Hallo, Habe eine Eigentumswohnung, bei der ...
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Hallo, Habe eine Eigentumswohnung, bei der ...

Hallo, Habe eine Eigentumswohnung, bei der Hallo,

Habe eine Eigentumswohnung, bei der unterhalb des Wohnzimmers der Heizraum für die ganze Wohnanlage ist (50 Wohneinheiten) Leider ist während der Heizzeit (Oktober-Mai) immer ein störendes Brummen/Dröhnen rund um die Uhr zu hören. Sehr wahrscheinlich kommt das extrem nervige Geräusch von den Heizungsrohren/Pumpen im Heizraum.

Habe bereits eine Schallmessung von einem Gutachter machen lassen. Leider war das Ergebnis (23 dBA) knapp unter dem Grenzwert (25 dBA). Deswegen will/kann die Hausverwaltung nichts unternehmen.

Habt ihr eine Idee, wie ich die Hausverwaltung zum Handeln bewegen kann? Ich habe was gelesen von "unzumutbaren" Lärm, vielleicht auf diesem Wege?

  • Name:
  • krenn
  1. vielschichtiges Problem

    Die Heizungsanlage ist Allgemeineigentum. Geht von Allgemeineigentum eine Beeinträchtigung aus, so ist die WEGAbk. zuständig und zum Schadenersatz verpflichtet. Dafür wiederum ist der Verwalter zuständig. Er muss auch ohne Beschluss tätig werden. Welche Aufgaben der Verwalter hat sehen Sie im WEG-Gesetz. Weiterhin sollten Sie die Regularien für Immobilienverwalter durchforsten. Meist sind dort Standesvorschriften enthalten, die Verwalter im wahren Leben umgehen und so eine WEG "zerwalten" Dann sollten Sie sich mit den Themen "Luftschall", "Körperschall" und "Schallfrequenz" befassen. Sie sollten die Protokolle der bisherigen Versammlungen durchforsten um frühere Beanstandungen aufzudecken. Ein weiterer Punkt ist, ob der Verkäufer der ETW vom Mangel wusste und diesen verschwieg. Aus der Summe dieser Informationen wird ein Fachanwalt ein weiteres Vorgehen vorschlagen. Einerseits wird der Vorwurf kommen "überempfindlich" zu sein, andereseites wird Ihre Einheit durch die Kenntnis des Mangels unverkäuflich. Am günstigsten wäre es, wenn Sie bei einem verschwiegenen Mangel den Kauf rückabwickeln könnten.
  2. Problem

    Danke für die Antwort,

    Ja, der Verwalter ist zuständig. Er will/kann erst was tun, wenn ich das Problem mit einem Gutachten bestätigen kann. Irgendwie verstehe ich das ja, weil er ja sonst jeder mit irgendwelchen subjektiven Problemchen kommen könnte. Seine Aktionen muss er ja auch gegenüber der WEGAbk. rechtfertigen.

    Also ich weiß mittlerweile, wenn beide Umwälzpumpen (2 Kreisläufe) aus sind, dann ist das Problem-Geräusch weg. Das konnte ich mit der Heizungsfirma herausfinden. Es ist 1 Gasheizung, die 2 Keiz-Kreisläufe versorgt. Das Problem ist erst weg, wenn beide Pumpen aus sind.

    Mit Schall habe ich mich bereits beschäftigt. Vom Heizraum im Keller kommt das Brummen ins darüberliegene Wohnzimmer (Parkettboden). Und innerhalb der Wohnung breitet sich das Geräusch über Luftschall aus.

    Es muss mit den Rohraufhängungen im Heizraum zu tun haben.

    Das störende Geräusch ist laut Probemessung bei ca. 60 Hz. (ein auf- und abschwellendes Brummen/Dröhnen) Möglicherweise vibriert auch der Parkettoden ein wenig.

    In den Sitzungs-Protokollen habe ich diesbezüglich nichts gefunden. Der Vorbesitzer war eine ältere Person, der war das mit Sicherheit egal. oder nicht bewusst. Also nicht arglistig verschwiegen.

    Ich brauche einfach irgendwelche Mittel, wie ich die Verwaltung zum Handeln bringen kann. Meine Frage ist, ob es noch andere Argumente gibt (außer dBAbk.-Messungen). Vibrationen oder Ähnliches?

    Danke

  3. vielleicht einfach

    Der Verwalter könnte die Rohraufhängung überprüfen und eventuell gegen eine mit Schallentkoppelung austauschen. Weiterhin können heute Pumpen so gesteuert werden, dass eine Leistungsregelung in Abhängigkeit der Anforderung möglich ist, d.h. bei geringer Leistungsanforderung werden die Pumpen abgeregelt. Trotzdem sollten Sie bei den Protokollen bis zum Erstbesitzer zurückgehen und auch prüfen, ob die Pumpen erst kürzlich ausgetauscht wurden. Dann wäre es ein neuer Mangel.
  4. Hi, die sichtbaren Halterungen wurden bereits optisch ...

    Hi, die sichtbaren Halterungen wurden bereits optisch Hi,

    die sichtbaren Halterungen wurden bereits optisch als OK befunden. Bei diesen sieht man den Gummi, der das Rohr umfasst. Die Halterungen, die nicht sichtbar sind weil ja eine Isolierung drüber ist, kann man nur aufwendig überprüfen. Also die Pumpen sind Grundfos-Pumpen und ca. 16J alt (so wie das Gebäude) und vor mir war nur 1 Besitzer. Also wie gesagt, es wird leider nichts passieren was Kosten erzeugt, solange ich kein Gutachten oder sonstiges vorlegen.

    Das ist mein Problem.

  5. Einvernehmlicher Austausch

    Man könnte ja mal anregen die Pumpen gegen neuere leisere und auch sparsamere auszutauschen, das wär im Interesse aller, die Kosten kämen über den geringeren Stromverbrauch wieder rein. Win / Win für alle Parteien.
  6. Wenn der Gutachter eine ...

    Foto von wiki

    Wenn der Gutachter eine Wenn der Gutachter eine Wert unter dem Grenzwert gefunden hat, ist juristisch wohl nichts zu machen. Außer man macht Anwälte reich.

    Aber die Frage ist natürlich auch, auf welchem Wege kommt der Schall in die Wohnung darüber?

    Das ist alles andere als einfach!

    Erst dann kann man Wege der Schallunterdrückung beschreiten.

  7. Hi, neue, energiesparende Pumpen werde ich natürlich ...

    Hi, neue, energiesparende Pumpen werde ich natürlich Hi,

    neue, energiesparende Pumpen werde ich natürlich vorschlagen. Ich muss aber erstmal irgendwen dazu bewegen, etwas zu tun.

    Der Gutachter hat rein die dBAbk. gemessen, sonst nichts. Es muss doch andere Gutachter geben, die andere Faktoren in so eine Überprüfung einfließen lassen. Die angrenzenden Wohnungen neben und über mir haben das Problem gar nicht. Woher das Problem kommt, ist eigentlich schon klar.

    Ich suche einfach nur eine Möglichkeit, die Hausverwaltung zum Handeln zu bewegen.

    Danke

  8. zum Handeln bewegen?

    Die einfachste Möglichkeit wäre, den Verwalter abends zu einem Glas Wein einzuladen und dabei nebenbei auf das nervige Geräusch aufmerksam zu machen. Danach muss ein Antrag auf Mängelbeseitigung her, der mit Mehrheit beschlossen wird. Alles unwahrscheinlich! Die weitere Möglichkeit wäre, den Verwalter ohne Beschluss zu einer "Kleinreparatur" zu bewegen. Das wird er tun, wenn er von dem Mangel überzeugt ist. Die dritte Möglichkeit wäre eine Kostenübernahme der "Kleinreparatur" durch Sie als kostengünstigste Lösung. Die letzte Möglichkeit wäre, die WEGAbk. zu verklagen, aber dazu ist ein positives SV-Gutachten notwendig. Verkauf der ETW oder Ohropax sind weitere Möglichkeiten.

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