Kellerfenster und Lichtschachtsyteme von Hain System Bauteile
Bundesbauten im Überschwemmungsgebiet - Ausnahmeregelung? 30.10.07 Ich bin auf der Suche nach der rechtlichen Grundlage für die Errichtung von Bauten des Bundes und der Länder in Überschwemmungsgebieten. Einem älteren Text entnehme ich, dass einige Gebäude in Bonn (bspw. der "lange Eugen") aufgrund einer solchen Ausnahmeregelung im Überschwemmungsgebiet gebaut werden konnten. Gerne würde ich nun wissen, wie die aktuelle rechtliche Situation aussieht und wo ich hierzu weitere Informationen finden könnte! Vielen Dank! Name: Gast
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