Kellerfenster und Lichtschachtsyteme von Hain System Bauteile
Neubau - Hebeanlage bzw. Rückstauklappe notwendig? 10.07.07 Hallo! Bei starken Regenfällen ist unser Keller etwas geflutet worden (ca. 5 cm). Höchststand seit 50 Jahren (über 65 l/qm). Treppenabgang & Lichthöfe sind vollgelaufen, Wassereintritt unter der Haustüre. Das Problem war mit Kondenstrockner schnell behoben, da der Keller (zum Glück) teilweise noch im Rohbau steht. Jetzt hat uns aber der Sachverständige der Trocknungsfirma darauf aufmerksam gemacht, ob die Drainage überhaupt funktioniert hat? Nach ein paar Gesprächen mit Feuerwehr & Co. wurde jetzt die Vermutung aufgestellt, daß die Kanalisation dem vielen Regenwasser nicht gewachsen war und es evtl. einen Rückstau gab und die Rückstauklappe das Abfließen über die Drainage verhindert hat. Zudem ist eine Einliegerwohnung geplant und da der Keller ganz im Boden versenkt ist, sollte für das Bad eigentlich eine Hebeanlage vorgesehen sein. Auf den Plänen & Fotos ist weder eine Rückstauklappe noch eine Hebeanlage erkennbar. Gemäß Auskunft des Sachverständigen sei das ein schwerer Planungsfehler des Architekten und unsere Einliegerwohnung können wir so nicht vermieten. Ist es wirklich erforderlich eine Hebeanlage und eine Rückstauklappe zu Installieren? Oder hätten wir das Ausdrücklich verlangen müssen? Was können wir jetzt noch ändern ohne viel Aufwand zu betreiben bzw. muß das der Architekt/Baufirma beheben? Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG I. Pellkofer (Schwäbisch Alb - Baden-Württemberg) Name: Isabella Pellkofer
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