FeuVO Kommentar
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser
FeuVO Kommentar
Hallo liebe Fachleute,
habe gerade in der FeuVO geschmökert, werde als Bauingenieur daraus allerdings nicht hinreichend schlau.
(5) Gasleitungsanlagen in Räumen müssen so beschaffen, angeordnet oder mit Vorrichtungen ausgerüstet sein, dass bei einer äußeren thermischen Beanspruchung von bis zu 650 ° C über einen Zeitraum von 30 Minuten keine gefährlichen Gas-Luft-Gemische entstehen können. Alle Gasentnahmestellen müssen mit einer Vorrichtung ausgerüstet sein, die im Brandfall die Brennstoffzufuhr selbsttätig absperrt. Satz 2 gilt nicht, wenn Gasleistungsanlagen durch Ausrüstung mit anderen selbsttätigen Vorrichtungen die Anforderungen nach Satz 1 erfüllen.
Heißt das nun, dass eine temperaturgeführte Sicherungs (Absperreinrichtung) im Keller eines Mehrfamilienhauses eingebaut werden muss, wenn dort die Gas-Heizung steht? Oder sind solche Abschaltungen i.d.R. in der Anlage selbst bereits enthalten?
Lieben Dank für alle Infos
habe gerade in der FeuVO geschmökert, werde als Bauingenieur daraus allerdings nicht hinreichend schlau.
(5) Gasleitungsanlagen in Räumen müssen so beschaffen, angeordnet oder mit Vorrichtungen ausgerüstet sein, dass bei einer äußeren thermischen Beanspruchung von bis zu 650 ° C über einen Zeitraum von 30 Minuten keine gefährlichen Gas-Luft-Gemische entstehen können. Alle Gasentnahmestellen müssen mit einer Vorrichtung ausgerüstet sein, die im Brandfall die Brennstoffzufuhr selbsttätig absperrt. Satz 2 gilt nicht, wenn Gasleistungsanlagen durch Ausrüstung mit anderen selbsttätigen Vorrichtungen die Anforderungen nach Satz 1 erfüllen.
Heißt das nun, dass eine temperaturgeführte Sicherungs (Absperreinrichtung) im Keller eines Mehrfamilienhauses eingebaut werden muss, wenn dort die Gas-Heizung steht? Oder sind solche Abschaltungen i.d.R. in der Anlage selbst bereits enthalten?
Lieben Dank für alle Infos
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habe es gefunden
Es handelt sich um kleine Schraubstücke in der Gasleitung, sog. thermische Absperreinrichtungen (TAE) -
sogenannte Schraubstücke
Die sogenannten Schraubstücke sind eigentlich Stand der Technik und werden durch den Installateur immer vorgesehen. Bitte beachten Sie auch die neue DVGW-TRGI 2008, auch hier hat sich einiges geändert im Rahmen der Gasinstallation