Kellerfenster und Lichtschachtsyteme von Hain System Bauteile
Hochwasserschutz als Gefährdung von Anwohnern 13.09.07 Hallo Allerseits, wir, eine Familie mit 2 Kindern, haben uns entschlossen endlich unser Traumhaus zu bauen. Jetzt hatten wir das Glück, dass uns ein schon bebautes Grundstück überlassen wurde. Dises Grundstück liegt im Hochwaser gefährdeten Bereich und ist jetzt durch einen Damm und mobile Elemente gegen ein sog. hundertjähriges HW geschützt. Nach Absprache mit der übergeordneten Baubehörde (Landratsamt) und dem Wasserwirtschaftsamt, haben wir auf Grundlage dieser Vereinbarungen die Planung durchgeführt und entsprechend den Bauantrag auf der Gemeinde eingereicht. Diese hat jetzt im Bauausschuss den Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass wir mit dem Wohnbereich erst auf Höhe der Dammkrone beginnen sollten. Schließlich würde bei einer Überflutung des Damms, das dahinterliegende Gebiet höher überflutet als ohne HW-Schutz. Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan, demnach konnten wir nach § 39 uns der Umgebung anpassen. Kann die Gemeinde so einfach den Bauantrag abschmettern und muss das Landratsamt der Empfehlung der Gemeinde folgen? Für Erfahrungsberichte oder nützliche Tipps schon mal vielen Dank im Voraus. Name: Fam Wisser
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