profitiert die OGAbk. Wohnung, insbesondere wenn diese Wohnung durch Etagenheizung beheizt wird?
  1. gar nicht

    Profitieren werden die gedämmten Wohnungen durch weniger Wärmeverlust. Für die mittlere Wohnung bleibt alles gleich weil sich die Wärmbilanz nicht ändert. Wärmeverlust entsteht zu Wänden mit geringerer Temperatur als im Raum, das sind bei der mittleren Wohnung nur die Außenwände. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  2. Wenn

    durch die Wärmedämmung die Erd- und Dachgeschosswohnung einen geringeren Wärmeverlust und dadurch weniger Heizkosten hat, sinken die Gesamtheizkosten.

    Da nach Heizkostenverordnung 30 % der Gesamtheizkosten nach Fläche und nicht nach Verbrauchsmessung umgelegt werden, verkleinert sich bei sinkenden Gesamtheizkosten auch der Kostenanteil der OGAbk. Wohnung.

    • Name:
    • M.P.
  3. im Prinzip ja bei einer umlagefähigen Heizung

    Es ist aber von einer Etagenheizung die Rede. Bei Etagenheizungen wird aber nichts mehr umgelegt, sonst würde man das ja nicht machen. Folglich bleibt bei der mittleren Wohnung alles beim alten. Strittig wäre es, wenn die Wohnung darüber oder darunter kalt bleibt und dadurch ein erhöhter Wärmebedarf entstünde. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  4. Stimmt,

    habe "Etagenheizung" übersehen..
    • Name:
    • M.P.
  5. genau da ist dann der Haken bei Wegs

    Der Eigentümer im Dachgeschoss sagt: Was geht mich der feuchte Keller an?! Der Eigentümer im Erdgeschoss sagt: Was geht mich das undichte Dach an!? Der Eigentümer in der Mittelwohnung sagt: Was geht mich die Wärmedämmung an, um mich rum sind lauter beheizte Wohnungen!?

    Dass derjenige mit der Mittelwohnung seinen wohlbehüteten Status nur hat, weil andere (außenliegende) die Zeche für ihn mit zahlen, übersieht er mitten im warmen Nest gerne mal. Natürlich gehört dem Mittelmeier auch ein Stück Dach und ein Stück Keller, was er gemeinschaftlich mit instand halten muss und irgendwann auch mal modernisieren, weil die gesamte Hütte (inkl. seiner Wohnung) an Wert verliert.

    Wie ist denn das alles in der Teilungserklärung festgeschrieben, bei Ihnen?


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